Beschlussvorlage - 0710/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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29.08.2019
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen stellt eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2020 in Höhe von 1,6 Mio. € für die Maßnahme „Neubau der Erweiterung der Gesamtschule Eilpe“ außerplanmäßig bereit. Die Deckung ist gewährleistet durch die nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung bei der Maßnahme „Sanierung Rathausfassade“.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Für die Baumaßnahme „Neubau der Erweiterung der Gesamtschule Eilpe“ sind im Rahmen des Förderprogramms „Gute-Schule-2020“ insgesamt 3,2 Mio. € eingeplant worden, über die der Rat der Stadt im Vorfeld die erforderlichen Beschlüsse gefasst hat.
Die für die termingerechte Vergabe der Bauarbeiten erforderlichen Mittel wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt in Höhe von 1,6 Mio. € beantragt und bereitgestellt, damit das neue Gebäude zum Schuljahr 2020/2021 in Betrieb genommen werden kann. Der Spatenstich hat am 15.07.2019 stattgefunden.
Für den weiteren Ablauf sind nunmehr die Ausschreibungen der Bauleistungsaufträge des Innenausbaus und der technischen Gewerke zu veröffentlichen, damit diese im Spätsommer 2019 beauftragt werden können. Hierfür werden Mittel in Höhe der restlichen 1,6 Mio. € benötigt. Die Arbeiten selbst werden erst Ende 2019/ Anfang 2020 begonnen/ durchgeführt. Da die Rechnungen erst im Anschluss daran anfallen werden, wird der erforderliche Kreditantrag auch erst Anfang 2020 gestellt werden.
Dieser Finanzierungsplan darf nicht geändert werden, da ein weiterer Kreditantrag in dieser Höhe zum jetzigen Zeitpunkt den für 2019 bestehenden Kreditrahmen überschreiten würde.
Damit die Aufträge aber bereits jetzt erteilt werden können, ist die entsprechende „Ermächtigung, eine Verpflichtung zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren einzugehen (sog. Verpflichtungsermächtigung (VE) gem. § 85 GO NRW)“ zu erteilen, die in dieser Höhe vom Rat der Stadt genehmigt werden muss. Es handelt sich hierbei nicht um eine neue, zusätzliche Mittelbeantragung.
Als Deckung wird die zurzeit nicht benötigte VE für die Sanierung der Rathausfassade vorgeschlagen.
Der Rat der Stadt Hagen wird gebeten, die außerplanmäßige Bereitstellung einer VE in Höhe von 1,6 Mio. € für den Erweiterungsbau der Gesamtschule Eilpe zu beschließen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
X | Auftragsangelegenheit |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 2118 | Bezeichnung: | Gesamtschulen |
Finanzstelle: | 5000327 | Bezeichnung: | Gesamtschule Eilpe Gute Schule 2020 |
| Finanzpos. | Gesamt | 2020 |
Einzahlung(-) | 692750 | -1.600.000 € | -1.600.000 € |
Auszahlung (+) | 785100 | 1.600.000 € | 1.600.000 € |
Eigenanteil |
| 0 € | 0 € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im Haushalt 2020/2021 bereits eingeplant/gesichert |
gez. i. V. Christoph Gerbersmann gez. Henning Keune
Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Technischer Beigeordneter
bei finanziellen Auswirkungen: Christoph Gerbersmann
Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer
