Beschlussvorlage - 0702/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Befreiung des Geschäftsführers der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Michaela Ochsenfahrt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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29.08.2019
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt:
- den Geschäftsführer der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH, Herrn Henning Keune, von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien,
- bei zukünftigen Verträgen, die zwischen der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH und der Stadt Hagen, bei denen die Stadt Hagen durch den Vorstandsbereich 5 vertreten wird und Herr Keune in der besagten Doppelfunktion auftritt, eine Mitzeichnungspflicht durch den Kämmerer der Stadt Hagen oder dessen Vertreter im Amt.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der bisherige Geschäftsführer der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH und Beigeordneter der Stadt Hagen, Herr Thomas Grothe, ist aus dem aktiven Dienst der Stadtverwaltung ausgeschieden. Sein Nachfolger als Geschäftsführer und Beigeordneter, Herr Henning Keune, benötigt die gleiche Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, damit weiterhin Verträge zwischen der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH und der Stadt Hagen gültig geschlossen werden können.
Durch die nach Ziff. 2. des Beschlussvorschlags vorgesehene Mitzeichnungspflicht des Stadtkämmerers oder dessen Vertreter im Amt bei zukünftigen Verträgen zwischen der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH und der Stadt Hagen soll dem Vier-Augen-Prinzip Rechnung getragen werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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X | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. Erik O. Schulz |
Oberbürgermeister |
