Beschlussvorlage - 0747/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau einer Kindertageseinrichtung auf der Liegenschaft Jungfernbruch 96
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Lars Glinka
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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04.09.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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05.09.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.09.2019
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Um den bestehenden Fehlbedarf mit Betreuungsplätzen im Sozialraum Quambusch in Haspe aufzufangen, wurde mit der Vorlage 0215/2019 vorgeschlagen, am Standort der ehemaligen Kindertageseinrichtung Jungfernbruch 96, eine neue Einrichtung zur Betreuung von 75 Kindern zu errichten. Inhaltlich wird auf die Vorlage 0215/2019 verwiesen.
Mit Beschluss vom13.03.2019 beauftragte der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung, eine Planung und Kostenermittlung für die Realisierung der Maßnahme zu veranlassen.
Zur Durchführung der Planung und der Kostenermittlung wurde der Fachbereich Gebäudewirtschaft, 65, beauftragt.
Die Kostenschätzung vom 26.07.2019 nach DIN 276 beziffert für die Realisierung der Maßnahme, in Anlehnung an die baugleiche Kindertageseinrichtung Königstr. 38, einen Betrag in Höhe von 2.000.000 €. Konjunkturell bzw. marktbedingte Schwankungen, und dadurch ggf. auftretende Mehrkosten, können im Vorfeld nicht konkret abgebildet werden.
Aufgrund der in den vergangenen beiden Jahren mit Neubauprojekten gemachten Erfahrungen, besteht auch hier das Risiko einer Kostensteigerung von 25 % im Zeitraum zwischen der Entwurfsplanung und Realisierung des Bauvorhabens. Es ist daher vorsorglich von einem Auftragsvolumen in Höhe von 2.500.000 € auszugehen.
Zur Finanzierung der Maßnahme wird ein Antrag auf Gewährung von Investitionsfördermittel beim Land NRW zum Ausbau von Plätzen für Kinder im Alter unter und über drei Jahren gestellt. Für die Maßnahme können Fördermittel für 12 U-3 Plätze und 48 Ü-3 Plätze in Höhe von insgesamt 1.620.000 € (60 x 30.000 € abzgl. 10 %-igem Eigenanteil) beantragt werden. Ob die zu beantragende Fördersumme in voller Höhe tatsächlich zu realisieren ist, kann noch nicht konkret benannt werden.
Durch den Einsatz der Fördermittel verbleibt für die Stadt Hagen ein zu finanzierender Eigenanteil in Höhe von 880.000 €, welcher aus den zur Verfügung stehen Mitteln der Bildungspauschale finanziert wird.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Die Kindertageseinrichtung wird barrierefrei zugänglich sein, um Kinder inklusiv betreuen zu können.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 3650 | Bezeichnung: | Tageseinrichtungen für Kinder |
Finanzstelle: | 5.000385 | Bezeichnung: | Neubau Kita Jungfernbruch 96 |
| Finanzpos. | Gesamt | 2020 |
Einzahlung(-) | 681200 | - - 1.620.000 € | - 1.620.000 € |
Auszahlung (+) | 785100 | 2.500.000 € | 2.500.000 € |
Eigenanteil |
| 880.000 € | 880.000 € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im Haushalt 2020/2021bereits eingeplant/gesichert |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Kosten für den Neubau der Kindertageseinrichtung in Höhe von 2.000.000 € lt. Baukostenschätzung vom 26.07.2019 stellen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Hiervon entfallen lt. Baukostenschätzung auf den Neubau 1.514.000 € (ND 70 Jahre), auf die technischen Anlagen 597.750 € (ND 10 Jahre), auf die Außenanlagen 388.250 € (ND 7 Jahre). Der jährliche Abschreibungsaufwand beträgt somit 136.868 €. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Die Einnahmen aus dem Budget der Bildungspauschale und der Fördermittel des Landes NRW sind auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren. Die ertragswirksame Auflösung des Sonderposten erfolgt parallel zur Abschreibung über die Nutzungsdauer der aktivierten Vermögensgegenstände (136.868 €). |
- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | 56.141 € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 136.868 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | 193.009 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | - 136.868 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 56.141,00 € |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Margarita Kaufmann Beigeordnete |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
