Beschlussvorlage - 0714/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukünftige Programmgebiete der Städtebauförderung, abgeleitet aus dem integrierten Stadtentwicklungskonzept ISEK "HAGENplant 2035"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Marianne Schiedemann
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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03.09.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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05.09.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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10.09.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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25.09.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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25.09.2019
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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05.11.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.11.2019
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Sachverhalt
Kurzfassung
Gegenstand dieser Vorlage sind ausschließlich die Programmgebiete der Städte-bauförderung. Alle anderen Bausteine des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) „HAGENplant 2035“ werden parallel in Vorlage 0730/2019 beraten.
Im Rahmen der Neuaufstellung des ISEK wurden acht potenzielle Bereiche iden-tifiziert, die sich für die Erstellung von INSEKen, also Integrierten Stadtteilent-wicklungskonzepten, anbieten. Dies sind: Hagen Zentrum, Altenhagen West, Eckesey, Innenstadt Hohenlimburg, Oege, Hasper Zentrum, Kückelhausen und Eilper Zentrum.
Aus der vergleichenden Gegenüberstellung in Anlage 1 kristallisieren sich die drei Teilräume Innenstadt Hohenlimburg, Hagen Stadtzentrum und Haspe Zentrum heraus, die allesamt eine Mehrzahl der zugrunde gelegten Kriterien erfüllen und damit vorrangig im Hinblick auf die Aufnahme in ein Programm der Städte-bauförderung berücksichtigt werden sollten.
Auf Basis der vergleichenden Betrachtung der potenziellen Programmgebiete hat das Gutachterteam den Vorschlag erarbeitet - der bereits im politischen Begleit-gremium ISEK/ FNP im Februar 2019 als auch in einem Termin mit fast allen Bezirksbürgermeistern im Mai 2019 erörtert wurde - die drei Teilräume Hagen Zentrum, Innenstadt Hohenlimburg und Hasper Zentrum in den nächsten Jahren vorrangig für eine teilräumliche Konzepterstellung mit dem Ziel der Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung zu berücksichtigen.
1 Innenstadt Hohenlimburg (2020-2021) Kosten: rd. 20.000 Euro
2 Hagen Zentrum (2020-2023) Kosten: rd. 200.000 Euro (inkl.
Gutachten)
3 Hasper Zentrum (2024-2025) Kosten: rd. 50.000 Euro
Siehe hierzu auch Anlage 2.
Bei den aufgeführten Zeiträumen ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei jeweils um die Erstellung des Konzeptes handelt, auf dessen Basis die Aufnahme des Teilraums in ein Programm der Städtebauförderung beantragt wird. Erst mit dem Erhalt einer Förderzusage über die Förderfähigkeit der Gesamtmaßnahme können mit Unterstützung von Fördermitteln Maßnahmen umgesetzt werden. Der Zeitraum der Umsetzung (etwa 5 bis 7 Jahre) schließt sich entsprechend an.
Die INSEKe werden extern vergeben und durch Planungsbüros erstellt. Die Vergaben werden nach erfolgtem politischem Beschluss vorbereitet und durchgeführt. Das Ergebnis wird der Politik mitgeteilt.
Neben den Vorschlägen für Programmgebiete der Städtebauförderung enthält das ISEK noch weitere Modellprojekte, strategische Projekte, Fokusräume und Instrumente zur Verbesserung und Aufwertung städtischer Strukturen. Auch in den Bezirken, in denen keine Maßnahmen der Städtebauförderung angestoßen werden, werden Einzelmaßnahmen aus dem ISEK, den Fachkonzepten etc. umgesetzt werden. Die Bezirke werden fortlaufend beobachtet und speziell in den Fokus genommen. Ziel ist es, Sichtbares in den Bezirken zu schaffen.
Begründung
Gegenstand dieser Vorlage sind ausschließlich die Programmgebiete der Städte-bauförderung. Alle anderen Bausteine des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) „HAGENplant 2035“ werden parallel in Vorlage 0730/2019 beraten.
Mit den Programmen der Städtebauförderung bieten der Bund und das Land NRW den Kommunen eine wichtige finanzielle Unterstützung zur Stärkung der städtebau-lichen Funktionen in den Innenstädten und Ortszentren an. Verpflichtende Grundlage für eine Inanspruchnahme dieser Finanzhilfen sind integrierte Handlungskon-zepte/integrierte Stadtteilentwicklungskonzepte (kurz INSEK). Sie beziehen sich auf einen Teilbereich der Stadt (vergleichbar mit der Sozialen Stadt Wehringhausen) und bilden das strategische Planungs- und Steuerungsinstrument für den jeweiligen Teilraum bzw. das Quartier. Im Rahmen des INSEK werden konkrete kleinteilige Ideen und Maßnahmen partizipativ entwickelt und mit Kosten hinterlegt.
Das gesamtstädtische Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) „HAGEN plant 2035“ bildet den großen Rahmen, in den sich diese Aktivitäten einfügen müssen und wird als Anlage bei Antragstellung dem Fördergeber mit übersandt.
Im Rahmen der Neuaufstellung des ISEK wurden acht potenzielle Bereiche identi-fiziert, die sich für die Erstellung von INSEKen anbieten (siehe Anlage 1). Dies sind: Hagen Zentrum, Altenhagen West, Eckesey, Innenstadt Hohenlimburg, Oege, Hasper Zentrum, Kückelhausen und Eilper Zentrum. Die besonderen Handlungs-bedarfe in diesen Stadträumen werden zum einen in der Bestandsanalyse des ISEK, speziell in den Stadtbezirksprofilen deutlich. Zum anderen hat der bisherige Beteiligungsprozess mit einer Vielzahl von Akteuren, ob aus Verwaltung, Fach-öffentlichkeit oder Bürgerschaft unterstrichen, dass die genannten Stadträume mit besonderen Defiziten in unterschiedlichen Bereichen konfrontiert sind. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nicht alle acht Stadträume gleichermaßen oder von identischen Problemlagen betroffen sind, sondern gewisse Intensitäten und Schwerpunkte aufweisen. Auf solche schwerpunktmäßigen Problemkonstellationen in Quartieren reagieren die verschiedenen Programmschwerpunkte der Städte-bauförderung (z. B. Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Soziale Stadt, Stadtumbau, Städtebaulicher Denkmalschutz etc.) mit einem integrierten Ansatz.
Die Anzahl der potenziellen Programmgebiete der Städtebauförderung, die Eingang in das ISEK gefunden haben, bedeutet nicht, dass im Rahmen des zeitlichen Horizonts des Stadtentwicklungskonzeptes bis circa 2035 für alle acht Stadträume INSEKe erstellt und mit Unterstützung von Städtebaufördermitteln umgesetzt werden können. Dies ist wie bei der Umsetzung der enthaltenen Einzelmaßnahmen und -projekten des ISEK abhängig von zahlreichen (teils nicht vorhersehbaren) Faktoren sowie den Handlungsmöglichkeiten der Stadt Hagen in den kommenden Jahren. Zudem können zukünftig auch andere Stadträume in Hagen aufgrund besonderer Handlungsbedarfe in den Fokus rücken, die aktuell noch nicht vorrangig in Erscheinung getreten sind. Dies sollte fortlaufend im Zuge der Umsetzung und Fortschreibung (inkl. Evaluierung) des ISEK berücksichtigt werden.
Die acht potenziellen Programmgebiete
Die acht potenziellen Programmgebiete wurden einer kriteriengestützten Bewertung unterzogen. Siehe Anlage 1. Diejenigen Teilräume, für die das jeweilige Kriterium zutrifft, werden mit einem „X“ versehen. In Bezug auf einzelne Kriterien sind qualitative Unterschiede festzustellen, sodass – wie in der Erläuterung der Kriterien in Folgenden beschrieben – ein geringerer Erfüllungsgrad durch ein „(X)“ markiert wird. Die jeweilige Zuordnung wird stichwortartig erläutert. Hinweis: Diejenigen Teilräume, die bei der Bewertung des jeweiligen Kriteriums ein "-" erhalten, weisen im Vergleich zu den anderen Teilräumen lediglich einen geringeren Erfüllungsgrad auf. Dies bedeutet nicht, dass in diesen Teilräumen kein Handlungsbedarf besteht oder dass keine Impulswirkung von einer Umsetzung von Maßnahmen ausgeht.
Die Bewertung durch Kriterien stellt eine Näherung dar und soll bei der Entscheidungsfindung orientierend unterstützen.
Im Folgenden werden die Kriterien erläutert:
- Erhöhter Handlungsbedarf aufgrund vielfältiger, sich überlagernder Defizite
In allen acht Stadträumen, die im ISEK-Prozess als potenzielle Programmgebiete der Städtebauförderung identifiziert wurden, bestehen gegenüber anderen Quartieren in Hagen besondere Handlungsbedarfe. Das Kriterium „Erhöhter Handlungsbedarf“ meint, dass in einzelnen dieser Teilräume noch deutlich komplexere Herausfor-derungen aufgrund der Überlagerung funktionaler, baulicher, städtebaulicher, ökonomischer, ökologischer und sozialer Defizite bestehen als in anderen. Die Einschätzung darüber, welche der acht Stadträume hiervon betroffen sind und das Kriterium in besonderer Weise erfüllen, basiert im Wesentlichen auf den Ergebnissen der Bestandsanalyse und des Beteiligungsprozesses im Rahmen der Analyse- und Konzeptphase des ISEK.
- Vorhandene Vorarbeiten auf teilräumlicher Ebene
Bei einer Konzepterstellung für den Teilraum kann auf Vorarbeiten zurückgegriffen werden. Bestenfalls handelt es sich dabei um aktuelle fachliche Arbeiten, die auf einer integrierten Betrachtungsweise fußen, eine teilräumliche Analyse, Zielaussagen und auch bereits Handlungsansätze und Maßnahmen umfassen. Die zur Verfügung stehenden Vorarbeiten für einzelne Teilräume sind von unterschiedlicher Qualität und Aktualität. Je umfänglicher und aktueller die Arbeiten, desto weniger Aufwand ist mit der Erstellung eines teilräumlichen Entwicklungskonzeptes, das den Anforde-rungen der Städtebauförderung gerecht wird, verbunden. Daher wird hinsichtlich des Erfüllungsgrads des Kriteriums eine Differenzierung vorgenommen.
- Synergien durch Abdeckung mehrerer Maßnahmen aus dem ISEK und anderen Fachkonzepten
Das ISEK wie auch andere vorhandene Fachkonzepte (z. B. Klimaanpassungskon-zept, Radverkehrskonzept, Masterplan „Nachhaltige Mobilität“, Handlungskonzept Wohnen) sehen für den Teilraum zahlreiche Maßnahmen vor, die in ein teilräum-liches Handlungskonzept integriert werden und dessen Umsetzung durch Städte-baufördermittel oder andere Förderzugänge möglich gemacht werden können. In einzelnen Teilräumen ergeben sich vor diesem Hintergrund deutliche Synergien, die es mit Vorrang zu nutzen gilt.
- Bereits angestoßene Aktivitäten / vorhandene Initiativen mit Blick auf die Umsetzung
Nicht nur im Hinblick auf die Konzepterstellung, sondern insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung von Maßnahmen, für die bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und private Initiativen vor Ort von großer Relevanz sind, sind diejenigen Stadträume besonders zu bewerten, in denen bereits Aktivitäten oder Netzwerke in diesem Zusammenhang angestoßen wurden. Die Möglichkeit, auf vorhandene Strukturen und Akteure bei der Konzepterstellung und -umsetzung zurückgreifen zu können, verschafft große Vorteile sowohl im Hinblick auf die inhaltlich-konzeptionelle Arbeit als auch im Hinblick auf die Kooperation und Einbindung der Akteure bei der Umsetzung vor Ort.
- Hohe Strahlkraft / Impulswirkung auf die Gesamtstadt / den Stadtbezirk
Die identifizierten Stadträume unterscheiden sich in ihren Eigenschaften und Funktionen. Es handelt sich sowohl um Quartiere, die vorwiegend als Wohnstandort dienen, gemischt genutzte Quartiere als auch um Stadt(bezirks)zentren. Letztere erfahren beispielsweise eine deutlich höhere Wahrnehmung und haben einen deutlich höheren Nutzerkreis, der von positiven Entwicklungen profitiert. Die Bedeutung einzelner Stadträume im Sinne der Strahlkraft und Impulswirkung auf die Gesamtstadt Hagen oder ihre Stadtbezirke ist unterschiedlich hoch zu bewerten.
- Politische Beschlusslage
Es liegt ein politischer Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Hagen zur Erstellung eines integrierten Entwicklungskonzeptes (INSEK) für den Teilraum vor. Aus gutachterlicher Sicht hat dieses Kriterium zwar einen hohen Stellenwert, ist jedoch insbesondere vor dem Hintergrund des ISEK-Prozesses und dessen Erkenntnissen, die in die vorliegende Empfehlung zum Umgang mit den Programmgebieten der Städtebauförderung eingeflossen sind, neu zu bewerten.
Aus der vergleichenden Gegenüberstellung kristallisieren sich die drei Teilräume Innenstadt Hohenlimburg, Hagen Stadtzentrum und Haspe Zentrum heraus, die allesamt eine Mehrzahl der zugrunde gelegten Kriterien erfüllen und damit vorrangig im Hinblick auf die Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung berücksichtigt werden sollten.
Auf Basis der vergleichenden Betrachtung der potenziellen Programmgebiete hat das Gutachterteam den Vorschlag erarbeitet - der bereits im politischen Begleit-gremium ISEK/ FNP im Februar 2019 als auch in einem Termin mit fast allen Bezirksbürgermeistern im Mai 2019 erörtert wurde - die drei Teilräume Hagen Zentrum, Innenstadt Hohenlimburg und Hasper Zentrum in den nächsten Jahren vorrangig für eine teilräumliche Konzepterstellung mit dem Ziel der Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung zu berücksichtigen.
1 Innenstadt Hohenlimburg (2020-2021) Kosten: rd. 20.000 Euro
2 Hagen Zentrum (2020-2023) Kosten: rd. 200.000 Euro (inkl.
Gutachten)
3 Hasper Zentrum (2024-2025) Kosten: rd. 50.000 Euro
Siehe hierzu auch Anlage 2.
Bei den aufgeführten Zeiträumen ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei jeweils um die Erstellung des Konzeptes handelt, auf dessen Basis die Aufnahme des Teilraums in ein Programm der Städtebauförderung beantragt wird. Erst mit dem Erhalt einer Förderzusage über die Förderfähigkeit der Gesamtmaßnahme können mit Unterstützung von Fördermitteln Maßnahmen umgesetzt werden. Der Zeitraum der Umsetzung (etwa 5 bis 7 Jahre) schließt sich entsprechend an.
Begründung zum INSEK Hohenlimburg Innenstadt
Es wird empfohlen, mit der Fortschreibung der durch ein externes Planungsbüro erstellten Kurzexpertise für die Hohenlimburger Innenstadt aus dem Jahr 2016 zu beginnen und diese zu einem förderfähigen Entwicklungskonzept auszuarbeiten. Die Bewertung der potenziellen Programmgebiete zeigt für den Teilraum Innenstadt Hohenlimburg die stärksten Übereinstimmungen auf. Die zentralen inhaltlichen Bausteine sind bereits vorhanden. Im Rahmen der Kurzexpertise wurde der hohe Handlungsbedarf aufgezeigt, der Untersuchungsraum abgegrenzt, die städtebau-liche, ökonomische, infrastrukturelle und soziodemografische Situation analysiert, Stärken, Schwächen sowie Chancen und Risiken definiert, Handlungsfelder und Ziele für die zukünftige Entwicklung des Stadtraums formuliert und Maßnahmen abgeleitet (inklusive einer Einschätzung der Förderfähigkeit und des Kosten-rahmens).
Im Wesentlichen gilt es diese Bausteine aufzugreifen und unter Berücksichtigung der Anforderungen der Städtebauförderung zu aktualisieren und zu konkretisieren (insbesondere Kosten- und Zeitplan). Im Rahmen der Fortschreibung der Kurzex-pertise ist die Beteiligung, die bislang nur auf Ebene der Fachverwaltung durchgeführt wurde, auf die relevanten Innenstadtakteure und auf die Bewohner-schaft auszuweiten.
Von besonderem Vorteil ist in diesem Zusammenhang, dass im Nachgang der Kurzexpertise ein Quartiersmanagement durch die vor Ort tätigen Akteure in Hohenlimburg eingerichtet wurde. Dieses kann im weiteren Prozess der Konzepterstellung und -umsetzung einbezogen und fortgeführt werden. Die Syner-gien und der deutlich reduzierte Aufwand durch die bereits vorliegende Kurzexpertise mit einem Bündel an konkreten Maßnahmen, die vorhandene Initiative in der Hohenlimburger Innenstadt sowie der politische Beschluss zur Erstellung eines Entwicklungskonzeptes auf Basis der Kurzexpertise sprechen für die kurzfristige Konzepterstellung für die Hohenlimburger Innenstadt. Die im Verhältnis geringen Kosten für das INSEK Hohenlimburg Innenstadt in Höhe von ca. 20.000 Euro begründen sich dadurch, dass bereits die Kurzexpertise aus 2016 vorliegt, die mit geringerem Aufwand qualifiziert und zu einem INSEK fortgeschrieben werden kann. Die Antragstellung kann daher relativ kostengünstig und zügig vorbereitet werden. Zusätzlicher Hinweis: Auf diese Expertise kann aktuell noch aufgebaut werden. Je mehr Zeit verstreicht, desto weniger kann die Expertise als Grundlage herhalten, da diese mit der Zeit an Aktualität einbüßt.
Begründung zum INSEK Stadtzentrum
Der zweite Teilraum, der sich in der gegenüberstellenden Bewertung durch eine deutliche Übereinstimmung mit den zugrunde gelegten Kriterien kennzeichnet, ist das Hagener Stadtzentrum. Als Herz der Stadt hat das Zentrum eine große Bedeutung für die Funktionsfähigkeit, die Attraktivität und das Image der Gesamt-stadt Hagen. Eine Vielzahl von Maßnahmen aus dem aktuellen Konzeptentwurf des ISEK und aus vorhandenen Fachkonzepten konzentriert sich im Hagener Zentrum, sodass hier die größten Synergien bestehen. Zur Umsetzung der Maßnahmen bedarf es der Unterstützung durch Fördermittel. So liegt in der Erstellung eines teilräum-lichen Entwicklungskonzeptes (INSEK) für das Hagener Zentrum eine große Chance, nicht nur Einzelmaßnahmen des ISEK, sondern auch die Handlungsansätze und Maßnahmen aus anderen Fachkonzepten einzubinden und u. a. mit Mitteln der Städtebauförderung in die Umsetzung zu bringen. Für die teilräumliche Konzepter-stellung kann auf eine Bestandsanalyse, eine Rahmenplanung zur westlichen Innenstadt und auf ein aktuell laufendes Studierendenprojekt zurückgegriffen werden.
Aufgrund des erhöhten Handlungsbedarfs in der Stadtmitte, der deutlichen Überlage-rung von Maßnahmen, die sich mit Mitteln der Städtebauförderung unterstützen lassen und die mit der Stärkung der Stadtmitte verbundene Impulswirkung auf die Gesamtstadt wird die kurzfristige Erstellung eines teilräumlichen Entwicklungskon-zeptes für Hagen Zentrum an zweiter Stelle nach Innenstadt Hohenlimburg empfohlen. Basierend auf Erfahrungswerten für die Erstellung von Innenstadtent-wicklungskonzepten wird von einem Bearbeitungszeitraum von circa zwei Jahren ausgegangen.
Hier eröffnet sich die einmalige Chance, eine Gesamtentwicklung des Herzens der Stadt voranzutreiben.
Beim INSEK Stadtzentrum und INSEK Haspe Zentrum handelt es sich um Neuaufstellungen, die dementsprechend mehr Zeit und Geld in Anspruch nehmen.
Begründung zum INSEK Haspe
An dritter Stelle wird die Konzepterstellung für den Teilraum Hasper Zentrum empfohlen. Das Stadtbezirkszentrum hat eine große Bedeutung für den gesamten Stadtbezirk Haspe, es weist jedoch in verschiedensten Bereichen Handlungsbedarfe auf. Dies wird durch die Bestandsanalyse und den Beteiligungsprozess zum ISEK unterstrichen. Viele Handlungsansätze und Maßnahmenideen liegen bereits vor. Diese sind in einem Sachstandsbericht der Verwaltung zur Entwicklung des Stadtbezirks Haspe zusammengefasst. Die Erstellung eines teilräumlichen Entwick-lungskonzeptes für das Hasper Zentrum würde aus heutiger Sicht mit den freiwer-denden Kapazitäten nach Abschluss des Programms „Soziale Stadt“ in Wehring-hausen ab 2023 möglich sein.
Auch beim INSEK Haspe handelt es sich um ein neu zu erstellendes INSEK. Es sind entsprechende Vorbereitungszeiträume einzuplanen und die Kosten zur Erstellung des INSEK übersteigen aufgrund der fehlenden Vorleistungen den Hohenlimburger Ansatz wesentlich.
Weiteres Vorgehen
Die INSEKe werden extern vergeben und durch Planungsbüros erstellt. Die Vergaben werden nach erfolgtem Beschluss vorbereitet und durchgeführt. Das Ergebnis wird der Politik mitgeteilt.
Ein Vorgespräch bei der Bezirksregierung Arnsberg hat das geplante Hagener Vorgehen mit einer schrittweisen Erstellung und Umsetzung der vorgesehenen INSEKe und insbesondere die Priorisierung von Programmgebieten bestätigt. Es ist zu beachten, dass die Stadt Hagen über die Zeit der Konzepterstellung hinaus wesentliche finanzielle Verpflichtungen eingehen wird. Nach Fertigstellung der Konzepte schließt sich jeweils ein mehrjähriger Umsetzungszeitraum an.
Grundsätzlich muss darauf hingewiesen werden, dass für die Maßnahmenum-setzung die fachliche Zuarbeit diverser Fachbereiche und Ämter nowendig ist. Eine Abstimmung mit dem Aufgabenportfolio der jeweiligen Einheiten steht noch aus.
Weitere Aktivitäten in den Bezirken
Neben den Vorschlägen für Programmgebiete der Städtebauförderung enthält das ISEK noch weitere Modellprojekte, strategische Projekte, Fokusräume und Instru-mente zur Verbesserung und Aufwertung städtischer Strukturen. Einiges wird im Rahmen der Städtebauförderung umgesetzt, weitere Maßnahmen werden aber auch außerhalb der Fördergebiete angegangen. Diese stammen entweder aus dem ISEK oder weiteren Fachkonzepten.
Finanzielle Auswirkungen
Es entstehen Kosten für die Erstellung der INSEKe: Allerdings können 80% der Kosten für die INSEK Erstellung erstattet werden, wenn die anschließende Antrag-stellung zur Städtebauförderung positiv beschieden wird.
Bei Förderzuschlag entstehen mehrjährig anfallende Kosten für die Maßnah-menumsetzung. Der Fördersatz beträgt hier i. d. R. ebenfalls 80 %.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind betroffen, da alle Menschen die in einer Stadt leben von der Planung betroffen sind. |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5110 | Bezeichnung: | Stadtplanung |
Produkt: | 1.51.10.41 | Bezeichnung: | Stadtplanung |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr 2019 | Folgejahr 1 2020 | Folgejahr 2 2021 | Folgejahr 3 2022 |
Ertrag (-) | 414100 | € | - 72.000 € | - 56.000 € | - 48.000 € |
Aufwand (+) | 542600 | € | 90.000 € | 70.000 € | 60.000 € |
Eigenanteil |
| € | 18.000 € | 14.000 € | 12.000 € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im Haushalt 2020/2021 bereits eingeplant/gesichert. Darüber hinausgehende Kosten für das INSEK Stadtzentrum in 2022 und für das INSEK Haspe Zentrum ab 2024 müssen bei zukünftigen Haushaltsplanungen berücksichtigt werden. |
gez. Erik O. Schulz | gez. Henning Keune |
Oberbürgermeister | Technischer Beigeordneter
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bei finanziellen Auswirkungen: | gez. Christoph Gerbersmann |
| Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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