Beschlussvorlage - 0066/2006
Grunddaten
- Betreff:
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Fällung von Platanen an der Eckeseyer Straße 90
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 24 Forstamt
- Beteiligt:
- SEH Stadtentwässerung Hagen - Anstalt öffentlichen Rechts
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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14.02.2006
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Sachverhalt
Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.
Im Zusammenhang mit der Verlegung der Grüntaler Straße
sind umfangreiche Kanalumlegungen erforderlich.
Ein Teilabschnitt dieser Kanalbauarbeiten ist die Umlegung des Nebenlaufes des Ischelandbaches.
Heute liegt der Nebenlauf verrohrt am stadteinwärtigen Ende der Fa. Bauhaus in Eckesey. Dort unterkreuzt er die Eckeseyer Straße und verläuft dann teils verrohrt und teils offen hinter den Firmen Busch Waagen und Bultink parallel zur Eckeseyer Straße.
Aus hydraulischen Gründen muss dieser Bachabschnitt auf ein Kreisprofil DN 1300 Sb vergrößert werden. Mit diesem Rohrdurchmesser wäre eine Unterkreuzung der Eckeseyer Straße nicht mehr möglich, da eine ausreichende Fahrbahnüberdeckung nicht gewährleistet wäre. Aus diesem Grund wurde bei der Erweiterung der Firma Bauhaus in 1998 bereits auf 70 m Länge ein Kreisprofil DN 1300 in den Gehweg und Grünstreifen vor der Firma Bauhaus vorverlegt.
Von dort aus wird nun der Nebenlauf des Ischelandbaches auf einer Länge von ca. 250 m im Gehweg vor der Firma Bauhaus an der Eckeseyer Straße verlegt. Auch die Mark E hat in diesem Zusammenhang einige Umlegungsarbeiten im Gehweg durchzuführen.
Bedingt durch die beengten Platzverhältnisse muss während der Bauarbeiten davon ausgegangen werden, dass die im Parkstreifen vor Bauhaus vorhandenen Platanen stark beschädigt werden.
Eine Stellungnahme des Fachbereichs für Straßenbetrieb und Grünanlagen (67) weist darauf hin, dass bei der Größe der Kanaltrasse und der Nähe zu den Haltewurzeln die Standsicherheit der Gehölze erheblich eingeschränkt wird. Ebenso werden die Kronenbereiche durch den Schwenkbereich des Baggers stark in Mitleidenschaft gezogen. Aus diesen Gründen ist 67 der Auffassung, dass eine Fällung der 7 Platanen unumgänglich ist.
Bei den Bäumen handelt es sich um 7 Platanen mit den Stammumfängen 130 cm, 122 cm, 101 cm, 96 cm, 98 cm, 100 cm und 105 cm (jeweils in 1 m Stammhöhe gemessen). Auf Grund dieser Stammumfänge steht fest, dass zwei Bäume durch die Bestimmungen der Baumschutzsatzung geschützt sind.
Nach der Beendigung der Baumaßnahme sollen auf Kosten der SEH in Abstimmung mit 67 in dem Parkstreifen 7 Stadtlinden (“tilia cordata "Greenspire") mit dem Stammumfang 18-20 cm gepflanzt werden.
