Beschlussvorlage - 0696/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung einer Biotonne
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Heike Thurn
- Beteiligt:
- HEB - Hagener Entsorgungsbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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10.07.2019
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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03.09.2019
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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05.09.2019
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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10.09.2019
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02.10.2019
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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11.09.2019
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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25.09.2019
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06.11.2019
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.11.2019
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, unter Federführung des HEB hinsichtlich der Organisation und Umsetzung, ein Konzept zur Einführung der Biotonne zu erarbeiten. Dieses Konzept soll auf folgenden Hauptmerkmalen basieren:
- Die Biotonne soll auf freiwilliger Basis und mit separater Gebühr angeboten und im vierzehntäglichen Rhythmus geleert werden.
- Zunächst soll ein Pilotprojekt zur Einführung der Biotonne in einem Projektgebiet umgesetzt werden, um Erfahrungswerte zu gewinnen.
- Als Projektgebiet soll das Stadtgebiet Boele-Zentrum und Boelerheide (analog Projektgebiet Wertstofftonne) ausgewählt werden.
Das Projekt soll im Mai 2020 beginnen und eine Projektdauer von drei Jahren haben. Nach Projektabschluss soll ein Erfahrungsbericht erstellt werden, so dass auf dieser Basis entschieden wird, wie die stadtweite Einführung erfolgen soll.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Bezirksregierung Arnsberg hat die Stadt Hagen mit Schreiben vom 21. November 2018 aufgefordert, ein Konzept für die stufenweise Einführung einer Biotonne vorzulegen. Dieses Konzept sollte ursprünglich bis zum 28.02.2019, nach einer Fristverlängerung bis zum 30.04.2019 vorgelegt werden und kann die Einführung der Biotonne auf freiwilliger Basis beinhalten. Ein grobes Konzept mit den o. g. Hauptmerkmalen wurde daraufhin mit der Bezirksregierung abgestimmt. Vereinbart wurde weiterhin, dass dieses zunächst in die politische Beratung gebracht werden soll und nach positiver Beschlussfassung ein Detailkonzept erarbeitet wird.
Begründung
Aufgrund einer Anfrage der Deutschen Umwelthilfe beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) hat die Bezirksregierung Arnsberg die Stadt Hagen kontaktiert und sich erkundigt, aus welchen Gründen in der Stadt Hagen keine Biotonne eingeführt worden ist. Hierauf hat die Stadt Hagen mit Schreiben vom 22.08.2018 geantwortet, dass derzeit Bioabfälle und Grünabfälle im Bringsystem auf Wertstoffhöfen gesammelt werden, da
- weder das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) noch der Abfallwirtschaftsplan zur Einführung einer Biotonne verpflichten,
- die Stadt Hagen eine Kompostierungsanlage betreibt, in der Grünabfälle stofflich verwertet werden,
- Grünabfälle im Bringsystem an mehreren Stellen in Hagen abgegeben werden können,
- in Hagen im Durchschnitt 57,7 kg/E*a an Grünabfällen verwertet werden, während der NRW-Landesschnitt bei 46 kg/E*a liegt (2015-2017),
- Gewerbebetriebe eigenverantwortlich aufgrund der Gewerbeabfallverordnung verpflichtet sind, Bioabfälle getrennt zu erfassen und zu verwerten,
- Nahrungs- und Küchenabfälle auf privaten Grundstücken kompostiert werden können und diese Eigenkompostierung in Hagen gefördert wird,
- die Stadt Hagen für Bioabfälle ein Bringsystem zur kostenlosen Abgabe auf zwei, zukünftig drei Wertstoffhöfen aufgebaut hat, was den Vorteil bietet, dass Fehlwürfe ausgeschlossen sind,
- gemäß § 8 Abs. 1 KrWG die Verwertungsmaßnahmen Vorrang haben, die Schutz von Mensch und Umwelt am besten gewährleisten. Bei der Sammlung von Bioabfällen mit anschließender Kompostierung bestehe die Gefahr des
Inverkehrbringens von Mikroplastik. Zusatztransporte sowie Anlieferung an eine weiter entfernte Vergärungsanlage erhöhen den Energieaufwand und den CO2-Ausstoß.
Die Bezirksregierung Arnsberg ist jedoch der Ansicht, dass es trotz der von der Stadt Hagen aufgeführten Punkte noch Mengen an Bioabfällen gäbe, die durch das System nicht erfasst und damit über die graue Tonne der thermischen Verbrennung zugeführt würden. Zusätzlich sei davon auszugehen, dass nicht alle Bürger im Stadtgebiet Hagen das Bringsystem für Bio- und Grünabfälle nutzen oder nutzen können und damit weitere Bio-/Grünabfallmengen der stofflichen Verwertung nicht zugeführt werden. Da das Recycling gemäß § 6 KrWG Vorrang vor einer sonstigen Verwertung, insbesondere einer energetischen Verwertung und vor einer Beseitigung habe und Bioabfälle in der Regel durch eine Kompostierung oder Vergärung hochwertig stofflich verwertet werden können, hat die Bezirksregierung die Stadt Hagen mit Schreiben vom 21.11.2018 nunmehr aufgefordert, ein Konzept für die stufenweise Einführung einer Biotonne, eventuell auf freiwilliger Basis, bis zum 30.04.2019 vorzulegen.
Um dem Anspruch des Abfallrechts zu entsprechen, wonach die stoffliche Verwertung vor der energetischen Verwertung vorgeschrieben ist, wird es - auch im Rahmen des Projektzeitraums - darum gehen, eine entsprechende Bioabfallentsorgungsanlage zu finden, die diese abfallrechtliche Kaskade sicherstellt. Die Kompostierungsanlage in Hagen erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
Zwischen VB 4, Umweltamt und HEB wurde im März zunächst ein Grobkonzept abgestimmt. Dieses Konzept basiert auf einer Untersuchung des INFA-Instituts aus 2014, in welcher der Ausbau der getrennten Erfassung von Bioabfällen in Hagen genauer betrachtet wurde. Auf Grundlage dieser Untersuchung beauftragte der Rat der Stadt Hagen mit Beschluss vom 11.12.2014 die Verwaltung, dass unter der Federführung der HEB GmbH die getrennte Erfassung von Bioabfällen in Hagen weiter auszubauen ist. Dazu sollte 2015 die Grünabfallsammlung weiter ausgebaut und Bürger freundlich angeboten werden. Aufgrund der örtlichen Rahmenbedingungen sollte aber auf die Einführung einer Biotonne vorerst verzichtet werden.
Hinsichtlich der Einführung der Biotonne wurden in der genannten INFA-Untersuchung bereits vier verschiedene Szenarien analysiert, die in Deutschland häufig zu finden sind:

Für diese vier Szenarien wurden in 2014 vergleichende Kostenbetrachtungen erstellt und die daraus resultierenden Gebührensteigerungen berechnet:

Diese Kostenbetrachtung wurde auf Basis von Erfahrungswerten und diverser Annahmen (prognostizierte Anschlussquoten, Mengenverschiebungen bei den Abfallfraktionen etc.) erstellt und spiegelt auch heute noch den unterschiedlichen Kostenaufwand der einzelnen Szenarien wieder. Um die Kostensteigerungen etwas zu veranschaulichen, wurde in der obigen Tabelle die Gebührensituation eines Beispielhaushaltes für 2014 dargestellt.
Bei der Einführung der Biotonne im Jahr 2020 muss mit einer deutlichen Preissteigerung gerechnet werden, da die Jahresgebühr für die 60 l Restmülltonne nicht mehr dem der in der Tabelle angegebene Gebühr von 101,10 € entspricht. Die Gebühren für die o. g. Restmülltonne (60 l /14-tgl.) liegt aktuell bereits bei 121,80 € und auch im kommenden Jahr kann der weitere Preisanstieg nicht ausgeschlossen werden. Zudem ist eine Erhöhung der dargestellten gesamten Mehrkosten zu erwarten. Daraus resultierend wird sich ebenfalls der Literpreis für die Biotonne erhöhen.
Im Zuge der Erarbeitung eines Detailkonzeptes müssen die Kosten neu kalkuliert und die resultierenden Gebühren austariert werden. Nichtsdestotrotz bietet diese Tabelle eine geeignete Grundlage, um eine Entscheidung für ein Szenario - unter Berücksichtigung des Kostenaspektes - zu treffen.
In der aktuellen Abstimmung wurde das kostengünstigste Szenario ausgewählt, zumal dieses im Einklang mit den Vorgaben der Bezirksregierung steht. Dieses Szenario IV ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
- Biotonne auf freiwilliger Basis: Jeder Hagener Eigentümer kann frei wählen, ob er die Biotonne nutzen möchte oder nicht. Dieses hat den Vorteil, dass nur dann Biotonnen aufgestellt werden, wenn auf dem Grundstück ausreichend Platz vorhanden und der Wille zur sorgfältigen Abfalltrennung vorhanden ist. Dieses führt erfahrungsgemäß zu signifikant besseren Abfallqualitäten, so dass Probleme mit der Verwertungsanlage auf Grund von Fehlwürfen reduziert werden können. Im Gegensatz zu einer Pflichttonne können hiermit auch müßige Diskussionen mit den Eigentümern, ob ein Stellplatz vorhanden ist oder hygienische Gründe gegen eine Biotonne sprechen, wirksam vermieden werden.
- Biotonne mit separater Gebühr: In dieser Konstellation zahlen die Nutzer der Biotonne eine zusätzliche Gebühr, so dass ein Teil der Mehrkosten auch von den tatsächlichen Nutzern geleistet wird. Im Gegensatz dazu werden bei einer Einheitsgebühr alle Gebührenzahler unabhängig von deren Nutzung der Biotonne kostendeckend herangezogen. Bei der separaten Gebühr gilt es eine austarierte Höhe zu finden, um auf der einen Seite Anreize zur Nutzung zu schaffen und auf der anderen Seite die Quersubventionierung über die Restmülltonnengebühr zu begrenzen.
Auf Basis der INFA-Untersuchungen müssen noch zahlreiche Details betrachtet und weitere Erfahrungswerte und Überlegungen in das Projektkonzept eingebracht werden. Unter anderem sind hier die oben erwähnten Gebührenberechnungen zu aktualisieren und auszutarieren sowie deren Veranlagung incl. der notwendigen Satzungsänderungen zu planen. Weiterhin gilt es Überlegungen anzustellen, ob Saisonbehälter, die Biotonne mit Vollservice, welche Behältergrößen und eine regelmäßige Behälterreinigung angeboten werden sollen und welche Verwertungsanlage mit den Bioabfällen bedient wird. Einige dieser Detailfragen können jedoch erst nach einer Grundsatzentscheidung geklärt werden. Es ist daher notwendig, zunächst ein Grobkonzept zu beschließen, um dann im 2. Schritt ein detailliertes Konzept vorzuschlagen. Angesichts der Erwartungshaltung der Bezirksregierung sollte Ende 2019 ein entsprechender Beschluss für ein Detailkonzept gefasst werden. Unter Berücksichtigung der benötigten Ressourcen könnte die Auslieferung der Biotonne dann voraussichtlich im Mai 2020 beginnen.
Bei der Auswahl des Projektgebietes ist zu berücksichtigen, dass das Projektgebiet ausreichend groß ist und dennoch möglichst mit den vorhandenen Ressourcen bedient werden kann. Außerdem sollte es recht repräsentativ für das ganze Stadtgebiet sein. Das Projektgebiet für die Wertstofftonne in Boele (bestehend aus Boele-Zentrum und Boelerheide mit insgesamt ca.14.300 Einwohnern und 7.000 Haushalten) bringt diese Eigenschaften mit. Ein großer Vorteil ist dabei, dass dann dort zukünftig alle Möglichkeiten für die getrennte Erfassung von Wertstoffen zur Verfügung stehen und quasi das in Deutschland überall angestrebte haushaltsnahe Entsorgungskonzept mit vier Abfallfraktionen (Restmüll, Altpapier, Wertstoffe und Bioabfälle) umgesetzt wird.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz, Oberbürgermeister | Thomas Huyeng, Beigeordneter |

02.10.2019 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Vorschlag zur probeweisen Einführung der Biotonne wird abgelehnt. Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt, Bringhöfe zeitnah einzurichten.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 5 |
|
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CDU | 4 |
|
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Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
|
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Hagen Aktiv | 1 |
|
|
FDP | 1 |
|
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Die Linke. | 1 |
|
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AfD | - | - | - |
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 14 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
14.11.2019 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, unter Federführung des HEB hinsichtlich der Organisation und Umsetzung, ein Konzept zur Einführung der Biotonne zu erarbeiten. Dieses Konzept soll auf folgenden Hauptmerkmalen basieren:
- Die Biotonne soll auf freiwilliger Basis und mit separater Gebühr angeboten und im vierzehntäglichen Rhythmus geleert werden.
- Zunächst soll ein Pilotprojekt zur Einführung der Biotonne in einem Projektgebiet umgesetzt werden, um Erfahrungswerte zu gewinnen.
- Als Projektgebiet soll das Stadtgebiet Boele-Zentrum und Boelerheide (analog Projektgebiet Wertstofftonne) ausgewählt werden.
Das Projekt soll im Mai 2020 beginnen und eine Projektdauer von drei Jahren haben. Nach Projektabschluss soll ein Erfahrungsbericht erstellt werden, so dass auf dieser Basis entschieden wird, wie die stadtweite Einführung erfolgen soll.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB | 1 |
|
|
SPD |
| 15 |
|
CDU |
| 20 |
|
Bündnis 90/ Die Grünen |
| 5 |
|
Hagen Aktiv | 4 |
|
|
Die Linke |
| 3 |
|
AfD |
| 2 |
|
FDP |
| 3 |
|
BfHo/Piraten Hagen | 3 |
|
|
Pro Deutschland |
| 1 |
|
fraktionslos |
|
|
|
| |||
X | Mit Mehrheit abgelehnt | ||
| |||
Dafür: | 8 | ||
Dagegen: | 49 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität vom 11.09.2019:
Der Vorschlag zur probeweisen Einführung der Biotonne wird abgelehnt.
Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt, Bringhöfe zeitnah einzurichten.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB |
| 1 |
|
SPD | 15 |
|
|
CDU | 18 | 1 |
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 4 |
|
|
Hagen Aktiv |
| 4 |
|
Die Linke | 3 |
|
|
AfD | 2 |
|
|
FDP | 3 |
|
|
BfHo/Piraten Hagen |
| 3 |
|
Pro Deutschland | 1 |
|
|
fraktionslos |
|
|
|
| |||
X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 46 | ||
Dagegen: | 9 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||