Mitteilung - 0692/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

 

Begründung

 

 

Durch Verfügung des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29.12.2018 (sh. Anlage) wurde der Boeler Ring mit Wirkung vom 01.01.2019 von einer Gemeindestraße zur Landesstraße L 704 aufgestuft (sh. Anlage).

Dies hat einen Wechsel des Trägers der Straßenbaulast von der Stadt Hagen auf den Landesbetrieb zur Folge.

 

Gleichzeitig wurden die verlassenen Teilstrecken der L 704 (Hagener Straße von Hügel- bis Denkmalstraße und Denkmalstraße von Hagener- bis Schwerter Straße sowie Dortmunder Straße von Schwerter Straße bis Kreisverkehr Hengsteyer Straße) und der L 675 (Schwerter Straße von Kreisverkehr Boeler Ring bis Wandhofener Straße) zur Gemeindestraße abgestuft (sh. Anlage). Die bisherige Straßenbaulast der Stadt Hagen bleibt in diesem Fall bestehen.

 

Der Wechsel des Trägers der Straßenbaulast ist im StrWG geregelt und wird vom Ministerium für Verkehr verfügt. Begründet wird der Schritt mit dem Netzschluss und der anbaufreien Strecke.

 

Seit Januar befindet sich der FB 60 in Gesprächen mit dem Landesbetrieb bezüglich des betrieblichen Übergangs sowie der diesbezüglich vertraglich zu treffenden Vereinbarungen.

 

Für den betrieblichen Übergang wurde der 01.07.19 festgesetzt, der rechtliche Übergang ist bereits zum 01.01.2019 durch die o.g. Verfügung erfolgt.

 

Die Auswirkungen des Wechsels der Straßenbaulast werden in einer Ratsvorlage nach der Sommerpause ausführlich dargestellt.

 

 

gez. Henning Keune

Beigeordneter VB 5

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.07.2019 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen