Beschlussvorlage - 0595-1/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2018 der Gesellschaft für Immobilien- und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.) sowie der Gesellschaft für Immobilienservice mbH, Hagen (GIS) und der HUI GmbH, Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft Hagen.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.07.2019
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Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Hagen beschließt, vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zu DS 0594/2019, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird,
- die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2018
- die Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses,
- die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates und nimmt
- den Jahresabschluss 2018 der GIS mbH sowie
- den Jahresabschluss 2018 der HUI GmbH zur Kenntnis.
- Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der G.I.V. mbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH – Gesetz zu fassen.
- Der Rat der Stadt Hagen weist den Vertreter der G.I.V. in der Gesellschafterversammlung der HUI GmbH an,
- den Jahresabschluss 2018 der HUI GmbH festzustellen,
- der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen und
- dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
- Vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zu DS 0691/2019, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird, weist der Rat der Stadt Hagen den Vertreter der G.I.V. in der Gesellschafterversammlung der HUI GmbH an, der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Ergänzend zur DS 0595/2019 wird unter III. und IV. des Beschlussvorschlages das Weisungsrecht des Rates gegenüber dem Vertreter der G.I.V. in der Gesellschafterversammlung der HUI GmbH ausgeübt.
Das Weisungsrecht ergibt sich aus § 13 Absatz 11 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages der HUI GmbH.
Einzelheiten zu dem Beschluss unter IV. sind der DS 0691/2019, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird, zu entnehmen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
