Beschlussvorlage - 0678/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, folgende 23 Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter und Richterinnen beim Verwaltungsgericht Arnsberg aufzunehmen:

 

Der Beschluss erfolgt mit mehr als 2/3 der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Rates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Rates der Stadt Hagen.

 

Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Für die neue Amtsperiode vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2025 sind 23 Personen in die Vorschlagsliste als ehrenamtliche Richter und Richterinnen beim VG Arnsberg aufzunehmen.

 

Begründung

 

Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter und Richterinnen beim VG Arnsberg läuft am 31.03.2020 ab. Die neue Amtsperiode dauert vom 01.04.2020 bis 31.03.2025.

Gem. § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) haben die kreisfreien Städte zur Vorbereitung der Neuwahl durch den Wahlausschuss eine Vorschlagsliste zu erstellen.

 

Die Zahl der aufzunehmenden Personen wird vom Wahlausschuss bestimmt, der für die Stadt Hagen die Anzahl auf 23 festgesetzt hat. Die Liste soll möglichst umgehend, spätestens aber bis zum 28.06.2019 vorgelegt werden. Vom VG Arnsberg wurde eine Fristverlängerung bis zum 12.07.2019 gewährt.

Entsprechend des Stärkeverhältnisses im Rat der Stadt Hagen sind / ist von der Fraktion

 

CDU:        8 Personen,

SPD:        8 Personen,

Bündnis 90/ Die Grünen:     2 Personen,

Hagen Aktiv:      1 Personen,

Die. Linke:      1 Person,

FDP:       1 Person,

AfD:       1 Person

Bürger für Hohenlimburg / Piraten Hagen: 1 Person

 

zu benennen.

 

Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste sind die Hinweise des beiliegenden Merkblattes zu beachten. Dieses und eine Liste der Personen, die zurzeit als ehrenamtliche Richter und Richterinnen beim VG Arnsberg tätig sind, wurden den Fraktionen im entsprechenden Anschreiben bereits zur Kenntnis gegeben. Das VG Arnsberg würde es nämlich begrüßen, wenn „im Interesse einer kontinuierlichen Rechtsprechung möglichst viele der bereits als ehrenamtliche Richter tätigen Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen würden“.

 

Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst – soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind – dürfen gem. § 22 VwGO nicht vorgeschlagen werden. Zum öffentlichen Dienst zählen dabei auch die Tätigkeiten bei Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Sparkassen).

 

Die Vorschlagsliste soll außer Namen und Vornamen auch den Geburtsort, den Geburtstag, die Anschrift und den Beruf des/ der Vorzuschlagenden enthalten.

 

Ehrenamtliche Richter und Richterinnen müssen gem. § 20 VwGO Deutsche sein, das 25. Lebensjahr vollendet haben und den Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes haben.

 

Der Beschluss über die Aufnahme in die Liste muss gem. § 28 VwGO mit 2/3 der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Rates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Rates gefasst werden.

 

Das VG hat gebeten, die vorgesehenen Personen vor der Aufnahme in die Liste zu befragen, ob sie das Amt im Falle einer Wahl annehmen würden oder ob sachliche bzw. persönliche Hinderungsgründe bestehen. „Die Befragung erscheint notwendig, um förmliche Amtsentbindungsverfahren gem. § 24 VwGO zu vermeiden, die durchzuführen sind, wenn ein ehrenamtlicher Richter trotz Vorliegens eines Hinderungsgrundes gewählt worden ist“.

 

In die Vorschlagsliste für das VG sollen keine Personen aufgenommen werden, die bereits in der Liste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter und Richterinnen beim OVG in Münster aufgeführt sind, weil es dadurch in der Vergangenheit Schwierigkeiten in der Amtswahrnehmung, so z. B. „bei der Duplizierung der Terminierungen“ gekommen ist.

 

Folgende Vorschläge wurden bisher hier eingereicht:

 

Brandstätter, Nadine, SPD

Copuroglu, Gültekin, SPD

Eroglu, Agnes, SPD

Hässner, Ulrich, SPD

Hilsmann, Michael, SPD

Knipps, Anna, SPD

Schönke, Antje, SPD

Stricker, Günter, SPD

Lechte, Andreas, Bürger für Hohenlimburg/Piraten Hagen

Löher, Jochen, Hagen Aktiv

George, Daniel, FDP

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Vorschlag gebeten.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.07.2019 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, folgende 23 Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter und Richterinnen beim Verwaltungsgericht Arnsberg aufzunehmen:

 

cker, Silvia

Dannert, Ulrike

Diegel, Helmut

Fischer, Ingrid

Glod, Michael

Junge, Hans-Joachim

Purps, Melanie

Quardt, Ralf

Brandstätter, Nadine

Copuroglu, Gültekin

Eroglu, Agnes

ssner, Ulrich

Hilsmann, Michael

Knipps, Anna

Schönke, Antje

Stricker, Günter

Freund, Elke

Beuth, Oliver

her, Jochen

Dennis Friedel Heiermann

George, Daniel

Radke, Lisa Kristin

Lechte, Andreas

 

Der Beschluss erfolgt mit mindestens 2/3 der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Rates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Rates der Stadt Hagen.

 

Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung umgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen