Beschlussvorlage - 0588/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für Mehraufwendungen des HABIT für die Betreuung des Fachbereiches Bildung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Dirk Weithe
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.06.2019
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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02.07.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.07.2019
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen stellt die beantragten Mittel gem. § 83 Abs. 2 GO NRW für die Ausweitung des Hagener Bildungsnetzwerkes, die fortschreitende Digitalisierung und weitere IT-Infrastrukturmaßnahmen sowie bisher noch nicht geplante Kosten durch neue Aufgabenübernahmen für den Bereich der Hagener Schulen bereit.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 380.000 €. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen durch die Auflösung der Verbindlichkeiten der Bildungspauschale.
Sachverhalt
Begründung
Bei der Betreuung des Fachbereichs Bildung durch den HABIT fallen durch die Ausweitung des Hagener Bildungsnetzwerkes der Schulen, die fortschreitende Digitalisierung und weitere IT-Infrastrukturmaßnahmen sowie bisher noch nicht geplante Kosten durch neue Aufgabenübernahmen für den Bereich der Hagener Schulen Kosten an, die in dieser Höhe bisher nicht geplant werden konnten. Bereits für das Jahr 2019 ist durch die o. a. Entwicklungen von einer Deckungslücke von rd. 150.000 € auszugehen.
Ferner plant der HABIT 2019 an zwei Schulen deren komplette Ausstattung mit WLAN, um für die in künftigen Jahren bevorstehende Digitalisierungsoffensive Erfahrungen sammeln zu können. Die Kosten hierfür schätzt der HABIT auf ca. 65.000 €.
Weiterhin sind Mittel für die Begleichung des FWU-Rahmenvertrages für die Lizensierung der Microsoftlizenzen aller Hagener Schulen in Höhe von 165.000 € einzuplanen.
Es ergibt sich somit eine Gesamtsumme von 380.000 € an konsumtiven Aufwendungen.
Die Kosten wurden bisher nicht geplant, da sie bei der Erstellung des Haushaltsplans noch nicht absehbar waren.
Eine Deckung ist weder beim Fachbereich Bildung, noch im Vorstandsbereich 3 möglich.
Da die Mittel aus „Gute Schule 2020“ verplant sind und eine Finanzierung aus dem Konjunkturpaket III nicht möglich ist, wird vorgeschlagen, hierfür die Bildungspauschale zu nutzen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 2143 | Bezeichnung: | Serviceleistungen für Schulen |
Produkt: | 1.21.43.40 | Bezeichnung: | Allgemeine Serviceleistungen für Schulen |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2019 | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) | 414120 | 380.000 € | € | € | € |
Aufwand (+) | 542201 | 380.000 € | € | € | € |
Eigenanteil |
| € | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Margarita Kaufmann Beigeordnete |
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
