Beschlussvorlage - 0472/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Synopse aus beiden Gutachten / Teilkonzepten „Organisationskonzept kommunales Mobilitätsmanagement“ und „Kommunales Elektromobilitätskonzept“ zur Kenntnis.

 

  1. Die genauen finanziellen Auswirkungen der Umsetzung der in den beiden Gutachten/Teilkonzepten vorgeschlagenen Maßnahmen – unter Berücksich-tigung der möglichen Einwerbung von Fördermitteln aus diversen Programmen des Bundes und des Landes NRW – werden während der Projektentwicklung einzelner Maßnahmen noch durch die Verwaltung ermittelt und vor dem geplanten Start eines umsetzungsreif entwickelten Projektes in separaten Vorlagen zusammengestellt und für die Beschlussfassung vorbereitet.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Im Zuge der Umsetzung des durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) geförderten Fördervorhabens mit dem Projekttitel „Masterplan nachhaltige Mobilität für die Stadt Hagen – GCP Hagen“ hatte die Verwaltung das Fachbüro Mobilitätswerk aus Dresden beauftragt, ein Organisationskonzept zum kommunalen Mobilitätsmanagement zu erarbeiten. Des Weiteren hatte die Verwal-tung zur Umsetzung des mit Bundesmitteln geförderten Vorhabens „Masterplan Nachhaltige Mobilität“ das Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH (B.E.T.) aus Aachen beauftragt, ein kommunales Elektromobilitätskonzept für die Stadt Hagen zu erstellen.

Beide Teilkonzepte wurden im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ durch das BMVI gefördert und von der Verwaltung fristgerecht beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH vorgelegt, der für das BMVI das entsprechende Förderprogramm betreut. Die Kosten für die Erstellung der Gutachten beliefen sich jeweils auf rund 30.000 . Das BMVI hat die Erstellung der Gutachten anteilig mit 50 % der Kosten finanziell gefördert (über das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020“ der Bundesregierung).

Der Verwaltungsvorstand beauftragte - nachdem der Gutachter (das Büro B.E.T.) die Ergebnisse des Elektromobilitätskonzeptes im Verwaltungsvorstand am 06.11.2018 vorgestellt hatte - die Verwaltung, aus beiden Gutachten eine Synopse zu erstellen.

Die Synopse fasst die wichtigsten Inhalte und Handlungsempfehlungen aus beiden Teilkonzepten zum Masterplan zusammen. Die zentralen Ergebnisse und Hand-lungsempfehlungen werden vom Gutachter in der heutigen Sitzung vorgestellt.

 

Begründung

Kurz zum Teilkonzept „Organisationskonzept komm. Mobilitätsmanagement“:

Im Rahmen eines Vergabeverfahrens wurde das Büro Mobilitätswerk ausgewählt und beauftragt, folgende Aufgaben zu bearbeiten:

  1. Bestandsaufnahme des Mobilitätsbedarfs in der Verwaltung und des vorhandenen Services

(inkl. Potentialanalyse und Zusammenführung der Ergebnisse in einem Maßnahmenpaket)

  1. Entwicklung eines geeigneten Organisationsaufbaus zum kommunalen Mobilitätsmanagement
  2. Vorstellung des Konzeptes in der Verwaltung
  3. Vorstellung des Konzeptes in einem zuständigen Gremium

Wesentlicher Bestandteil des Organisationskonzeptes war es, eine Untersuchung des Mobilitätsverhaltens der Mitarbeiter der Stadt Hagen durchzuführen. Klassisch wurde dabei die Mitarbeitermobilität mit einer Umfrage untersucht. Bei der Konzipierung eines Fragebogens (Umfrage) wurden der Personalrat und der städtische Datenschutzbeauftragte beteiligt. Die Umfrage wurde mittels E-Mail-Verteilern unter den Mitarbeitern der Stadt Hagen durchgeführt. An der Umfrage haben sich 623 Mitarbeiter beteiligt. Die Rücklaufquote der Umfrage betrug 19 %.

Der Gutachter betrachtete bei der Aufgabenerledigung das Flottenmanagement und die Standortstruktur der Stadtverwaltung. Schwerpunkt der Untersuchung war die Möglichkeit der Elektrifizierung des Fuhrparks sowie die Einsparung von Fahrzeugen durch Pooling und durch den Einsatz einer Dispositionssoftware.

Das Organisationskonzept enthält einen Maßnahmenkatalog mit neun Maßnahmen-Steckbriefen (siehe Gutachten S. 51 ff.).

 

Kurz zum Teilkonzept „Kommunales Elektromobilitätskonzept“:

Der Leistungsrahmen für die Auftragsvergabe wurde mit Vertretern der Abteilung Verkehrsplanung (61/1), dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz (37), dem Amt für Geoinformation (62), der Mark-E, der HST und des HEB abgestimmt. Im Vergabeverfahren wurde das Büro BET ausgewählt und mit der Erstellung des Konzeptes beauftragt. Es wurden Empfehlungen für die vier folgenden Hand-lungsfelder (Bausteine) abgeleitet sowie Prioritäten und Verantwortliche definiert.

  1. Elektrifizierung städtischer Fuhrpark
  2. Öffentliche Ladeinfrastruktur
  3. Pedelecs und E-Car-Sharing
  4. Anreize für die Nutzung von Elektromobilität

Es wurden zudem mögliche Umrüstzeitpläne sowie ein Kostenvergleich zu konventionell betriebenen Fahrzeugen präsentiert. Ein wesentlicher Punkt war außerdem die Bewertung von Standorten für die öffentliche Infrastruktur von Ladesäulen und eine Ermittlung des potentiellen Bedarfs zusätzlicher Standorte für E-Ladesäulen. Weiterhin wurden alternative Mobilitätsformen wie der Einsatz von Pedelecs, E-Rollern, Lastenfahrrädern und Car-Sharing-Fahrzeugen für den städtischen Fuhrpark untersucht. Das Elektromobilitätskonzept enthält im dritten Kapitel (siehe S. 28 ff.) zu allen vier Handlungsfeldern (Bausteinen) konkrete Empfehlungen für die Umsetzung.

Kurz zur Synopse beider Teilkonzepte:

Ziel der Zusammenarbeit mit dem Dresdener Fachbüro Mobilitätswerk war es, klar herauszuarbeiten, welche Maßnahmen aus beiden Konzepten kurz- und langfristig verfolgt werden sollen und welche Maßnahmen sich in beiden Konzepten überschneiden.

In Tabelle 2 der Synopse (siehe S. 13) erfolgte eine Gesamt-Priorisierung der wichtigsten Maßnahmen beider Konzepte. Die vollständigen Maßnahmenkataloge mit den entsprechenden Beschreibungen der Inhalte, anstehenden Umsetzungs-schritten, Kosten und Verantwortlichkeiten sind den beiden vorliegenden Konzepten zu entnehmen.

Nachfolgend werden die zentralen Empfehlungen aus beiden Konzepten aufgeführt, die es zu entwickeln gilt und die für die Umsetzung von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit interessierten Projektpartnern vorzubereiten sind:

 

  • Aufbau eines zentralen Fuhrparkmanagements anstelle dezentraler Strukturen
  • Einbeziehung externer Mobilitätsanbieter (wie CarSharing, Taxis, ÖPNV)
  • Reduzierung des städtischen Fuhrparks um ca. 30 Fahrzeuge in zwei Stufen bis 2022
  • Reduzierung der dienstlich genutzten Privat-Pkw
  • vorrangig Kauf anstelle von Leasing (wenn Leasing, dann 40 % Anzahlung)
  • Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur in zwei Stufen (37 Ladesäulen 2020 bzw. 216 Ladesäulen bis 2030)
  • Einrichtung einer Stabsstelle mit zwei Mitarbeitern für 130.000 €
  • Kurzfristig: Buchungssoftware für den Fuhrpark
  • Konzept für die Prozessorganisation des Fuhrparks
  • Langfristig: Mobilitätsplattform mit Software für ca. 500.000 € ohne Förderung

 

Weiteres Vorgehen:

Die Entwicklung und schrittweise Umsetzung erster (kostenneutraler) Maßnahmen aus dem zum Masterplan gehörenden „Organisationskonzept kommunales Mobilitätsmanagement“ wird kurzfristig angegangen.

Die Entwicklung und sukzessive Umsetzung erster (kostenneutraler) Maßnahmen aus dem zum Masterplan gehörenden „Kommunalen Elektromobilitätskonzept“ wird ebenfalls vorangetrieben.

Der Verwaltungsvorstand hat die Verwaltung beauftragt, die genauen finanziellen Auswirkungen der Umsetzung der im Gutachten vorgeschlagenen Maßnahmen – unter Berücksichtigung der möglichen Einwerbung von Fördermitteln aus diversen Programmen des Bundes und des Landes NRW – in separaten Vorlagen zu ermitteln und für weitere Beschlussfassungen vorzubereiten.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Thomas Huyeng

Oberbürgermeister

Beigeordneter

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.06.2019 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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27.06.2019 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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11.07.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen