Mitteilung - 0619/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Stadt Hagen hat Anfang 2019 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens fristgemäß Stellung zum Entwurf des Regionalplans Ruhr (RVR) genommen. Aktuell werden die eingegangenen Stellungnahmen vom RVR ausgewertet. Aufgrund der Kommunalwahlen in 2020 und der sich dadurch voraussichtlich ergebenden neuen Zusammensetzung des Ruhrparlaments, wird beabsichtigt, die Überarbeitung und die zweite Beteiligungsphase zu straffen und zu verkürzen. In der Folge stehen den Kommunen Anfang 2020 dann wenige Wochen zur Verfügung, um zu prüfen, inwiefern die Änderungswünsche aufgenommen wurden und hierzu ggf. nochmals Stellung zu beziehen. Von dem bisher gesetzlich geregelten Meinungsausgleichstermin mit den Beteiligten möchte der RVR absehen.

 

Begründung

 

Für das Verbandsgebiet des RVR wird aktuell ein neuer Regionalplan aufgestellt. Im Rahmen der 1. Beteiligungsphase wurde auch Hagen gebeten, Stellung zu den Darstellungen und Textaussagen zu nehmen.

 

Mit Schreiben vom 25.02.2019 hat die Stadt Hagen fristgemäß Stellung zum Entwurf des Regionalplans Ruhr genommen. Folgende Punkte wurden thematisiert:

  • Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB)
  • Nachmeldung der zusätzlichen GIB
  • Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB)
  • Denkmalschutz / Kulturlandschaftsbereiche
  • Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) / Naturschutzgebiete (NSG)
  • Bereiche für den Abbau von Bodenschätzen (BSAB)
  • Landschaft mit besonderer Bedeutung für Vogelarten (BSLV)
  • Überschwemmungsbereiche
  • Windenergiebereiche
  • Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) / Schienengebundener Personennahverkehr (SPNV)

 

Die Stellungnahme ist der Vorlage „Stellungnahme der Stadt Hagen zum Entwurf des Regionalplans Ruhr und zum Handlungsprogramm“ (Drucksachennummer: 1255/2018) zu entnehmen. Für die Erarbeitung der Stellungnahme standen den Beteiligten 6 Monate zur Verfügung.

 

Sachstand Regionalplan

 

Stellungnahmen

Insgesamt sind rund 5.000 Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens beim RVR eingegangen. Davon 4.880 Stellungnahmen der privaten Öffentlichkeit und 120 Stellungnahmen von öffentlichen Stellen und sonstigen Pflichtbeteiligten.

 

Wesentliche Themenschwerpunkte der Stellungnahmen sind:

  • Abgrabungen (insbesondere durch private Öffentlichkeit)
  • Allgemeine Siedlungsbereiche
  • Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche
  • Kooperationsstandorte
  • Deponien
  • Sonstiges (u. a. Häfen, Flughäfen)

 

Derzeit findet die Auswertung und Abwägung dieser Stellungnahmen statt.

 

Laufende Regionalplanänderungsverfahren ruhen

Da der Umfang der eingegangenen Stellungnahmen und somit auch der Auswertungsaufwand größer ist als vom RVR erwartet und umfängliche personelle Kapazitäten erfordert, wurde entschieden, alle laufenden Regionalplanänderungsverfahren ruhen zu lassen. Für Hagen läuft aktuell kein Änderungsverfahren, daher besteht keine (unmittelbare) Betroffenheit.

 

Überarbeitungsbedarf aufgrund der Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP - NRW)

Die finale Beratung und Beschlussfassung der Änderungsversion des LEP steht zeitnah an. Sobald dieser Beschluss gefasst ist, müssen auch die textlichen und zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans angepasst werden, da die Planwerke aufeinander aufbauen. Insbesondere die Änderungen des LEP-Ziels 7.3-1 (Inanspruchnahme von Wald für Windenergiebereiche) sowie des LEP-Ziels 9.2-2 (Versorgungszeiträume Bereiche zur Sicherung des Abbaus von Bodenschätzen) erfordern eine Anpassung des Regionalplans. Der Beschluss der Änderungsversion wird im Juni 2019 erwartet.

 

Aus Vorangegangenem ergibt sich Überarbeitungsbedarf und dadurch auch das Erfordernis einer zweiten Offenlage des Regionalplanentwurfs, also einer weiteren Beteiligungsphase. In dieser können die Kommunen prüfen, inwiefern die Änderungswünsche durch den RVR aufgenommen wurden und hierzu nochmals Stellung beziehen. In der Regel findet ein sogenannter „Meinungsausgleichstermin“ zwischen RVR und den einzelnen Beteiligten über die geänderten und die nicht berücksichtigten Aspekte statt.

 

Neue Zeitplanung des RVR

Der RVR verfolgt aktuell das Ziel, das Verfahren zur Aufstellung des Regionalplans bis zur Kommunalwahl im September 2020 abzuwickeln, da sich aufgrund der Wahl eine andere politische Landschaft im Ruhrparlament, der Verbandsversammlung des RVR, ergeben kann.

Vom RVR wurde daher eine Übersicht erstellt, in der die weiteren Arbeitsschritte chronologisch aufgelistet sind (siehe Anlage). Die Einhaltung des Zeitplans setzt voraus, dass alle aufgeführten Arbeitsschritte in den sehr knapp bemessenen Zeitabschnitten abgeschlossen werden. Um das Zeitziel einhalten zu können, ist der Verzicht auf den gemäß § 19 Absatz 3 Landesplanungsgesetz NRW vorgeschriebenen Meinungsausgleichstermin erforderlich. Eine entsprechende Änderung des Landesplanungsgesetzes, wonach die Durchführung des Meinungsausgleichstermins in das Ermessen der Regionalplanungsbehörde gestellt werden soll, ist in Vorbereitung.

 

Fazit
Die Stadt Hagen begrüßt die Vorgehensweise des Regionalverbandes. Hierdurch kann gewährleistet werden, dass die durch die Stadt Hagen für die Regionalplanaufstellung im Beteiligungsverfahren nachgemeldeten Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche im Rahmen einer erneuten öffentlichen Auslegung in das Aufstellungsverfahren aufgenommen werden können.

Durch eine zeitnahe Beschlussfassung des Regionalplans erhält die Stadt Hagen die Möglichkeit darauf aufbauend im Rahmen der eigenen Flächennutzungsplanung neue Wohnbau- und Gewerbeflächen entwickeln zu können.

 

Ergänzend zur Klarstellung:

 

Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg zur Stellungnahme des Dezernats 51

- Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei - vom 21.11.2018

Im Rahmen der Beratung und Diskussion der Stellungnahme der Stadt Hagen zum Regionalplanentwurf Anfang 2019 kursierte eine Stellungnahme des Dezernats 51, die sich u. a. sowohl negativ zur Ausweisung des Böhfelds als potenzielle Gewerbefläche äußert, als auch kritisiert, dass die Stadt Hagen die Möglichkeit des Flächenrecyclings nicht ausschöpft. Viele  Altlastenverdachtsflächen seien Brachflächen die gewerblich entwickelt werden könnten.

 

Der Oberbürgermeister hat mit Schreiben vom 27.02.2019 die Bezirksregierung Arnsberg aufgefordert, Stellung zur im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Kritik zu nehmen. In einem Schreiben vom 26.03.2019 äußert sich die Bezirksregierung wie folgt:

 

„Die Bezirksregierung Arnsberg hat mit diesem Schreiben nicht als Regionalplanungsbehörde gehandelt. Das ist im Fall der Stadt Hagen der RVR bzw. die Verbandsversammlung des RVR.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat hier (lediglich) als zuständige Obere Naturschutzbehörde die von ihr zu betrachtenden Belange des Naturschutzes für die Regionalplanung des RVR thematisiert. Das heißt: Wir haben hier keine Abwägung  zwischen den ebenfalls zu berücksichtigenden Anliegen der wirtschaftlichen Entwicklung Hagens und der dafür erforderlichen Gewerbeflächenentwicklung vorgenommen. Die Abwägung ist eine von uns zu respektierende Aufgabe der RVR-Verbandsversammlung...“.

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

02.07.2019 - Stadtentwicklungsausschuss

Erweitern

11.07.2019 - Rat der Stadt Hagen