Beschlussvorlage - 0656/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung höhenverstellbarer Basketballkörbe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Alexa Triepel
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Entscheidung
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04.07.2019
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Sachverhalt
Kurzfassung
Ab der neuen Spielzeit werden für die Altersklassen U8 bis U12 niedrigere Basketballkörbe benötigt. 23 höhenverstellbare Körbe sind in den Hallen bereits vorhanden. Gemäß einer Bedarfsanalyse würden noch rund 75 weitere höhenverstellbare Körbe benötigt. In einem ersten Schritt sollten gemäß Prioritätenliste 45 Körbe für ein Kostenvolumen von 45.000 Euro aus Mitteln der Sportpauschale umgerüstet werden.
Begründung
Laut Beschluss des Deutschen Basketballbundes (DBB) sollen ab der Spielzeit 2019/2020 in den Altersklassen U8, U10 und U12 auf niedrigere Körbe gespielt werden. Die Körbe sollten eine Höhe von 2,60 Meter statt 3,05 Meter besitzen. Um die Korbanlagen in den Hallen flexibel für alle Altersklassen nutzen zu können, empfiehlt sich eine Umrüstung auf höhenverstellbare Körbe.
Mit Hilfe des Basketballkreises Hagen hat das Servicezentrum Sport eine Bedarfsabfrage bei den Hagener Vereinen, die in diesen Altersklassen Kinder- und Jugendbasketball anbieten, vorgenommen. Daraus ergibt sich, dass fünf Vereine mit insgesamt 26 Nachwuchsmannschaften der genannten Altersgruppen in der kommenden Saison am Ball sein werden.
Parallel dazu, hat das SZS in den Hallen, in denen derzeit Basketball angeboten wird, eine Bestandsaufnahme der Körbe vorgenommen. Daraus ergibt sich, dass von rund 100 Körben bereits 23 höhenverstellbar sind:
Sporthalle | Körbe gesamt | höhenverstellbar |
Rundturnhalle Haspe | 6 + 2 | 6 |
Rundturnhalle Hohenlimburg | 6 + 2 | 3 |
Otto-Densch-Halle | 6 +2 | 1 |
Turnhalle Goldbergschule | 5 | 5 |
Turnhalle Realschule Haspe | 2 | 2 |
Karl-Adam-Halle | 4 + 2 | 4 |
Öwen-Witt-Halle | 4 + 2 |
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Sporthalle Altenhagen | 6 + 2 |
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Turnhalle Funckepark | 2 |
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Turnhalle Henry-van-de-Velde | 2 |
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Turnhalle Karl-Ernst-Osthaus | 2 |
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THG-Halle | 6 + 2 |
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Turnhalle Quambusch | 4 + 2 |
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Sporthalle Geweke | 6 + 2 |
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Turnhalle Hestert | 2 |
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Turnhalle Spielbrink | 2 |
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Turnhalle Kipperschule | 2 |
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Sportzentrum Helfe, Halle 3 | 2 |
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Sportzentrum Helfe, Halle 2 | 2 |
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Sportzentrum Helfe, Halle 1 | 6 + 2 |
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Turnhalle Grundschule Helfe | 2 |
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Turnhalle Franzstraße | 2 |
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Turnhalle August-Herm.-Franke | 2 |
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Turnhalle Selbecker Straße | 2 |
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Sporthalle Emst | 6 | 2 |
Turnhalle Kuhlerkamp | 2 |
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Gemäß einer Abfrage bei verschiedenen Herstellern muss für die Neuanschaffung und Montage pro Korb ein Betrag von rund 1.000 Euro kalkuliert werden.
Aufgrund der Kosten würde das SZS in einem ersten Schritt von einer kompletten Umrüstung aller Hallen absehen wollen. Durch die Umorganisation von Trainingszeiten und -hallen könnte ein Teil der Bedarfe gedeckt werden. Daneben regt das SZS aufgrund der Rückmeldungen aus den Vereinen an, zunächst rund 45 Körbe umzurüsten und zwar in nachstehenden Sportstätten:
Sporthalle | Geplante Zahl neuer höhenverstellb. Körbe |
Otto-Densch-Halle | 5 |
Öwen-Witt-Halle | 6 |
Sporthalle Altenhagen | 6 |
THG-Halle | 4 |
Turnhalle Quambusch | 4 |
Sporthalle Geweke | 6 |
Sportzentrum Helfe, Halle 3 | 2 |
Sportzentrum Helfe, Halle 2 | 2 |
Sportzentrum Helfe, Halle 1 | 6 |
Turnhalle Kuhlerkamp | 2 |
Insgesamt ist gemäß dieser Prioritätenliste ein Finanzbedarf in Höhe von 45.000 Euro notwendig. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Sportpauschale. Generell wäre eine Finanzierung auch aus Mitteln der Bildungspauschale möglich. Doch aufgrund aktueller, anderweitiger Planungen stehen hier keine Finanzmittel zur Verfügung.
Die übrigen Korbanlagen in den städtischen Sporthallen sollten dann in einem zweiten Schritt nach Bedarf und zur Verfügung stehenden Mitteln aus der Sportpauschale nach und nach auf Beschluss des Sport- und Freizeitausschusses ausgetauscht werden. Hier besteht dann eventuell wieder die Möglichkeit auch Mittel aus der Bildungspauschale in Anspruch nehmen zu können.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen folgende finanziellen und personellen Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 4210 | Bezeichnung: | Sportstätten und -förderung |
Finanzstelle: | 5800193 | Bezeichnung: | Spiel- und Sportgeräte |
| Finanzpos. | Gesamt | 2019 |
Einzahlung(-) |
| € | € |
Auszahlung (+) | 783100 | 45.000€ | 45.000€ |
Eigenanteil |
| 45.000€ | 45.000€ |
Die Deckung erfolgt aus Minderauszahlungen bei dem PSP-I-Element 5.000003 – Neubau Feuerwehrgerätehäuser
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- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Anlagen werden über eine 10-jährige Nutzungsdauer abgeschrieben. Das führt zu einem jährlichen Abschreibungsaufwand in Höhe von 4.500 €. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
In Höhe der Anschaffungskosten wird ein Sonderposten gebildet. Dieser wird entsprechend des Abschreibungsaufwandes aufgelöst. Die jährliche Auflösung beträgt somit 4.500 €. |
- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 4.500 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | 4.500 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | 4.500 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 0 € |
gez. |
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Henning Keune Technischer Beigeordneter |
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21,2 kB
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