Beschlussvorlage - 0655/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sport- und Freizeitausschuss der Stadt Hagen beschließt, den Beschluss aus der SFA-Sitzung am 16. Mai 2019 über die Ausschreibung für den Kunstrasenplatz Alexanderstraße und das Kleinspielfeld in der Bezirkssportanlage Haspe unter Einbeziehung des vorgestellten Systems der Firma Trendsport Rummenigge aufzuheben.

 

Der Sport- und Freizeitausschuss beschließt stattdessen, eine hersteller- und produktneutrale, normgerechte Ausschreibung für den Bau des Kunstrasenplatzes an der Alexanderstraße vorzubereiten.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

-          keine

 

Begründung

 

Der Sport und Freizeitausschuss hatte in der Sitzung am 16. Mai 2019 unter dem Tagesordnungspunkt 4.1. - SBS-System Vorstellung durch Trendsport Rummenigge einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Sport- und Freizeitausschuss beschließt, für den Kunstrasenplatz Alexanderstr. und das Kleinspielfeld in der Bezirkssportanlage Haspe die Ausschreibung unter Einbeziehung der Fa. Trendsport Rummenigge mit dem im heutigen Sport- und Freizeitausschuss vorgestellten System."

 

Zum einen erfolgte der Beschluss im Anschluss an eine Produktvorstellung, zum anderen war in vorangegangenen Sitzungen des SFA beschlossen worden, dass die Stadt maximal noch drei Kunstrasenplätze im Stadtgebiet bauen will. Oberste Priorität genießt demnach der Platz an der Alexanderstraße, gefolgt von einem Platz in Hohenlimburg. Im Anschluss sollte dann in rund fünf bis sieben Jahren eventuell noch ein Platz in der Bezirkssportanlage Haspe errichtet werden und/oder das dortige Kleinspielfeld in einen Kunstrasenkleinfeld umgebaut werden.

 

Unabhängig hiervon ist die Stadt Hagen unter dem Gesichtspunkt des Bieterschutzes aus vergaberechtlichen Gründen daran gehindert, eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen, soweit und solange die Finanzierung der hier in Rede stehenden Maßnahme nicht gesichert  ist.

 

Kritisch zu sehen ist auch die Tatsache, dass hier eine Ausschreibung beschlossen wurde, die auf einen Anbieter und ein spezielles System abstellt. Die Verwaltung ist generell und grundsätzlich verpflichtet, hersteller- und produktneutral sowie normgerecht auszuschreiben - dies wäre nach der Beschlussfassung des SFA vom 16.05.2019 hier nicht gegeben.

 

In diesem Zusammenhang muss auch die aktuelle Diskussion um Mikroplastik in Kunstrasenplätzen berücksichtigt werden. Vor dem Hintergrund möglicher neuer EU-Vorschriften ist der normgerechte Bau von Kunstrasenplätzen unerlässlich.

 

Die für den Bau des Kunstrasenplatzes an der Alexanderstraße benötigten Mittel aus der Sportpauschale sind entsprechend eingeplant und vorhanden, nicht aber die für das Kleinspielfeld in Haspe benötigten zusätzlichen Mittel in Höhe von rund 300.000 Euro. Zumal noch rund 45.000 Euro für den Austausch von Basketballkörben und rund 95.000 Euro für die Erneuerung der Bewässerungsanlage für das Ischelandstadion (siehe Vorlagen-Nrn. 0656/2019 und 0658/2019) benötigt werden.

 

Daneben ist nicht sicher gestellt, dass die Sportpauschale auch in den kommenden Jahren konstant hoch bleibt. Auch lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen, ob die Preise für den Platzbau stabil bleiben und auch nicht, ob Mittel aus der Sportpauschale für eine eventuelle Sanierung des Richard-Römer-Lennebades bereitgestellt werden müssen. Unabhängig davon ist es aus SZS-Sicht zwingend notwendig, einen gewissen finanziellen Spielraum zu haben, um auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren zu können.  

 

 

Für den Fall, dass der SFA gleichwohl unverändert an der Beschlussfassung zu TOP I.4.1. der Sitzung vom 16.05.2019 festhalten sollte, dürfte eine Beanstandung des Beschlusses durch den Oberbürgermeister gem. § 54 Abs. 2 und 3 GO NRW unumgänglich sein, so dass im Endeffekt der Rat mit der Angelegenheit zu befassen wäre, wenn der Ausschuss trotz einer solchen Beanstandung auf dem Beschluss vom 16.05.2019 insistiert.

 

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

4210

Bezeichnung:

Sportstätten und -förderung

Finanzstelle:

5000XXX

Bezeichnung:

Kunstrasenplatz Sportplatz Alexanderstr.

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2019

2020

2021

2022

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

785200

1.100.000 €

140.000

960.000

Eigenanteil

 

140.000

960.000

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung kann im Haushalt 2019 gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen beim PSP-I-Element 5.000238 Kunstrasenplatz Dahl

 

x

Finanzierung ist im Haushalt 2020/21  bereits eingeplant/gesichert

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für die wesentliche Verbesserung des Sportplatzes Alexanderstr. in Höhe von insgesamt 1.100.000 Euro sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Der Kunstrasen unterliegt einer Nutzungsdauer von 15 Jahren und der Unterbau des Kunstrasens hat eine Nutzungsdauer von 45 Jahren. ²/3  Drittel der Gesamtkosten entfallen hierbei auf den Unterbau des Sportplatzes.

Eine außerplanmäßige Abschreibung der Sportfläche entfällt, da der Restbuchwert 0 Euro beträgt.

Der jährliche Abschreibungsaufwand für den Kunstrasen beläuft sich  auf 24.444,45 Euro und für den Unterbau auf 16.296,30 Euro, somit insgesamt 40.740,75 Euro.

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Einnahmen aus der Sportpauschale sind in Höhe von 1.100.000 Euro auf der Passivseite der Bilanz als Sonderpostenzu bilanzieren. Die Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zur Abschreibung und führt zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 40.740,75 Euro.

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

40.740,75

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

40.740,75

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0 €

 

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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04.07.2019 - Sport- und Freizeitausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Sport- und Freizeitausschuss der Stadt Hagen beschließt, den Beschluss aus der SFA-Sitzung am 16. Mai 2019 über die Ausschreibung r den Kunstrasenplatz Alexanderstraße und das Kleinspielfeld in der Bezirkssportanlage Haspe unter Einbeziehung des vorgestellten Systems der Firma Trendsport Rummenigge aufzuheben.

 

Der Sport- und Freizeitausschuss beschließt stattdessen, eine hersteller- und produktneutrale Ausschreibung unter Einbeziehung neuer und alternativer Systeme für den Bau des Kunstrasenplatzes an der Alexanderstraße vorzubereiten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

--

--

--

FDP

--

--

--

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

./.

Enthaltungen:

./.