Beschlussvorlage - 0982/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die BV Nord beschließt den Umbau des Fußgängerüberweges unter Einbezug des Bushaltestellenumbaus wie dargestellt.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

IST-Zustand

 

In mehreren Ortsterminen sowie diversen Vorgesprächen wurde von Vertretern der Firma „Kabel Premium Pulp & Paper GmbH“ die verkehrliche Situation an dem Fußgängerüberweg (FGÜ) an der Hohensyburgstraße erläutert. Der vorhandene FGÜ mit einer Breite von ca. 5,00 m dient den Mitarbeitern als direkte Zuwegung von dem auf der Lenneseite gelegenen Parkplatz zum Betriebsgelände. Dieser tiefergelegene Platz wird über einen Treppenaufgang begangen, welcher direkt ohne Gehweg an der Hohensyburgstraße mündet. Hier endet der Treppenaufgang direkt an einem ca. 1,40 m breiten, markierten Fuß- und Radweg der baulich nicht von der Fahrbahnfläche getrennt ist. Die Markierung des FGÜ’s verläuft über den markierten Randstreifen bis zur Treppe.

 

Aufgrund des geringen Abstandes vom haltenden ÖPNV an der Haltestelle "Feldmühle" stadteinwärts Richtung Hagener Hauptbahnhof und des vorhandenen FGÜ's steht der haltende Bus auf dem FGÜ und behindert so die Sicht auf den fahrenden Verkehr bzw. erschwert das gefahrlose Überqueren der Straße. Die unübersichtliche und daraus resultierende gefährliche Verkehrssituation hat bereits zu einem schweren Unfall und vielen Beinahe-Unfällen geführt. Zudem beschleunigen immer wieder Fahrzeuge, von der Ampelkreuzung der Schwerter Straße kommend, sodass die ohnehin nur schwer erkennbaren Fußgänger zu spät wahrgenommen werden, und es so zu einem erhöhten Gefahrenpotential kommt. Der FGÜ ist beidseitig mit einer Leuchte ohne Ausleger ausgestattet, der Treppenaufgang ist nicht beleuchtet. Der Bereich ist nur schwach ausgeleuchtet, sodass querende Fußgänger / Radfahrer nur schlecht wahrgenommen werden.

 

Zurzeit ist der Bereich je einspurig in beide Fahrtrichtungen ausgebaut. Die Geschwindigkeit wird beidseitig durch Beschilderung mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Der FGÜ ist beidseitig beleuchtet ausgestattet mit jeweils doppelseitig nicht beleuchteten Hinweisschildern gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO)-Zeichen 350-40 (FGÜ-doppelseitig). Im direkten Anschluss an den FGÜ befindet sich in Fahrtrichtung Bathey linksseitig die Zufahrt zum Betriebsgelände, welche als Anlieferungszufahrt mit Sattelzügen und für Besucherverkehre genutzt wird. In Fahrtrichtung Bathey befindet sich hinter dem FGÜ die Bushaltestelle „Feldmühle“. Diese ist baulich nicht kenntlich gemacht, lediglich ein Bushaltestellenschild im Grünzug hinter der Absperrung zum Fuß- und Radweg weist darauf hin. Die Bushaltestelle liegt direkt gegenüber der Zufahrt zum Betriebsgelände.

Die Bushaltestelle „Feldmühle“ stadteinwärts ist als Fahrbahnrandhaltestelle ausgebaut. Sie liegt ebenfalls direkt hinter dem FGÜ. Die Ausbaulänge der Haltestelle unterschreitet die Gesamtlänge des hier verkehrenden Gelenkbusses, sodass der FGÜ durch den haltenden Bus versperrt wird und der Blick sowohl für den vorbeifahrenden Fahrzeugverkehr, als auch für die querenden Fußgänger versperrt wird.

 

 

Planung

 

Fußgängerüberweg:

 

Die Planung sieht einen 4,00 m breiten FGÜ gem. Richtlinie vor. Dieser bleibt in seiner Lage unverändert im Bereich des bereits Vorhandenen, wird jedoch um 1,00 m in der Breite verkleinert. Der Überweg erhält eine über die Fahrbahn ragende Beleuchtung nach DIN-Vorschrift und wird mit reflektierenden StVO-Zeichen 350-40 (FGÜ-doppelseitig) ausgestattet. Rechts und links des FGÜ’s bleiben die doppelseitigen Zeichen 350-40 erhalten.

 

Beide Seitenbereiche werden gemäß Musterblatt für eine Querung innerorts barrierefrei ausgebildet. Um ein gleichzeitiges Passieren der Gefahrenstelle für entgegenkommende Fahrzeuge zu unterbinden wird die Fahrbahnbreite baulich verändert. Auf der Seite des Betriebsgeländes wird der Gehwegbereich um ca. 1,75 m vorgezogen. Der Gehwegbereich erhält hier neben der barrierefreien Ausbildung mit taktilen Elementen einen Oberflächenbelag aus Betonsteinplatten. Mit Ausnahme des abgesenkten Bereichs der barrierefreien Überquerungsmöglichkeit wird die Bordsteinanlage mit Hochbord und Flußbahn ausgebildet. Die gegenüberliegende Seite erhält eine ca. 1,70 m breite Fußgängerinsel, die vom Fuß- und Radweg ausgehend Richtung Fahrbahn gezogen wird. Die Inselköpfe der Verkehrsinsel werden erhöht und mit Bordsteinen und Betonpflaster ausgebildet. Der, der Überquerung dienende Bereich, wird ebenfalls barrierefreien mit taktilen Elementen ausgebildet. In Fahrtrichtung Bathey wird vor der Fußgängerinsel auf das Vorbeifahren durch das StVO-Zeichen 222-10 (vorgeschriebene Vorbeifahrt – links vorbei) hingewiesen. Der Fuß- und Radweg bleibt in seiner Funktion erhalten.

 

Durch die bauliche beidseitige Veränderung wird die Fahrbahn im Bereich des Fußgängerüberweges von ca. 6,85 m auf 3,70 m verjüngt, sodass ein gleichzeitiges Passieren von 2 entgegenkommenden Fahrzeugen unterbunden wird und es gleichzeitig zu einer Geschwindigkeitsreduktion kommt. Für Fußgänger vom Parkplatz kommend, besteht so die Möglichkeit vor Überqueren die Straße anzuhalten und den fließenden Verkehr in beide Richtungen einzusehen.

 

 

Bushaltestellen:

 

Gemäß Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sind Bushaltestellen, die in Fahrtrichtung hinter dem FGÜ liegen als Busbucht auszubilden, damit die Sicht für und auf querungswillige Fußgänger nicht durch den haltenden Bus verdeckt wird. Dieses liegt jedoch bereits im Bestand nicht vor. In der Örtlichkeit ist das Anlegen der Bushaltestelle „Feldmühle“ stadteinwärts als Busbucht aufgrund mehrerer Faktoren nicht möglich. Die erforderliche Länge einer Busbucht-Haltstelle für Gelenkbusse mit Einfahrts- und Ausfahrtsbereich kann aufgrund der vorliegenden Straßenlänge und Straßenführung nicht angelegt werden.

Für den Ausbau als Busbucht müsste die Haltestelle Richtung Betriebsgelände der Firma Kabel Premium Pulp & Paper GmbH gezogen werden. Das Grundstück ist im Eigentum der Firma und kann somit nicht für die Errichtung einer möglichen Busbucht überplant werden.

Die Topographie lässt ebenfalls keine Busbucht an dieser Stelle zu, da das Betriebsgrundstück ca. 0,80 m – 1,00 m tiefer liegt als der angrenzende Straßenabschnitt.

 

Die Planung berücksichtigt nun einen barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle. Im Optimalfall ist die Ausführung in Form einer KAP-Haltestelle zu wählen. Dieses ist hier nur bedingt machbar. Aufgrund des auf Seite des Betriebsgeländes vorgezogenen Gehwegbereiches, schließt die Bushaltestelle im Sinne einer Fahrbahnrandhaltestelle an den Gehweg an und verspringt nach dem Aufstell- und Wartebereich um 90 Grad zurück zur vorhanden Straßenbegrenzung.

Durch die Lage des Aufmerksamkeitsfeldes der barrierefreien Ausführung der geplanten Bushaltstelle ist der Haltpunkt für den verkehrenden Gelenkbus vorgegeben. Dieser steht zum Ein- und Aussteigen der Fahrgäste nun so auf der Fahrbahn, dass der geplante verkleinerte Querungsbereich nahezu versperrt wird und das Durchfahren mit Fahrzeugen für den weiteren Verkehr weitestgehend unterbunden wird. Somit wird zwar durch die Haltestelle die Sicht auf mögliche Fahrzeuge für den Fußgänger versperrt, jedoch ist ein Überfahren des FGÜ bei haltendem Bus nicht oder nur in Schrittgeschwindigkeit möglich. Durch das Ausstatten des FGÜ’s mit über die Fahrbahn ragenden Verkehrszeichenauslegern und reflektierenden Beschilderungen wird der Fahrzeugführer trotz eines haltenden Busses auf den FGÜ aufmerksam gemacht.

 

Die Bushaltestelle Richtung Bathey wird baulich nicht verändert. Das Haltestellenschild wird Richtung FGÜ vorgezogen und der Haltebereich des Busses durch eine unterbrochene Zick-Zack-Linie gemäß der Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS) kenntlich gemacht. Durch diese Maßnahme wird der gleiche Effekt erzielt wie bei der Bushaltestelle in Gegenrichtung. Die weiteren Fahrzeuge werden zur Geschwindigkeitsreduzierung gezwungen und können die Querungsstelle nur langsam und nur einseitig überfahren.

 

Eine Befahrbarkeit der verengten Querungsstelle für den vom Betriebsgelände kommenden und rechtsabbiegenden LKW-Verkehr wurde mit Schleppkurvensimulation überprüft und nachgewiesen.

 

Im Zuge der beschriebenen Maßnahmen muss ein Straßenablauf einschließlich der erforderlichen Aufsätze im Bereich der stadteinwärts gelegenen Bushaltestelle neu gesetzt sowie die erforderlichen Anschlussleitungen gelegt werden. Als Ergänzung zu den vorhanden Schutzplanken müssen diese auf einer Länge von ca. 3,00 m ergänzt und neu gesetzt werden. Auf einer Straßenlänge von ca. 70 m ist die vorhandene Straßenmarkierung zu entfernen und neu zu markieren.

 

 

 

 

 

 

Kosten:

 

Die Kosten für den Umbau der Querungsstelle incl. Verkehrsinsel und der o.g. Ausstattung, Angleichen der Gehwege an den FGÜ im öffentlichen Verkehrsraum, notwendige Arbeiten bzgl. Anarbeiten des Fuß- und Radweges an die bauliche Maßnahme sowie die erforderlichen Markierungsarbeiten wurden incl. WBH-Kosten auf ca. 29.000,- € vorgeschätzt.

Dieser Kostenaufwand wird von der Firma Kabel Premium Pulp & Paper GmbH getragen.

Ein entsprechende vertragliche Regelung erfolgt nach Beschlussfassung.

 

Die Kosten für den Umbau der barrierefreien Bushaltestelle incl. Kanalbauarbeiten, Aufnahme der zum Ausbau erforderlichen vorhanden bituminösen Fahrbahndecke sowie Schutzmaßnahmen wurden incl. WBH-Kosten auf ca. 31.500,- € vorgeschätzt.

Dieser Kostenaufwand soll aus der Stellplatzablöse finanziert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

sind nicht betroffen

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

Der Fußgängerüberweg und die Bushaltestellen werden gemäß Musterblätter der Stadt Hagen barrierefrei ausgebaut.

 

 

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Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Finanzstelle:

5000241

Bezeichnung:

Verwendung Stellplatzablöse

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2019

2020

2021

Einzahlung(-)

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

785200

31.500 €

31.500

 

 

Eigenanteil

 

31.500 €

31.500

 

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die im Zuge der Erneuerung der Bushaltestelle anfallenden Ausgaben in Höhe von 31.500,-- Euro sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren.

Unter Berücksichtigung der für die Aktivierung zugrunde zu legenden Nutzungsdauern ergibt sich für die Bushaltestelle ein jährlicher Abschreibungsaufwand von 788 Euro (31.500,-- Euro / 40 Jahre).

 

Des Weiteren ist der Fußgängerüberweg als Sachschenkung darzustellen. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von 29.000,-- Euro sind zu aktivieren. Unter Berücksichtigung der für die Aktivierung zugrunde zu legenden Nutzungsdauern ergibt sich für den Fußgängerüberweg ein jährlicher Abschreibungsaufwand von 645 Euro (29.000,-- Euro / 45 Jahre).

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Für die Bushaltestelle sind Einnahmen aus Stellplatzablösebeträgen in Höhe von 31.500,-- Euro als Sonderposten auf der Anlage zu passivieren.

Die Auflösung des Sonderpostens parallel zur Abschreibung führt zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 788 Euro.

 

Für den Fußgängerüberweg (Sachschenkung) sind ebenfalls Sonderposten zu bilden. Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zur Nutzungsdauer (645 Euro).

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%)

472,50

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

907,50

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Henning Keune, Technischer Beigeordneter

Thomas Huyeng, Beigeordneter

 

 

gez.

 

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

20.02.2019 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - zurückgezogen

Erweitern

22.05.2019 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - vertagt

Erweitern

10.07.2019 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen