Mitteilung - 0642/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Auf Anfrage der CDU-Fraktion wird der Sachstand des laufenden Verfahrens – insbesondere die Auseinandersetzung mit der Stadt Wetter – für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3/16 - Sondergebiet Revelstraße / Ophauser Straße - in der vorliegenden Mitteilung dargestellt.

 

Begründung

 

12.05.2016

Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung

 

05.07.2018

Satzungsbeschluss für den vg. Bebauungsplan

 

27.07.2018

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses – Inkrafttreten des Bebauungsplanes

 

27.07.2018

Normenkontrollantrag und Eilantrag nach § 47 Abs. 6 VwGO beim OVG Münster durch die Stadt Wetter

 

Dezember 2018

Entscheidung des OVG Münster über den Eilantrag

Ergebnis: Außervollzugsetzung des vg. Bebauungsplanes bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag

 

Februar 2019

Abstimmungstermin mit dem Investor über das weitere Vorgehen

Ergebnis: Das Vorhaben ist weiterhin an diesem Standort gewünscht.

 

Aktueller Sachstand

des Klageverfahrens

Über die Inhalte des vg. Bebauungsplanes ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entscheidung seitens des OVG Münster getroffen worden. Das Normenkontrollverfahren („Hauptsacheverfahren“) gegen den vg. Bebauungsplan ist nach wie vor beim OVG Münster anhängig. Ein Zurückziehen der Klage seitens der Stadt Wetter wäre der Idealfall, ist jedoch, auch aufgrund des neuerlichen Schriftsatzes an das Gericht vom 17.06.2019, nicht zu erwarten. Hierin wird von der Stadt Wetter auf die erfolglos verlaufenden Gespräche zu einer vergleichsweisen Regelung, welche die Reduzierung der Verkaufsflächen forderte,  verwiesen. 

 

Weiteres Vorgehen

Da nach jetzigem Stand eine gütliche Einigung nicht zu erzielen ist, soll ein neues Bebauungsplanverfahren („Vollverfahren“) inklusive Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren eingeleitet und baldmöglichst zum Abschluss gebracht werden.

 

Zuvor wird entsprechend bereits gelaufener Absprachen von Seiten des Investors ein neuer Gutachter für die Verträglichkeitsanalyse beauftragt. Dieser soll in einem ersten Schritt das bisherige Konzept des Bebauungsplanes bewerten, um eine Einschätzung zu erlangen, ob das Vollverfahren mit einem veränderten Konzept weitergeführt wird. Diese Abschätzung gilt es abzuwarten, bevor neue Gespräche und weitere Schritte ergriffen werden.

 

Anschließend wird das Bebauungsplanverfahren auf das Vollverfahren umgestellt. Ein neuer, Bebauungsplan kann frühestens Anfang 2021 in Verbindung mit der entsprechenden Flächennutzungsplan-Änderung zum Tragen kommen. Dies hängt mit dem derzeit noch in Aufstellung befindlichen Regionalplan zusammen. Erst nach in Kraft treten des Regionalplans (frühestens Anfang 2021), der den Planungsbereich von GIB zu ASB ändert, kann der Bebauungsplan seine Rechtsverbindlichkeit erlangen. 

 

In jedem Fall werden – sobald die Einschätzung des Gutachters vorliegt – Gespräche mit der Stadt Wetter sowie der Stadt Herdecke geführt.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez. Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

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Beschlüsse

Erweitern

02.07.2019 - Stadtentwicklungsausschuss

Erweitern

10.07.2019 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen