Beschlussvorlage - 0608/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Nach Vorlage der Schulentwicklungsplanung wird die Verwaltung erneut zu diesem Punkt berichten und anhand der konkreten Erkenntnisse zur mittel- und langfristigen Schülerzahlenentwicklung in Eilpe dazu notwendige schulorganisatorische Vorschläge unterbreiten.

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Ausgangssituation:

Ausgehend von dem Vorschlag der SPD-Fraktion (Vorlage 1088/2018) hat die BVED in der Sitzung am 14.11.2018 die Verwaltung mit der Erstellung eines Berichts beauftragt, welcher die möglichen Maßnahmen im Rahmen eines Bedarfsplanes vorstellt, damit der Hauptstandort der Grundschule Astrid-Lindgren an der Selbecker Straße ertüchtigt werden kann.

Begründet wurde der Vorschlag durch die Erkenntnisse aus der letzten Schulbereisung mit der BV, die nachfolgend wiedergegeben sind:

  • Der derzeitige Zustand von Teilen des Gebäudes entspricht nicht den heutigen Anforderungen an eine Grundschule.
  • Es fehlen ausreichend Räume für notwendige Differenzierung.
  • Räume für die OGS-Betreuung sind ebenfalls nicht im ausreichenden Umfang vorhanden.
  • Der hygienische Zustand der Küche entspricht nicht den Anforderungen.
  • Es fehlt ein behindertenfreier Zugang für den Altbau und den Solitär.
  • Im Solitär beschulte Kinder müssen zur Benutzung der Toiletten bei jedem Wetter über den Schulhof im Altbau.

 

 

Derzeitige Schulsituation

Wie aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich, hat die Grundschule Astrid-Lindgren in den letzten Jahren steigende Schülerzahlen, die insbesondere auf die Zuwanderung zurückzuführen sind. Im Hinblick auf die dadurch benötigten Schulplätze wird das Schulgebäude Delsterner Straße 59 seit dem Schuljahr 2017/2018 als Nebenstandort ergänzend genutzt.

 

 

Schüler*innen

Klassen

2014/2015

220

10

2015/2016

221

9

2016/2017

213

8

2017/2018

242

10

2018/2019

247

10

 

 

 

Prognose

2019/2020

268

11

 

Aussagen bezüglich einer mittel- und langfristigen Schülerzahlenentwicklung werden aus der anstehenden Schulentwicklungsplanung erwartet.

 

Ausgehend von den vorhandenen Raumressourcen können am Hauptstandort Selbecker Straße 55 bei dringendem Bedarf maximal 8 Klassen (2 Züge) beschult werden. Neben den OGS-Räumen (3 Gruppen) sowie dem Computerraum (ca. 20 qm) verbliebe dann lediglich ein Unterrichtsraum für Bedarfe der äußeren Differenzierung wie z. B. Religionsunterricht oder herkunftssprachlicher Unterricht. Daneben könnten stundenweise die OGS-Gruppenräume genutzt werden.

 

Die Räume befinden sich überwiegend in dem Hauptgebäude. Daneben gibt es auf dem Schulgrundstück zwei miteinander verbundene eingeschossige Pavillons mit insgesamt vier Klassenräumen sowie einen kleinen Nebenraum.

 

Bauliche und schulorganisatorische Möglichkeit:

Vorbehaltlich einer Bauvoranfrage wäre nach Ersteinschätzung der Gebäudewirtschaft baulich folgendes möglich:

Der beiden verbundenen Pavillons (Baujahre 1960 und 1993) würden abgerissen. Damit würden vier Klassenräume sowie ein kleiner Nebenraum mit einem Umfang von rund 350 qm aufgegeben.

Stattdessen würde ein zweigeschossiger Neubau mit einem OGS- Küchen- und Essbereich, einen OGS-Gruppenraum, einen Lagerraum sowie vier Klassenräumen entstehen. Die Gesamtgröße läge bei 850 qm. Vorzusehen wäre weiterhin ein Aufzug sowie ein WC.

 

Vorbehaltlich einer Abstimmung mit der Schule wären dadurch folgende raumorganisatorische Änderungen vorstellbar:

Der Küchen- und Essbereich der OGS würde in dem Neubau verlagert. Der alte Küchenraum im UG des Hauptgebäudes würde wegen der Grundproblematik der Feuchtigkeit ersatzlos aufgegeben. Der „alte“ Essraum im UG des Hauptgebäudes könnte zusätzlich für Zwecke der äußeren Differenzierung eingesetzt werden.

Durch den zusätzlichen Gruppenraum könnte das OGS-Angebot vergrößert werden.

Während der Unterrichtszeiten wäre eine Toilettennutzung im Neubau gegeben. Damit würden nicht nur die Wege über den Schulhof entfallen, wichtiger wäre unter Sicherheitsaspekten vielmehr, dass die Tür zum Hauptgebäude dann während den Unterrichtszeiten geschlossen gehalten werden könnte, um Unbefugten den Zutritt zu verwehren. Unbenommen davon bleibt die Toilettenanlage im Hauptgebäude für die allgemeine Nutzung weiterhin bestehen.

Mit dem Einbau eines Aufzugs könnten Menschen mit Behinderung alle Räume im Neubau erreichen. Eine nachträgliche Ertüchtigung des alten Hauptgebäudes ist bauartbedingt nahezu ausgeschlossen.

 

Die Kosten wurden überschlägig für den Abriss auf 110.000 €, für den Neubau auf 2.450.000 € ermittelt. Angesichts der derzeitigen Marktlage ist eine einigermaßen sichere Kostenprognose nicht möglich. Die genannten Kosten können daher nur als grobe Schätzung angesehen werden.

 

Sofern es zu einer Umsetzung der Maßnahme käme, wäre für die Dauer der Maßnahme für die Auslagerung von vier Klassen eine ortsnahe Lösung zu suchen. Zudem würde es während der Umsetzungsphase zu einer deutlichen räumlichen Einschränkung des Schulhofes kommen.

 

 

 

 

 

 

 

Aktueller Vorschlag der Verwaltung:

Für eine abschließende Entscheidung sollten zunächst die Ergebnisse der anstehenden Schulentwicklungsplanung abgewartet werden, mit denen zum Jahresende 2019 gerechnet wird. Aus der dann konkret vorliegenden mittel- und langfristigen Schülerzahlenentwicklung für Eilpe können dann notwendige Raumkapazitäten abgeleitet werden, wobei dann auch der Nebenstandort in Delstern einzubeziehen ist.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung)

 

X

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Margarita Kaufmann

Oberbürgermeister

Beigeordnete

 

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Beschlüsse

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25.06.2019 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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02.07.2019 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.07.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen