Mitteilung - 0642/2019
Grunddaten
- Betreff:
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/16 (671) - Sondergebiet Revelstraße / Ophauser Straße- Verfahren nach § 13a BauGB hier: Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Franziska Fiedler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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02.07.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Anhörung
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10.07.2019
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Sachverhalt
Kurzfassung
Auf Anfrage der CDU-Fraktion wird der Sachstand des laufenden Verfahrens – insbesondere die Auseinandersetzung mit der Stadt Wetter – für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3/16 - Sondergebiet Revelstraße / Ophauser Straße - in der vorliegenden Mitteilung dargestellt.
Begründung
12.05.2016 | Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung
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05.07.2018 | Satzungsbeschluss für den vg. Bebauungsplan
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27.07.2018 | Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses – Inkrafttreten des Bebauungsplanes
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27.07.2018 | Normenkontrollantrag und Eilantrag nach § 47 Abs. 6 VwGO beim OVG Münster durch die Stadt Wetter
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Dezember 2018 | Entscheidung des OVG Münster über den Eilantrag Ergebnis: Außervollzugsetzung des vg. Bebauungsplanes bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag
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Februar 2019 | Abstimmungstermin mit dem Investor über das weitere Vorgehen Ergebnis: Das Vorhaben ist weiterhin an diesem Standort gewünscht.
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Aktueller Sachstand des Klageverfahrens | Über die Inhalte des vg. Bebauungsplanes ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entscheidung seitens des OVG Münster getroffen worden. Das Normenkontrollverfahren („Hauptsacheverfahren“) gegen den vg. Bebauungsplan ist nach wie vor beim OVG Münster anhängig. Ein Zurückziehen der Klage seitens der Stadt Wetter wäre der Idealfall, ist jedoch, auch aufgrund des neuerlichen Schriftsatzes an das Gericht vom 17.06.2019, nicht zu erwarten. Hierin wird von der Stadt Wetter auf die erfolglos verlaufenden Gespräche zu einer vergleichsweisen Regelung, welche die Reduzierung der Verkaufsflächen forderte, verwiesen.
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Weiteres Vorgehen | Da nach jetzigem Stand eine gütliche Einigung nicht zu erzielen ist, soll ein neues Bebauungsplanverfahren („Vollverfahren“) inklusive Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren eingeleitet und baldmöglichst zum Abschluss gebracht werden.
Zuvor wird entsprechend bereits gelaufener Absprachen von Seiten des Investors ein neuer Gutachter für die Verträglichkeitsanalyse beauftragt. Dieser soll in einem ersten Schritt das bisherige Konzept des Bebauungsplanes bewerten, um eine Einschätzung zu erlangen, ob das Vollverfahren mit einem veränderten Konzept weitergeführt wird. Diese Abschätzung gilt es abzuwarten, bevor neue Gespräche und weitere Schritte ergriffen werden.
Anschließend wird das Bebauungsplanverfahren auf das Vollverfahren umgestellt. Ein neuer, Bebauungsplan kann frühestens Anfang 2021 in Verbindung mit der entsprechenden Flächennutzungsplan-Änderung zum Tragen kommen. Dies hängt mit dem derzeit noch in Aufstellung befindlichen Regionalplan zusammen. Erst nach in Kraft treten des Regionalplans (frühestens Anfang 2021), der den Planungsbereich von GIB zu ASB ändert, kann der Bebauungsplan seine Rechtsverbindlichkeit erlangen.
In jedem Fall werden – sobald die Einschätzung des Gutachters vorliegt – Gespräche mit der Stadt Wetter sowie der Stadt Herdecke geführt. |
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
