Beschlussvorlage - 0504/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Anregungen, Beschwerden, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften nimmt

-          die Vorlage zur Kenntnis und

      -    stimmt einem gemeinsamen Ortstermin zu.

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Sachverhalt

Kurzfassung:

 

Ergänzend zur Mitteilung-Nr. 1261/2018 wurde die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Anregungen, Beschwerden, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften beauftragt, folgende Fragestellungen zu beantworten:

 

1)     Warum wurde der Lastenaufzug des Helmut-Turck-Heimes in Hagen-Helfe stillgelegt und nicht wieder in Betrieb genommen?

2)     Wie ist die bauliche Genehmigung für die derzeitige Anlieferungssituation?

3)     Was ist in den Straßen für ein Verkehr zulässig (besteht ggf. eine Beschränkung auf 3,5t und handelt es sich um ein reines Wohngebiet?)

 

 

Beantwortung der Fragen:

 

zu 1) Herr Goldmann, Betriebsleiter des Helmut-Turck-Zentrums, wies am 22.02.2019 darauf hin, dass der betreffende Lastenaufzug nicht wie bisher vermutet in den 90er Jahren außer Betrieb genommen wurde, sondern bereits zum Ende der 70er Jahre. Eine Wiederinbetriebnahme sei grundsätzlich nicht mehr möglich.

Grund für die Stilllegung des Lastenaufzuges war der Umstand, dass sich die ursächlich geplante Anlieferungs- bzw. Verkehrslogistik vor der Einrichtung nicht störungsfrei realisieren lies. Der Lastenaufzug lag in unmittelbarer Nähe zu den gesetzlich vorzuhaltenden Stellplätzen der Einrichtung. Aufgrund des ausschließlich rückwärts anzufahrenden LKW-Verkehrs kam es zu regelmäßigen Problemen zwischen parkenden PKW`s, Fußgängern und dem Anlieferungsverkehr.

 

In diesem Zusammenhang besteht das Angebot eines gemeinsamen Ortstermins mit dem Leiter des Helmut-Turck-Zentrums, Herrn Goldmann.

 

 

zu 2) Die Bauordnungsbehörde wies am 26.02.2019 darauf hin, dass gemäß Bebauungsplan 13/78 Abschnitte A u. B – Teil 1 besteht ein Geh- Fahr- und Leitungsrecht zugunsten des Seniorenheimes (Altenkrankenhauses), sodass die Erschließung über den Eschenweg für die Anlieferung gesichert ist. Das Kellergeschoss wurde im Bereich der bestehenden Anlieferung nicht verändert. Seitens der Bauordnung war eine Überprüfung bzw. Beurteilung des außen liegenden Lastenaufzugs nicht Gegenstand der Baugenehmigung. Der Lastenaufzug war Bestandteil der ursprünglichen Baugenehmigung vom 11.12.1973. Mit Nachtrag vom 08.04.1974 wurden im Bereich des Lastenaufzuges aufgrund von Gründungsprobemen zusätzliche Kellerräume genehmigt.

Der Lastenaufzug selbst ist in den Plänen zur Aktualisierung des Brandschutzkonzeptes gemäß Baugenehmigung 3/63/BA/0031/13 enthalten. Dieser wird weder in der Ursprungsgenehmigung noch in Folgegenehmigungen textlich beschrieben. Lediglich aus der Statik ließe sich ableiten, dass der Lastenaufzug für Anlieferungen genutzt werden sollte, da die Verbundpflasterbefestigung vor dem Lastenaufzug auf eine LKW-Ladefläche verweist. Durch einen Wegfall ergäbe sich keine genehmigungspflichtige Änderung der Anliefersituation, da in den Bauakten keine Hinweise auf diese Art der Nutzung und die Anlieferung über die Straße „Auf dem Kuhl planungsrechtlich gesichert ist. Eine Änderung in Bezug auf den Lastenaufzug war nicht Antragsgegenstand der am 29.01.2009 erteilten Baugenehmigung. Die Änderungen und der Umbau wurden abschnittsweise im laufenden Betrieb durchgeführt. Die Aufrechterhaltung des Betriebes war durch die Ursprungsgenehmigung gedeckt.

 

 

zu 3) Die Straßen Eschenweg und Auf dem Kuhl“ sind verkehrsrechtlich nicht beschränkt. Es besteht weder eine Tonnagebeschränkung, noch ein LKW- Durchfahrtsverbot.


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

(Oberbürgermeister)

(Technischer Beigeordneter)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

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Beschlüsse

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21.05.2019 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung

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02.07.2019 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird gebeten zu pfen, ob für Anlieferungsverkehre im Eschenweg und Auf dem Kuhl eine Beschränkung der Tonnage auf 3,5 Tonnen möglich ist.

 

Das Ergebnis ist im Stadtentwicklungsausschuss vorzustellen.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

-

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0