Beschlussvorlage - 0605/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen beschließt die Beschaffung eines Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF) als Ersatz für das im Rettungsdienst-bedarfsplan der Stadt Hagen vom 05. Oktober 2017 ausgewiesene Fahrzeug, der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Iserlohn. Der voraussichtliche Auftragswert liegt bei rund 250.000 €.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

In dem aktuellen Rettungsdienstbedarfsplan ist ein Notarzteinsatzfahrzeug ausgewiesen, welches bis zum 31.12.2018 im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Iserlohn betrieben wurde. Nachdem von der Stadt Iserlohn die Kooperation beendet wurde, musste die Sicherstellung der Bevölkerung mit notärztlichen Leistungen durch die Stadt Hagen kurzfristig zunächst mit einem Leihfahrzeug kompensiert werden.

 

Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz beabsichtigt, unter Bezugnahme auf den Ratsbeschluss aus dem Jahr 2017, auf das Gutachten zum Rettungsdienst-bedarfsplan zurückzugreifen und ein weiteres Notarzteinsatzfahrzeug im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zu beschaffen.

 

Mit dieser Vorlage wird der Haupt- und Finanzausschuss um Zustimmung zur Beschaffung und zur Einleitung des Vergabeverfahrens gebeten.

 

 

Begründung

 

Grundlage

Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) sind die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und im Krankentransport sicherzustellen.

 

Die Stadt Hagen nimmt diesen Sicherstellungsauftrag als Auftrag der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr und staatliche (hoheitliche) Aufgabe - Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung - wahr. Entsprechend der Vorgabe des RettG NRW ist die Stadt Hagen Trägerin des Rettungsdienstes und gem. § 12 Abs. 1 RettG NRW verpflichtet, den rettungsdienstlichen Bedarf in ihrem Zuständigkeitsbereich festzustellen. Im aktuellen Rettungsdienstbedarfsplan wird die bedarfsgerechte Vorhaltung von Einsatzmitteln für den Rettungsdienst, vor dem Hintergrund fest zu vereinbarender Qualitätsmerkmale, festgelegt.

 

Der Rettungsdienstbedarfsplan für die kreisfreie Stadt Hagen weist die Notwendigkeit eines dritten Notarzteinsatzfahrzeuges auf dem Hagener Stadtgebiet nach.

 

Durch die Aufkündigung der Kooperationsvereinbarung durch die Stadt Iserlohn entstand eine notärztliche Unterversorgung und somit ein Verstoß gegen den durch Ratsbeschluss gefassten Versorgungsstandard der Hagener Bevölkerung. Diesen gilt es zu kompensieren.

 

 

 

Aufgrund der Regelungen im RettG NRW ist das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten. Das dritte NEF kann dauerhaft und insbesondere wirtschaftlich nur durch ein eigenes Fahrzeug betrieben werden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, kurzfristig ein entsprechendes Rettungsmittel zu beschaffen.

 

Der notwendigen Beschaffungen von Rettungsmitteln wurde bereits im Vorfeld von den Kostenträgern zugesichert und die Refinanzierung für zwingend erforderlich erklärt.

 

Die Neubeschaffung des Notarzteinsatzfahrzeuges ist im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen eine nationale Ausschreibung in 4 Losen vorgesehen:

 

Los 1 = Fahrgestell

Los 2 = Ausbau

Los 3 = medizinische Anlagen und Beladung

Los 4 = digitale Funkanlage

 

Das Leistungsverzeichnis wird auf der Grundlage von DIN 75079 erstellt.

 

Über die Anforderung der DIN hinaus sind folgende Besonderheiten geplant:

 

  • Zusatzausstattung mit einem tragbaren Sonografiegerät (Ultraschall als bildgebendes Verfahren zur Untersuchung von organischem Gewebe/ einzige etablierte Methode zur risikoarmen, nichtinvasiven, schmerzlosen und schnellen Durchführung der Kontrolle auf freie Blutströme)
  • Zusatzausstattung mit einem tragbaren Blutgasanalysegerät (Verfahren zur Messung der Gasverteilung (Partialdruck) von O2 (Sauerstoff), CO2 (Kohlenstoffdioxid) sowie des pH-Wertes und des Säure-Basen-Haushaltes im Blut)

 

Das Trägerfahrzeug soll zur Personalsicherheit und wegen der erheblich reduzierten Reparaturanfälligkeit mit Allrad und Vollautomatikgetriebe ausgeschrieben werden.

 

Im Bieterkreis für das Los 2 finden sich neben Marktführern  wie z.B. Fa. Binz, Ambulanzmobile Schönebeck, Fa. Fahrtec, Fa WAS und Fa. Hospi auch noch weniger bekannte Hersteller.

 

Die Vergabe soll an die Bemusterung von Vorführfahrzeugen unter Berücksichtigung folgender Wirtschaftlichkeitskriterien geknüpft werden:

 

65% Preis

5%Erfüllung von erforderlichen Prüfungen sowie Umfang/Qualität von
          Serviceleistungen

20%Verarbeitung

10%Entnahme von Geräten

 

 

Los 3 wendet sich an einen zahlenmäßig großen Bieterkreis der einschlägigen Branche.

 

Los 4 erfolgt gemäß den Absprachen mit der Zentralen Vergabestelle in einem gesonderten Verfahren über den HABIT.

 

Nach aktuellen Preisinformationen verschiedener Anbieter erwartet das Amt für Brand– und Katastrophenschutz ein Ausschreibungsergebnis von max. 250.000 € für ein Komplettfahrzeug.

 

Unter Berücksichtigung der Laufzeit des Vergabeverfahrens und der aktuellen Lieferzeit wird eine Auslieferung des Fahrzeuges noch im Jahr 2019 erwartet.

 

Die Abschreibungsraten für diese Investition sind nach dem Kommunalabgabegesetz kalkulationsfähig, so dass eine Refinanzierung über die Rettungsdienstgebühren gewährleistet ist.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

1270

Bezeichnung:

Rettungsdienst

Finanzstelle:

5.000005

Bezeichnung:

Erwerb von Krankenkraftwagen

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

783100

250.000€

250.000

Eigenanteil

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für die Anschaffung des Fahrzeugs sind als Anschaffungs- und Herstellungs-

kosten durch die Anlagenbuchhaltung in der Bilanz zu aktivieren. Die zu buchende jährliche Abschreibung

stellt einen Aufwand dar. Bei einem Abschreibungszeitraum von 5 Jahren liegt die jährliche

Abschreibung bei 50.000,- Euro.

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5 %)

3.750,00

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

50.000,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

53.750,00 €

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

 

gez. i. V.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

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Beschlüsse

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27.06.2019 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen