Beschlussvorlage - 0600/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausübung des Stimmrechtes aus den Anteilen der Mark-E Entsorgungsbeteiligung mbH durch die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) in der Gesellschafterversammlung der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
- Beteiligt:
- HVG GmbH
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kommission für Beteiligungen und Personal
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.06.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.07.2019
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Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Hagen weist die HVG für die HEB Gesellschafterversammlung am 12.07.2019 an, dass die HVG dort das ihr gemäß § 14 Abs. 3 HEB Gesellschaftsvertrag an den Anteilen der Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH übertragene Stimmrecht dergestalt ausübt, den Beschlussvorschlägen zum Jahresabschluss 2018, vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung hierzu in DS 0593/2019, zuzustimmen.
- Vorbehaltlich etwaiger Änderungen der Tagesordnung verzichtet der Rat der Stadt Hagen zu den übrigen Tagesordnungspunkten auf sein Weisungsrecht.
- Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses sachgerecht oder erforderlich sind.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Tagesordnung zur HEB Gesellschafterversammlung am 12.07.2019 liegt noch nicht vor. Sie wird jedoch den Jahresabschluss 2018, die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates enthalten.
Nach § 14 Abs. 3 HEB Gesellschaftsvertrag ist das Stimmrecht an den Anteilen der Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH auf die HVG übertragen. Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung erfordern Einstimmigkeit.
Begründung
Feststellung des Jahresabschluss 2018:
Der Jahresabschluss der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb wird im nicht öffentlichen Teil zu DS 0593/2019 beraten. Vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zu vorgenannter DS wird der Rat um einen entsprechenden Weisungsbeschluss an die HVG für deren Stimmabgabe hinsichtlich des ihr gemäß § 14 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag HEB übertragenen Stimmrechtes an den Anteilen der Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH gebeten. Die HVG erhält für die Ausübung ihres Stimmrechts an ihren eigenen Anteilen der HEB eine Zustimmung über die DS 0582/2019. Die HVG und die Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH sind in der Gesellschafterversammlung HEB an Weisungen des Rates der Stadt Hagen und seiner Ausschüsse gebunden (vgl. § 13 Abs. 11 HEB Gesellschaftsvertrag). Durch die obige Weisung wird zudem ein Gleichlauf der Stimmabgabe durch die HVG in der HEB Gesellschafterversammlung sichergestellt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
