Beschlussvorlage - 0584/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Sachstandsbericht zum Förderprogamm „Gute Schule 2020“ zur Kenntnis und beschließt die Maßnahmenverlagerung gemäß Punkt 2 sowie die erweiterte und geänderte Maßnahmenliste, die dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist.

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

Entfällt

 

 

Begründung

Der Rat der Stadt Hagen hat am 16.02.2017 ein umfangreiches Maßnahmenpaket im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ beschlossen. Im Zuge der Realisierung der Maßnahmen haben sich Veränderungen in Umfang, Art und Kosten ergeben, die in der aktuellen Liste (siehe Anlage 1) dargestellt werden. Über die Entwicklung hat die Verwaltung laufend berichtet, zuletzt mit der Vorlage Nr. 1164/2018 im Februar 2019. Die folgenden Entwicklungen haben sich ergeben:

 

1. Veränderungen

 

Im Zuge der Umsetzung mussten verschiedene Maßnahmen kosten- und zeitmäßig angepasst werden. Die Veränderungen sind der Anlage 2 zu entnehmen.

 

2. Maßnahmenverlagerung

 

Im Hinblick auf den Mindestinvestitionsbetrag von 40.000 € je Maßnahme und wegen Kostenerhöhungen bei den Gute-Schule-Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor, die folgenden Maßnahmen, die zu einem späteren Zeitpunkt (2020) vorgesehen sind, bereits jetzt aus dem Förderpaket „Gute Schule 2020“ in das neue „KInvFG Kapitel II“  zu verlagern:

 

Lfd. Nr. Objekt       Maßnahme    Betrag in €

    3       GS Garenfeld-Berchum     Erneuerung Fenster-Fassade           50.000 €

  45     HS Geschwister Scholl  WC-Sanierung      130.000 €

70/75/76 Gym. Albr. Dürer   Fenster/Außenjalousien/     310.000 €

Fassadenanstrich    

  91     Sek. Altenhagen   Fenstersanierungen              150.000 €

  95     Sek. L. Funcke   Sanierung NW-Raum     125.000 €

106     Ges. Eilpe    Erweiterung Ausstattungen     500.000 €

107     Ges. Eilpe    Technikräume – Ausstattung    160.000 €

      der Werkräume

116/117  Ges. Haspe   Sanierung von NW-Räumen    180.000 €

122         BK Cuno I + II    Sonnen- Hitze- und Blendschutz      60.000 €

144         BK Cuno I + II   Sanierung Fenster und Dach  ohne                                                                                                                                             Kosten-

  schätzung             

 

 

 

 

 

 

 

         

3. Zusätzliche Maßnahmen

 

Um das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ auszuschöpfen, sind neben den neuen Maßnahmen Nr. 152.2, 172.2, 179.4, 179.5, 255 bis Nr. 261 gemäß der beigefügten Maßnahmenliste auch der 10 %ige Eigenanteil von Maßnahmen aus dem KInvFG 2tes Kapitel aufgenommen worden, um eine hohe Refinanzierungsquote zu erlangen. Damit ist das Gesamtvolumen von 27.715.000fast zu 100 % ausgeschöpft.

 

Maßnahmen mit 10 %igem Eigenanteil aus dem KInvFG 2tes Kapitel

              davon10%

Nr.          Objekt    Maßnahme             €- Betrag  Eigenanteil

 

914000608    GS Friedr. Harkort Fenster-/Fassaden/Dachsanierung      3.600.000    360.000

9140006_ _   GS Boloh   Fassadensanierung            4.000.000    400.000

9140006_ _   Sek Altenhagen  Schadstoffsan. Decke Pausenhalle        216.000      21.600

914000613    Sph. Mittelstadt  Sanitäranlagensanierung              737.000      73.700

914000612    Sph. Mittelstadt  Austausch Beleuchtung    150.000      15.000

914000614    Gym Chr. Rohlfs  WC-Sanierung Villa Geb.   220.000      22.000

9140006_ _   Gym Chr. Rohlfs  Dachsanierung     115.000      11.500

9140006_ _   Theodor Heuss Gym. Brandschutzmaßnahmen   515.000      51.500

914000616    Kaufm Schule I  Fassadensanierung    400.000      40.000

9140006_ _   Kaufm Schule I  Oberbödensanierung    350.800      35.080

9140006_ _   BK Cuno Filiale Bergstr.   San.Fenster, Fassade u. Dach Bauteil    800.000     80.000

          ------------  ------------

                  11.103.800  1.110.380

 

Angesichts der guten Konjunkturlage im Baubereich ist es absehbar, dass es bei der Umsetzung der Maßnahmen im Ergebnis zu Kostensteigerungen kommen wird. In diesem Fall würde die Verwaltung zu gegebener Zeit weitere Vorschläge zur Verlagerung einzelner Maßnahmen in das neue Förderprogramm KInvFG 2tes Kapitel vorschlagen. Die Maßnahmenliste (Anlage 1) beinhaltet den überarbeiteten, aktuellen Hochrechnungsstand sowie den Realisierungszeitraum.

 

4. Mittelabruf bei der NRW-Bank

 

Die für 2018 zur Verfügung stehenden Mittel wurden vollständig bei der NRW-Bank abgerufen. Für 2019 stehen aus dem Förderprogramm nochmals 692.800 € zum Abruf zur Verfügung, wovon 347.300 € bereits abgerufen wurden. Weitere Abrufe werden demnächst noch erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5. Stand der baulichen Maßnahmenabwicklung

 

Zum 31.12.2018 sind insgesamt 5,4 Mio. € für die verschieden Maßnahmen abgerechnet worden. Inzwischen sind bereits über 60 meist kleine Maßnahmen erfolgreich beendet worden. Sukzessive wird sich das Auftragsvolumen nach weiteren Genehmigungen bzw. nach Vorliegen der Baugenehmigungen und durch umfangreiche Vergaben bei den größeren Projekten in 2019 erhöhen.

 

Aufgrund der sehr guten Auftragslage im Baubereich wird es zunehmend schwieriger, für Vergaben der einzelnen Gewerke Angebote zu erhalten, die innerhalb des geplanten Kostenrahmens liegen. Vielfach sind die Kapazitäten ausgeschöpft. Dies gilt sowohl für Planungs- als auch für Bauleistungen. Außerdem gibt es für bestimmte Baumaterialien bereits Lieferschwierigkeiten. Mehrfach sind bereits Ausschreibungen erfolglos verlaufen und konnten erst in einer zweiten Ausschreibungsrunde vergeben werden. Dadurch verzögern sich diese Maßnahmen in der ursprünglichen geplanten Zeitschiene nach hinten.

 

6. Personalkostenanteil des Wirtschaftsbetriebs Hagen (WBH)

 

Laut Aussage der NRW-Bank sind die Personalkosten des WBH aus dem Gute-Schule-Programm nicht förderfähig. Sie werden aus dem Unterhaltungsbudget des Fachbereichs Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen gedeckt. Sofern sich neue Maßnahmen ergeben, würden die anteiligen WBH-Personalkosten dafür im Haushalt 2020/21 eingeplant (Detailaufstellung siehe Vorlage 1164/2018 aus Februar 2019).

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Die Verschiebungen der Maßnahmen finden innerhalb des Förderprogramms von „Gute Schule 2020“ statt und führen zu keiner Verschlechterung der Ergebnis-/Finanzrechnung. Erforderliche Ermächtigungsübertragungen werden im Rahmen der jeweiligen Jahresabschlussarbeiten durch den Fachbereich Bildung beim Fachbereich Finanzen angemeldet.

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.06.2019 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - ungeändert beschlossen

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27.06.2019 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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02.07.2019 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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11.07.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen