Beschlussvorlage - 0561/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

A)      Der Rat der Stadt Hagen schlägt der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG vor,

  1. Herrn Henning Keune, Hagen (als Vertreter der Gemeinde gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW),
  2. ….. ,
  3. ….. ,
  4. ….. ,
  5. ….. ,
  6. ….. ,
  7. ….. ,
  8. ….. ,
  9. ….. ,
  10. ….. ,

mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2019 für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, zu Vertretern der Aktionäre in den Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG zu wählen.

 

 

 

B)      Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn/Frau ____________________ als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen in die Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG zu entsenden. Er/Sie wird beauftragt, der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG den in Ziff. 1 enthaltenen Wahlvorschlag zu unterbreiten und diesem zuzustimmen.

C)    Ausschließlich für den Fall der plötzlichen Verhinderung des/der oben genannten stimmberechtigten Vertreters/Vertreterin entsendet der Rat der Stadt Hagen Herrn/Frau ___________________ in die Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG.

D)    Der Rat der Stadt Hagen weist die HVG als Aktionärin der HST an, in der Hauptversammlung der HST dem vom Rat beschlossenen Wahlvorschlag zu Ziff. 1 zuzustimmen.

E)    Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung dieses Beschlusses erforderlich und/oder sachgerecht sind. Dies umfasst insbesondere auch die Fassung eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses für die HVG.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Amtszeit der Aktionärsvertreter der Hagener Straßenbahn AG endet satzungsgemäß mit Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der HST am 15.07.2019. Von daher ist es erforderlich, dass die Stadt Hagen einen entsprechenden Wahlvorschlag für die Wahl neuer Aktionärsvertreter macht und ein stimmberechtigter Vertreter der Stadt Hagen sowie ein stimmberechtigter Vertreter der HVG zu einer entsprechenden Stimmabgabe in der Hauptversammlung gewiesen werden.

 

Begründung

 

Zu A)

 

Der Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG (HST) besteht aus fünfzehn Mitgliedern. Zehn Mitglieder (Aktionärsvertreter) werden auf Vorschlag der Aktionäre von der Hauptversammlung gewählt. Fünf Mitglieder werden nach den gesetzlichen Bestimmungen von den wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt (vgl. § 9 Abs. 1 der Satzung der HST).

 

Die Stadt Hagen und die HVG als Aktionäre der HST haben nach Maßgabe des Ratsbeschlusses vom 03.07.2014 zehn Aktionärsvertreter in die in 2014 beginnende, neue Amtszeit gewählt.

 

Nach § 9 Abs. 2 der Satzung der HST endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder (Aktionärsvertreter) spätestens mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr beschließt, das nach der Wahl der Aktionärsvertreter beginnt, wobei das Jahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Im vorliegenden Fall bedeutet dieses, dass die Amtszeit, die durch die Neuwahl im Jahr 2014 begonnen hat, mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der HST in 2019, die über die Entlastung für 2018 beschließt, endet. Die Hauptversammlung der HST ist für den 15.07.2019 terminiert.

 

Der Rat der Stadt Hagen hat für die Hauptversammlung einen Wahlvorschlag mit zehn neuen Aktionärsvertretern zu beschließen. Hierbei ist zu beachten ist, dass gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW zu den zu benennenden Vertretern der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde zählen muss. Im noch amtierenden Aufsichtsrat der HST ist Herr Henning Keune (Technischer Beigeordneter - Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport) der Vertreter der Stadt Hagen gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW. Herr Keune soll für die neue Amtszeit wiederum als Vertreter der Stadt Hagen nach § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW in den Aufsichtsrat gewählt werden.

 

Der Rat der Stadt Hagen hat daher im Wahlvorschlag im Ergebnis neun Aktionärsvertreter für die neue Amtszeit zu benennen.


 

Aktuell im Aufsichtsrat sind folgende Aktionärsvertreter der Stadt Hagen vertreten:

 

  1. Herr Henning Keune, Hagen (als Vertreter der Gemeinde gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW),
  2. Frau Nadine Brandstätter, Hagen,
  3. Herrn Kevin Niedergriese, Hagen,
  4. Herrn Dennis Schrötter, Hagen,
  5. Frau Ellen Neuhaus, Hagen,
  6. Frau Corinna Niemann, Hagen,
  7. Herrn Martin Erlmann, Hagen,
  8. Herrn Rüdiger Ludwig, Hagen,
  9. Herrn Günter Dörnen, Hagen,
  10. Frau Elke Hentschel, Hagen.

 

Eine Wiederwahl von Aktionärsvertretern ist zulässig.

 

Zu B) – E)

 

Zur Umsetzung des Beschlusses zu A) ist es erforderlich, dass die Stadt Hagen eine/n stimmberechtigte/nr Vertreter/in der Stadt Hagen in die Hauptversammlung entsendet und sie mit einer Zustimmung zum Wahlvorschlag des Rates beauftragt.

 

Damit die HVG als Aktionärin der HST im Sinne des Wahlvorschlages des Rates der Stadt Hagen abstimmt, ist es erforderlich, dass die Stadt Hagen als Alleingesellschafterin der HVG einen schriftlichen Gesellschafterbeschluss fasst, mit dem die HVG zu einer zustimmenden Stimmabgabe zum Wahlvorschlag des Rates in der Hauptversammlung gewiesen wird.

 

Zudem ist der Oberbürgermeister für die Umsetzung der Beschlüsse entsprechend zu ermächtigen, insbesondere auch zur Fassung eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses für die HVG.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz

 

Oberbürgermeister

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.06.2019 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.07.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen