Beschlussvorlage - 0570/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
  2. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung die finanziellen und personellen Ressourcen für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Angeboten und Maßnahmen, wie im Kinderschutzbericht dargestellt, zu ermitteln.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Am 01.01.2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Kraft getreten. Das Gesetz regelt den umfassenden, aktiven Kinderschutz in Deutschland.

 

Vom 01.06.2014 bis zum 30.09.2016 fand eine Evaluation durch das externe Institut „Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) Frankfurt a.M.“ statt. Die Evaluation bezog sich auf die drei Teilbereiche Familienhebammen/ Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen (FGKIKP), Familienbegleitung und Familienpaten. Die Ergebnisse wurden am 30.11.2016 im Jugendhilfeausschuss vorgestellt und in einer Unterausschusssitzung am 19.01.2017 eingehend erörtert. Die einzelnen Ergebnisse, die im Abschlussbericht „Evaluation der Wirksamkeit Früher Hilfen und anderer präventiver Maßnahmen in Hagen“ detailliert dargestellt sind, kommen insgesamt zu dem Ergebnis, dass die positive Wirksamkeit der „Frühen Hilfen“ in Hagen auf die Erziehungshilfen nachgewiesen werden konnten.

Darüber hinaus wurde deutlich gemacht, dass einige Angebote als Regelangebote verstetigt werden sollten und insgesamt ein weiterer Ausbau aufgrund der erkennbar beginnenden gesellschaftlichen Veränderungen in den Sozialräumen erforderlich ist.

Die Überleitung in Regelangebote in Bezug auf die Familienhebammen/FGKIKP, Familienbegleitung und die Kinder- und Jugendberatung wurde am 17.05.2017 vom Rat der Stadt Hagen beschlossen. 

 

Der nun vorliegende Kinderschutzbericht ist die Fortsetzung der Evaluationsstudie und umfasst jetzt jedoch das gesamte Spektrum der Angebote und Maßnahmen im Hagener Kinderschutz für die Jahre 2016 bis 2018.

 

Die Datenauswertung im Kinderschutzbericht verdeutlicht, dass

  • sich die Bevölkerungsstruktur im Betrachtungszeitraum massiv verändert hat. Zum einen gibt es steigende Geburtenzahlen (plus 13 %), zum anderen ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, im Vergleich zum Gesamtbevölkerungsanteil, weiter steigend und liegt z.B. in der Altersstufe 10 bis unter 18 Jahren bereits bei 58 %.
  • sich die Sozialräume zusätzlich durch den Zuzug von Flüchtlingen und Unionsbürgern, hier besonders aus Süd/Osteuropa, stark verändert haben.
  • sich durch die veränderten Zielgruppen ferner die Inhalte der Beratung, Unterstützung und der Angebote verändert haben. Hier sind neben der Verständigungsproblematik, die oft eine längere zeitliche Betreuungsdauer zur Folge hat, die neuen, hochkomplexen Themengebiete zu berücksichtigen (Überforderung, Integration, Existenzsicherung).

 

Das seit Ende 2014 stetige Anwachsen und die Veränderungen in der Hagener Bevölkerung erfordern ein Überdenken der vorhandenen Kapazitäten des gesamten Unterstützungssystems.

Zu Beginn der Umsetzung des Hagener Angebots- und Maßnahmenkonzeptes 2013 standen in erster Linie bildungsferne Familien, Alleinerziehende und junge Familien mit Erziehungs- und Überforderungsproblemen im Fokus. Mit dem Wandel der Sozialraumstrukturen veränderte sich auch die Nutzerstruktur. In intensiv unterstützenden Angeboten wie z.B. der Familienbegleitung wuchs innerhalb von drei Jahren die Nutzung durch Familien mit Migrationshintergrund von 13 % auf 79 % an.

 

Das oberste Ziel des Hagener Netzwerkes Kinderschutz (Kinderschutzforum) lautet, Bedingungen des Kinderschutzes so zu gestalten, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen in Hagen geschützt ist und eine Gefährdung frühzeitig verhindert bzw. ihr vorgebeugt wird (§ 2 Geschäftsordnung).

Dies gilt uneingeschränkt für alle Hagener Kinder und deren Familien. Werden durch die Veränderungen in den Sozialräumen nur noch bestimmte Zielgruppen angesprochen, greifen die Präventionsangebote nicht mehr für alle Familien, so dass es zu problematischen Kinderschutzfällen in den zurückbleibenden Familien kommen kann.

 

Hinzu kommt, dass durch die neuen Nutzergruppen nicht nur im Kinderschutz sondern auch in anderen Beratungsbereichen Mehrbedarfe entstanden sind. So kommt es auch bei den Kooperationspartnern der Maßnahmen des präventiven Kinderschutzes wie z.B. Schuldnerberatung, Beratungsstellen und Unterstützungsdienste im Bereich Wohnen und Existenzsicherung immer mehr zu einer Überlastung der Angebote. Den Fachkräften des präventiven Kinderschutzes fehlt es dadurch an Weiterleitungsmöglichkeiten und es kommt zu verlängerten Betreuungszeiten der Familien. Die längeren Betreuungszeiten führen wiederrum dazu, dass obwohl der Bedarf stark gestiegen ist, weniger Familien die Angebote nutzen können. Um den gestiegenen Bedarf zu befriedigen müssen zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Das aktuell eingeplante Finanzbudget ist dafür nicht ausreichend.

 

Präventiver Kinderschutz bedeutet, in allen Bereichen des Kinderschutzes und der „Frühen Hilfen“ Angebote und Maßnahmen bedarfsgerecht vorzuhalten.

Ist dies nicht ausreichend der Fall, hat Prävention nur eine begrenzte Wirkung und geht an dem Ziel eines geschützten, chancengleichen und gesunden Aufwachsens aller Kinder in Hagen vorbei.

 

Das Hagener Kinderschutzforum hat sich am 29.05.2019 mit dem beiliegenden Bericht befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:

„Der Argumentation des Kinderschutzberichtes soll gefolgt und der absehbaren Entwicklung entsprechend für eine bedarfsgerechte, finanzielle und personelle Ausstattung Sorge getragen werden.“

 

 

 

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Die Angebote und Maßnahmen des Kinderschutzes und der „Frühen Hilfen“ beziehen sich auf alle Kinder, Jugendlichen und Familien in Hagen.

 

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Auswirkungen

 

 

 

gez.

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.06.2019 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen