Beschlussvorlage - 0584/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderprogramm "Gute Schule 2020" - Sachstandsbericht und Fortschreibung der Maßnahmenliste
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Jessika Szwed
- Beteiligt:
- FB65 - Gebäudewirtschaft; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Fachausschuss Gebäudewirtschaft
|
Vorberatung
|
|
|
|
19.06.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
27.06.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
02.07.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
11.07.2019
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hat am 16.02.2017 ein umfangreiches Maßnahmenpaket im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ beschlossen. Im Zuge der Realisierung der Maßnahmen haben sich Veränderungen in Umfang, Art und Kosten ergeben, die in der aktuellen Liste (siehe Anlage 1) dargestellt werden. Über die Entwicklung hat die Verwaltung laufend berichtet, zuletzt mit der Vorlage Nr. 1164/2018 im Februar 2019. Die folgenden Entwicklungen haben sich ergeben:
1. Veränderungen
Im Zuge der Umsetzung mussten verschiedene Maßnahmen kosten- und zeitmäßig angepasst werden. Die Veränderungen sind der Anlage 2 zu entnehmen.
2. Maßnahmenverlagerung
Im Hinblick auf den Mindestinvestitionsbetrag von 40.000 € je Maßnahme und wegen Kostenerhöhungen bei den Gute-Schule-Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor, die folgenden Maßnahmen, die zu einem späteren Zeitpunkt (2020) vorgesehen sind, bereits jetzt aus dem Förderpaket „Gute Schule 2020“ in das neue „KInvFG Kapitel II“ zu verlagern:
Lfd. Nr. Objekt Maßnahme Betrag in €
3 GS Garenfeld-Berchum Erneuerung Fenster-Fassade 50.000 €
45 HS Geschwister Scholl WC-Sanierung 130.000 €
70/75/76 Gym. Albr. Dürer Fenster/Außenjalousien/ 310.000 €
Fassadenanstrich
91 Sek. Altenhagen Fenstersanierungen 150.000 €
95 Sek. L. Funcke Sanierung NW-Raum 125.000 €
106 Ges. Eilpe Erweiterung Ausstattungen 500.000 €
107 Ges. Eilpe Technikräume – Ausstattung 160.000 €
der Werkräume
116/117 Ges. Haspe Sanierung von NW-Räumen 180.000 €
122 BK Cuno I + II Sonnen- Hitze- und Blendschutz 60.000 €
144 BK Cuno I + II Sanierung Fenster und Dach ohne Kosten-
schätzung
3. Zusätzliche Maßnahmen
Um das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ auszuschöpfen, sind neben den neuen Maßnahmen Nr. 152.2, 172.2, 179.4, 179.5, 255 bis Nr. 261 gemäß der beigefügten Maßnahmenliste auch der 10 %ige Eigenanteil von Maßnahmen aus dem KInvFG 2tes Kapitel aufgenommen worden, um eine hohe Refinanzierungsquote zu erlangen. Damit ist das Gesamtvolumen von 27.715.000 € fast zu 100 % ausgeschöpft.
Maßnahmen mit 10 %igem Eigenanteil aus dem KInvFG 2tes Kapitel
davon10%
Nr. Objekt Maßnahme €- Betrag Eigenanteil
914000608 GS Friedr. Harkort Fenster-/Fassaden/Dachsanierung 3.600.000 360.000
9140006_ _ GS Boloh Fassadensanierung 4.000.000 400.000
9140006_ _ Sek Altenhagen Schadstoffsan. Decke Pausenhalle 216.000 21.600
914000613 Sph. Mittelstadt Sanitäranlagensanierung 737.000 73.700
914000612 Sph. Mittelstadt Austausch Beleuchtung 150.000 15.000
914000614 Gym Chr. Rohlfs WC-Sanierung Villa Geb. 220.000 22.000
9140006_ _ Gym Chr. Rohlfs Dachsanierung 115.000 11.500
9140006_ _ Theodor Heuss Gym. Brandschutzmaßnahmen 515.000 51.500
914000616 Kaufm Schule I Fassadensanierung 400.000 40.000
9140006_ _ Kaufm Schule I Oberbödensanierung 350.800 35.080
9140006_ _ BK Cuno Filiale Bergstr. San.Fenster, Fassade u. Dach Bauteil 800.000 80.000
------------ ------------
11.103.800 1.110.380
Angesichts der guten Konjunkturlage im Baubereich ist es absehbar, dass es bei der Umsetzung der Maßnahmen im Ergebnis zu Kostensteigerungen kommen wird. In diesem Fall würde die Verwaltung zu gegebener Zeit weitere Vorschläge zur Verlagerung einzelner Maßnahmen in das neue Förderprogramm KInvFG 2tes Kapitel vorschlagen. Die Maßnahmenliste (Anlage 1) beinhaltet den überarbeiteten, aktuellen Hochrechnungsstand sowie den Realisierungszeitraum.
4. Mittelabruf bei der NRW-Bank
Die für 2018 zur Verfügung stehenden Mittel wurden vollständig bei der NRW-Bank abgerufen. Für 2019 stehen aus dem Förderprogramm nochmals 692.800 € zum Abruf zur Verfügung, wovon 347.300 € bereits abgerufen wurden. Weitere Abrufe werden demnächst noch erfolgen.
5. Stand der baulichen Maßnahmenabwicklung
Zum 31.12.2018 sind insgesamt 5,4 Mio. € für die verschieden Maßnahmen abgerechnet worden. Inzwischen sind bereits über 60 meist kleine Maßnahmen erfolgreich beendet worden. Sukzessive wird sich das Auftragsvolumen nach weiteren Genehmigungen bzw. nach Vorliegen der Baugenehmigungen und durch umfangreiche Vergaben bei den größeren Projekten in 2019 erhöhen.
Aufgrund der sehr guten Auftragslage im Baubereich wird es zunehmend schwieriger, für Vergaben der einzelnen Gewerke Angebote zu erhalten, die innerhalb des geplanten Kostenrahmens liegen. Vielfach sind die Kapazitäten ausgeschöpft. Dies gilt sowohl für Planungs- als auch für Bauleistungen. Außerdem gibt es für bestimmte Baumaterialien bereits Lieferschwierigkeiten. Mehrfach sind bereits Ausschreibungen erfolglos verlaufen und konnten erst in einer zweiten Ausschreibungsrunde vergeben werden. Dadurch verzögern sich diese Maßnahmen in der ursprünglichen geplanten Zeitschiene nach hinten.
6. Personalkostenanteil des Wirtschaftsbetriebs Hagen (WBH)
Laut Aussage der NRW-Bank sind die Personalkosten des WBH aus dem Gute-Schule-Programm nicht förderfähig. Sie werden aus dem Unterhaltungsbudget des Fachbereichs Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen gedeckt. Sofern sich neue Maßnahmen ergeben, würden die anteiligen WBH-Personalkosten dafür im Haushalt 2020/21 eingeplant (Detailaufstellung siehe Vorlage 1164/2018 aus Februar 2019).
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
x | Die Verschiebungen der Maßnahmen finden innerhalb des Förderprogramms von „Gute Schule 2020“ statt und führen zu keiner Verschlechterung der Ergebnis-/Finanzrechnung. Erforderliche Ermächtigungsübertragungen werden im Rahmen der jeweiligen Jahresabschlussarbeiten durch den Fachbereich Bildung beim Fachbereich Finanzen angemeldet.
|
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Margarita Kaufmann Beigeordnete |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
45,7 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
90,1 kB
|
