Beschlussvorlage - 0037/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
II. Nachtrag zur Entgeltordnung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 21.Dezember 2001
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt; FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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26.01.2006
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.02.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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02.03.2006
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Sachverhalt
Durch
die Einführung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ist die Entgeltordnung
für die Abfallentsorgung vom 21. Dezember 2001 anzupassen.
Begründung
Durch
die Einführung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vom 16.03.2005 trägt
der Hersteller die Entsorgungskosten für diese Waren ( z.B. Kühlschränke,
Waschmaschinen, Radios, Fernseher u.ä.), so dass nur noch die Leistung für die
Abfuhr durch ein Entgelt geregelt werden kann ( Holsystem). Die selbst
angelieferten Waren werden nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz
kostenlos entgegen genommen ( Bringsystem), so dass die bis dahin unter
A2 und A3 angebotenen Leistungen ersatzlos gestrichen werden müssen.
An diese Stelle tritt die neue Regelung nach dem
Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Gemäß §9 Absatz 3 Satz 4 des Elektro- und
Elektronikgerätegesetz wird dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die
Möglichkeit eröffnet, ein Holsystem für private Haushalte anzubieten. Die Waren
nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz werden in Haushaltsgroß- und
Haushaltskleingeräte katalogisiert ( Anlage ) und deren Abholung gegen ein
Entgelt ermöglicht. Auf besonderen Wunsch bietet der Entsorgungsträger gegen
ein zusätzliches Entgelt eine Abholung der Waren aus dem Haus an; ansonsten
sind die Geräte am Abfuhrtag am Straßenrand - wie bei der Sperrmüllabfuhr-
bereitzustellen.
Die
Entgeltordnung wird wie folgt geändert:
Teil
A : Sperrmüllabfuhr
A2
und A 3 werden ersatzlos gestrichen.
Teil
B : Abfuhr nach dem Elektro- und Elekronikgerätegesetz
Ein
Abfuhrauftrag umfasst folgende Leistungen : max. 2 Großgeräte inkl. max. 10
Kleingeräte ( siehe Anlage)
Je Abfuhrauftrag werden gemäß der
o.g. Gerätezahl berechnet: 15,00 Erfolgt der Auftrag in Verbindung mit einem
Sperrmülltermin: 10,00
Jedes weitere Großgerät oder je weitere 10 Kleingeräte:
5,00
Die Geräte müssen am Abfuhrtag am Straßenrand
bereitgestellt werden.
Auf besondere Bestellung und gegen ein zusätzliches
Entgelt von 10 /Großgerät bzw.10 Kleingeräte erfolgt eine Abholung aus dem
Haus.
Der ehemalige Teil
B wird Teil C. Dadurch verändert sich die Bezifferung in den Überschriften.
Teil C : Sonstige
Entgelte
C1 Restmüllsäcke
C2 Häckselfahrzeug
C3 Entsorgung nicht ordnungsgemäß zur
Abfuhr bereitgestellter Abfälle
II. Nachtrag vom ..... ..... zur Entgeltordnung für die
Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 21. Dezember 2001
Aufgrund des § 41
Abs. 1 Buchst. i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV NRW S. 498), in Verbindung
mit § 24 der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Hagen vom 18.
Dezember 2003 hat der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am ... folgenden II. Nachtrag zur Entgeltordnung
für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 21.12.2001 beschlossen:
Artikel I
Teil
A wird wie folgt geändert:
Teil
A : Sperrmüllabfuhr
A2
und A 3 werden ersatzlos gestrichen.
Teil
B erhält folgende Fassung:
Teil
B : Abfuhr nach dem Elektro- und Elekronikgerätegesetz
Ein Abfuhrauftrag umfasst
folgende Leistungen : max. 2 Großgeräte inkl. max. 10 Kleingeräte ( siehe
Anlage)
Je Abfuhrauftrag werden gemäß der
o.g. Gerätezahl berechnet: 15,00 Erfolgt der Auftrag in Verbindung mit einem
Sperrmülltermin: 10,00
Jedes weitere Großgerät oder je weitere 10
Kleingeräte: 5,00
Die Geräte müssen am Abfuhrtag am Straßenrand bereit
gestellt werden.
Auf besondere Bestellung und gegen ein zusätzliches
Entgelt von 10 /Großgerät bzw.10 Kleingeräte erfolgt eine Abholung aus dem
Haus.
Teil
C erhält folgende Fassung:
Teil C : Sonstige
Entgelte
C1 Restmüllsäcke
C2 Häckselfahrzeug
C3 Entsorgung nicht ordnungsgemäß zur
Abfuhr bereitgestellter Abfälle
Artikel II
Dieser II. Nachtrag tritt
mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
