Beschlussvorlage - 0029/2006
Grunddaten
- Betreff:
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Satzung über den Schlachthofzwang in der Stadt Hagen vom 09.10.1969hier: Aufhebung der Satzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Elfi Paech
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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26.01.2006
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.02.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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02.03.2006
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Sachverhalt
Der Schlachtbetrieb am Schlachthof Hagen wurde
zum 30.09.2005 eingestellt.
Damit steht in Hagen keine öffentliche
Einrichtung zum Schlachten mehr zur Verfügung.
Somit ist die bestehende Satzung aufzuheben.
Die Satzung über den Schlachthofzwang in der Stadt
Hagen vom 09.10.1969 wurde zuletzt durch den 3. Nachtrag vom 16.06.1999
geändert.
Die Fleischversorgung Hagen eG hat mit Schreiben vom 15.08.2005 den Öffentlichkeitsvertrag gekündigt. Diese Kündigung wird zum 31.12.2005 wirksam.
Der Schlachtbetrieb wurde bereits zum 30.09.2005 eingestellt.
Danach steht in Hagen keine öffentliche Einrichtung zum Schlachten von Tieren mehr zur Verfügung, so dass ein Benutzungszwang ( § 2 der Satzung) nicht mehr aufrecht erhalten werden kann.
Die Voraussetzungen für das Schlachten von Tieren – sowohl in baulicher Hinsicht als auch im Hinblick auf die Hygieneanforderungen bei der Schlachtung selbst – sind im Fleischhygiene-Recht geregelt.
Die für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung zu erhebenden Gebühren und Entgelte sind in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleischhygiene-Gesetz geregelt.
Diese Gebührensatzung wird durch eine gesonderte Vorlage angepasst.
Die Satzung über den Schlachthofzwang stellt keine Rechtsgrundlage für diese Gebührensatzung dar.
Der Sachverhalt ist mit 30 abgestimmt worden.
Die Satzung über den Schlachthofzwang ist damit insgesamt entbehrlich.
Es wird daher vorgeschlagen, diese Satzung durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen mit Wirkung zum 15.02.2006 aufheben zu lassen.
