Beschlussvorlage - 0518/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kostensteigerung der Maßnahme Anbau eines Forschungslabors an der Kindertageseinrichtung Poststr. 26 wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die im Dezember 2017 beschlossene Anbaumaßnahme konnte aus Kapazitäts- und Planungsgründen erst für das Jahr 2019 in die Umsetzungsphase verbracht werden. Bedingt durch marktbedingte Preiserhöhungen und konstruktive Umplanungen des Entwurfs entstehen höhere Kosten. Um die Maßnahme erfolgreich umsetzen zu können, sind weitere Mittel bereit zu stellen.

 

 

Begründung

Die Bezirksvertretung Nord hat in ihrer Sitzung am 06.12.2017 beschlossen, dass an dem Gebäude der Kindertageseinrichtung Poststr. 26 der Anbau eines Forschungslabors für die Kinder der Einrichtung erfolgen soll. Inhaltlich wird auf die Vorlage 0991/2017 verwiesen.

Im Jahr 2018 wurden die Sommerferien  im Rahmen der Vorbereitung zunächst dazu genutzt, alle Sanitärräume der  1978 eröffneten Einrichtung in einer sechswöchigen Bauphase vollständig zu erneuern. Im Rahmen dieser Maßnahme wurden alle für den Anbau relevanten Versorgungsleitungen (Wasser, Strom, Heizung) installiert, damit der Raum nach der Fertigstellung an das Haussystem angeschlossen werden kann. Erst danach konnte der endgültige Bauantrag eingereicht werden. Die Baugenehmigung wurde im Jahr 2019 erteilt. Gleichzeitig erfolgten zur Optimierung des Entwurfs konstruktive Änderungen zur Erweiterung des Experimentierraums durch ein Vordach. Insgesamt vergrößerte sich der Bruttorauminhalt dadurch um ca. 50 m³, was wiederum Mehrkosten in Höhe von ca. 38.500 € bedingt. Zusätzlich sind weitere Kosten in Höhe von ca. 5.000 € für die Kostengruppe 500 (Außenanlagen) zu berücksichtigen. Infolge der Kostenerhöhung in den Kostengruppen 300 (Baukonstruktion), 400 (Bauwerk – technische Anlagen) und 500 erhöhen sich analog die Kosten der Kostengruppe 700 (Baunebenkosten) in Höhe von ca. 7.500 €.  Letztlich ist festzustellen, dass, durch den Zeitverlauf seit der Erstellung des Kostenvoranschlages im Jahre 2017, eine Anpassung des Baupreisindexes gemäß dem statistischen Bundesamt in Höhe von 5,2 % erfolgen muss. Diese Anpassung zeigt Mehrkosten in Höhe von ca. 6.500 € auf.

Summiert ergeben sich für die Gesamtmaßnahme Mehrkosten in Höhe von 57.500 €.

 

Die entstehenden Baukosten werden durch die Stadt Hagen getragen. Die Finanzierung der entstehenden Mehrkosten der Maßnahme erfolgt aus den Mitteln der Bildungspauschale. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt durch Minderauszahlungen bei der Maßnahme An- und Umbau der Kita Franzstr. 51.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind betroffen.

Der Anbau kann von Kindern mit Behinderung genutzt werden. Die Umsetzung des inklusiven Konzeptes der Einrichtung ist gewährleistet.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

3650

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Finanzstelle:

5000169

Bezeichnung:

Neubau und Umbau Kindertageseinrichtungen

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2019

Einzahlung(-)

 

 

 

Auszahlung (+)

785100

182.500 €

182.500

Eigenanteil

 

182.500 €

182.500

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

x

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für den Anbau in Höhe von insgesamt 182.500 €stellen Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Die Herstellungskosten sind über eine Nutzungsdauer von 70 Jahren abzuschreiben. Der jährliche Abschreibungsaufwand beträgt 2.607 €.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da die Finanzierung aus den Mitteln der Bildungspauschale erfolgt, ist auf der Passivseite der Bilanz ein Sonderposten in Höhe von 182.500 € zu bilden. Dieser wird entsprechend der Nutzungsdauer über 70 Jahre mit dem jährlichen Betrag in Höhe von 2.607 € aufgelöst.

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

2.607

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

2.607

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0 €

 

 

gez.

 

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

Erweitern

19.06.2019 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.07.2019 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen