Beschlussvorlage - 0530/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitgliedschaft im Zukunftsnetz Mobilität NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/P - Projektmanagement
- Bearbeitung:
- Holger Klinkmann
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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23.05.2019
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität hat am 20.03.2019 aufgrund eines Antrages der Fraktion Hagen Aktiv in 1. Lesung über eine Mitgliedschaft der Stadt Hagen im Zukunftsnetz Mobilität NRW beraten. Der Ausschuss bat die Verwaltung, sich mit diesem Thema zu befassen und zu berichten.
Das Zukunftsnetz Mobilität NRW (https://zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de) ist eine Initiative des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Geschäftsstelle des Zukunftsnetzes Mobilität NRW ist dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg zugeordnet. Darüber hinaus unterstützen 4 Koordinierungsstellen (Rheinland, Rhein-Ruhr, Westfalen und Ostwestfalen-Lippe) die Arbeit des Zukunftsnetzes. Zuständige Koordinierungsstelle für Hagen ist die Koordinierungsstelle Rhein-Ruhr beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr in Gelsenkirchen.
Das Zukunftsnetz Mobilität NRW versteht sich als Qualitätsnetzwerk und hat das Ziel, die kommunalen Gebietskörperschaften in der Ausgestaltung einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Mobilitätsentwicklung zu vernetzen und zu beraten. Gegenwärtig sind mehr als 160 Städte, Gemeinden und Kreise Mitglied im Zukunftsnetz Mobilität NRW (u. a. Aachen, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Hamm, Hochsauerlandkreis, Köln, Kreis Unna, Märkischer Kreis, Wuppertal). Das Zukunftsnetz Mobilität NRW unterstützt die Kommunen bei der Initiierung des kommunalen Mobilitätsmanagements mit einem Erstgespräch, mit der Beratung zur verwaltungsinternen Prozessgestaltung, mit der Vernetzung mit anderen Kommunen, mit Fortbildungen und mit konkreten Angeboten zu zielgruppenspezifischen Mobilitätsmanagementmaßnahmen. Die Angebote stehen nur Mitgliedskommunen zur Verfügung.
Die Mitgliedschaft ist an Bedingungen geknüpft, die herausstellen sollen, dass die Mitgliedskommune bestimmte Qualitäten im Bereich des kommunalen Mobilitätsmanagements verfolgt. Folgende Voraussetzungen müssen Gemeinden, Städte und Kreise erfüllen, um die Mitgliedschaft zu erwerben:
• Vorstellung des Ansatzes des kommunalen Mobilitätsmanagements durch Vertreter des Zukunftsnetzes Mobilität NRW im Verwaltungsvorstand;
• Benennung einer verantwortlichen Ansprechperson, deren Aufgaben ggf. in einer Dienstanweisung zu regeln sind;
• Durchführung eines verwaltungsinternen Workshops zum Thema „Nachhaltige Mobilitätsentwicklung“, Aufnahme des Themas in bestehende Arbeitskreise;
• Umsetzung von zielgruppen- und standortspezifischen Mobilitätsmaßnahmen und Maßnahmen der Verkehrssicherheit;
• Unterzeichnung einer entsprechenden Rahmenvereinbarung (Anlage) mit einer Laufzeit von zunächst 4 Jahren.
Die Verwaltung empfiehlt, die Angebote des Zukunftsnetzwerkes Mobilität NRW in den Bereichen Vernetzung, Beratung und Qualifizierung durch eine Mitgliedschaft in Anspruch zu nehmen. Die Mitgliedschaft im Zukunftsnetz Mobilität NRW ist kostenfrei. Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben.
Optional werden kostenpflichtige Fortbildungen angeboten (z. B. Lehrgang „Kommunales Mobilitätsmanagement“ - Kosten nach Auskunft des VRR rd. 2.000 €). Ob derartige Angebote in Anspruch genommen werden, ist zu gegebener Zeit jeweils im Einzelfall zu entscheiden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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860,1 kB
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