Beschlussvorlage - 0386/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Beschluss ergibt sich aus der Beratung.

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Mit Schreiben vom 18.03.2019 (s. Anlage I) machten die Beschwerdeführer auf die Parksituation in der Gabelsbergerstraße in Hagen-Haspe aufmerksam.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Bewohner der Gabelsberger Straße beanstanden Falschparker in der seit 2004 endausgebauten Straße. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine reine Wohnstraße ohne Durchgangsverkehr (Sackgasse) handelt. Im Zufahrtsbereich ist Zeichen 250 Straßenverkehrsordnung -StVO- (Durchfahrtsverbot) „in 400m, Anlieger frei“ installiert. Es handelt sich um einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325 der StVO). Das Parken ist somit ausschließlich in gekennzeichneten Flächen erlaubt und somit eindeutig geregelt. 

 

Im angesprochenen Bereich sind keine Stellplätze markiert, das Parken ist somit nicht zulässig. Die Beschwerdeführer, Herr und Frau A., wenden sich seit 2016 an den Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen und die Beschwerdestelle des Oberbürgermeisters, um Falschparker, zu hohe Durchfahrtsgeschwindigkeiten und zu wenige Parkmöglichkeiten zu monieren. Neben der Erläuterung der Privatanzeige wurde auch immer mal wieder die Überwachung verstärkt. Darüber hinaus erfolgt sie regulär regelmäßig, wie in allen anderen Wohngebieten auch. 

 

Aufgrund der schmalen Straßenführung besteht keine Möglichkeit, weitere Parkplätze einzurichten. Die Straße ist gegenüber den Ausfahrten sechs Meter breit.

Wird verbotswidrig geparkt, ist Rangieren erforderlich, um die privaten Zufahrten zu nutzen. Insofern kann die Beschwerde nachvollzogen werden.

 

In verkehrsberuhigten Bereichen sind leider keine zusätzlichen Markierungen oder Beschilderungen zulässig (Verwaltungsvorschrift zu den Zeichen 325.1 und 325.2 StVO), so dass die Beschwerdeführer, Herr und Frau S., 2014 eine Ablehnung für die Markierung einer Sperrfläche gegenüber ihrer Zufahrt erhielten Es wurde in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass ein Rückbau der Einfriedung im Bereich der Privatfläche den Aktionsradius zum Ein- und Ausfahren erheblich vergrößern würde.

Diese Regelung gilt nach wie vor, so dass das gesetzliche Haltverbot weder mit Markierungen, noch mit Beschilderungen zu verdeutlichen ist.

 

Charakteristisch für einen verkehrsberuhigten Bereich ist, dass es sich um eine Mischfläche für Fahrzeug- und Fußgängerverkehr ohne separate Gehwege handelt. Hindernisse, z. B. Pflanzkübel und Barken dürfen somit aus Verkehrssicherheitsgründen nicht eingebracht werden. Für die vorhandenen, auch neu erstellten, Häuser wurde bereits geprüft, dass die bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Stellplätze eingerichtet wurden. Dennoch decken diese in der Regel nicht den tatsächlichen Bedarf. Für ein Zweifamilienhaus sind zwei Parkplätze, für ein Einfamilienhaus ist ein Parkplatz auf dem Privatgrundstück zur Verfügung zu stellen. 

 

Aufgrund der aktuellen Anregung hat der Außendienst ab dem 12.03. bis zum 08.04.2019 festgehalten, zu wie vielen Parkverstößen es tatsächlich gekommen ist. Dabei erfolgten die Überwachungen auch in den Abendstunden. An drei Tagen wurde kein Falschparker, an zwei Tagen jeweils ein Falschparker, an zwei Tagen zwei Falschparker und an einem Tag drei Falschparker festgestellt und auch verwarnt. Die Überwachungen finden weiterhin regelmäßig im Rahmen der personellen Möglichkeiten statt. Ebenso werden Privatanzeigen entsprechend bearbeitet.

 

Vorrangig sind jedoch die Straßen zu überwachen, die mit der Feuerwehr zur Aufrechterhaltung der Rettungswege priorisiert wurden.


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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x

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

(Oberbürgermeister)

 

 

Thomas Huyeng

(Beigeordneter)

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.05.2019 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung