Beschlussvorlage - 0513/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat nimmt die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die kommunalen Friedhöfe auf dem Gebiet der Stadt Hagen und das Eduard-Müller-Krematorium (Friedhofsgebührensatzung) des Wirtschaftsbetriebes Hagen AöR (WBH), wie sie als Anlage Gegenstand dieser Verwaltungsvorlage sind, zur Kenntnis.

 

Von seinem Weisungsrecht an den Verwaltungsrat des WBH macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 11 Abs. 2 Nummer 1 der Satzung des WBH entscheidet der Verwaltungsrat des WBH über den Erlass und die Änderung von Satzungen im Rahmen des durch die Anstaltssatzung nach § 2 Abs. 1 übertragenen Aufgabenbereichs als Friedhofsträger in der Stadt Hagen, wobei diese Entscheidung des Verwaltungsrats nach § 11 Abs. 4 der Satzung des WBH der Weisung des Rates der Stadt Hagen unterliegt.

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 08.05.2019 die Änderung der Friedhofsgebührensatzung beraten und wie in der Anlage dargestellt beschlossen.

 

Weitere Informationen sind den dieser Vorlage ebenfalls als Anlage beigefügten Sitzungsunterlagen für den Verwaltungsrat zu entnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.05.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen