Beschlussvorlage - 0510/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitgliedschaft im Verein zur Förderung des Erhalts und der Entwicklung von Haus Harkorten e. V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Sabrina Spannaus
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
23.05.2019
|
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass die Stadt Hagen dem Verein zur Förderung des Erhalts und der Entwicklung von Haus Harkorten e. V. beitritt.
2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Frau Kaufmann in ihrer Funktion als Beigeordnete für Jugend und Soziales, Bildung und Kultur stellvertretend für die Stadt Hagen zu benennen.
Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt
Begründung
Das Herrenhaus auf der ehemaligen Gutshofanlage Harkorten ist ein Baudenkmal von nationalem Rang. Das 1756 errichtete Gebäude ist für die Stadt Hagen von außerordentlich hoher baukultureller und stadtgeschichtlicher Bedeutung. Es war bis vor einigen Jahren für mehrere Jahrhunderte Sitz der Unternehmerfamilie Harkort, die zu den wichtigsten Reformgebern in der vorindustriellen und industriellen Entwicklung des Ruhrgebietes zählt. Seit 2009 steht das Gebäude leer.
2016 wurde der Verein zur Förderung des Erhalts und Entwicklung von Haus Harkorten gegründet. Vorsitzende sind der Vertreter der ehemaligen Eigentümer Hans Hermes und das Hagener Ratsmitglied Gerhard Romberg. Seit 2017 befindet sich das Gebäude im Besitz des Vereins. In 2018 hat sich die Stadt Hagen trotz Haushaltsnotlage mit einem einmaligen Zuschuss an den dringend notwendigen Sicherungsmaßnahmen und der Erstellung eines Nutzungs- und Erhaltungskonzeptes in Höhe von 84.500 € beteiligt.
Darüber hinaus erfährt der Verein keine weitere finanzielle Unterstützung durch die Stadt Hagen. Auch wird die Stadt Hagen das Gebäude nicht erwerben oder nutzen.
Es soll und muss aber der Öffentlichkeit für die Zukunft erhalten bleiben, das ist erklärtes Ziel aller am Prozess Beteiligten. Daher ist der Verein auf die Akquise von weiteren Fördermitteln (Privat, Stiftungen, Land und Bund) angewiesen.
Im Hinblick auf die Bedeutung des Gebäudes für die Stadt Hagen und um einen leichteren Zugang zu Fördergebern zu erhalten ist es notwendig, dass sich die Stadt Hagen als Mitglied im Verein engagiert.
Der Mitgliedsbeitrag für die Stadt Hagen beträgt 120,00 €. Die Mitgliedschaft gilt zunächst für ein Jahr und verlängert sich um ein weiteres Jahr, soweit nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt wird.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
x | Vertragliche Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 1116 | Bezeichnung: | Zentrale Dienste |
Produkt: |
| Bezeichnung: |
|
Kostenstelle: | 1116 | Bezeichnung: | Geschäftsaufwand |
| Kostenart | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
Ertrag (-) |
| € | € | € | € |
Aufwand (+) | 542400 | 120€ | 120€ | 120€ | 120€ |
Eigenanteil | 542400 | 120€ | 120€ | 120€ | 120€ |
Kurzbegründung: | |
x | Die Finanzierung ist für das Haushaltsjahr 2019 bereits eingeplant/gesichert und wird bei der Haushaltsplanung 2020 und 2021 berücksichtigt. |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Henning Keune Technischer Beigeordneter
|
| gez. |
| Margarita Kaufmann Beigeordnete
|
Bei finanziellen Auswirkungen: | gez. |
| Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer
|
