Beschlussvorlage - 0510/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass die Stadt Hagen dem Verein zur Förderung des Erhalts und der Entwicklung von Haus Harkorten e. V. beitritt.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Frau Kaufmann in ihrer Funktion als Beigeordnete für Jugend und Soziales, Bildung und Kultur stellvertretend für die Stadt Hagen zu benennen.

 

Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt

 

Begründung

 

Das Herrenhaus auf der ehemaligen Gutshofanlage Harkorten ist ein Baudenkmal von nationalem Rang. Das 1756 errichtete Gebäude ist für die Stadt Hagen von außerordentlich hoher baukultureller und stadtgeschichtlicher Bedeutung. Es war bis vor einigen Jahren für mehrere Jahrhunderte Sitz der Unternehmerfamilie Harkort, die zu den wichtigsten Reformgebern in der vorindustriellen und industriellen Entwicklung des Ruhrgebietes  zählt. Seit 2009 steht das Gebäude leer.

 

2016 wurde der Verein zur Förderung des Erhalts und Entwicklung von Haus Harkorten gegründet. Vorsitzende sind der Vertreter der ehemaligen Eigentümer Hans Hermes und das Hagener Ratsmitglied Gerhard Romberg. Seit 2017 befindet sich das Gebäude im Besitz des Vereins. In 2018 hat sich die Stadt Hagen trotz Haushaltsnotlage mit einem einmaligen  Zuschuss an den dringend notwendigen Sicherungsmaßnahmen und der Erstellung eines Nutzungs- und Erhaltungskonzeptes in Höhe von 84.500 € beteiligt.

 

Darüber hinaus erfährt der Verein keine weitere finanzielle Unterstützung durch die Stadt Hagen. Auch wird die Stadt Hagen das Gebäude nicht erwerben oder nutzen.

 

Es soll und muss aber der Öffentlichkeit für die Zukunft erhalten bleiben, das ist erklärtes Ziel aller am Prozess Beteiligten. Daher ist der Verein auf die Akquise von weiteren Fördermitteln (Privat, Stiftungen, Land und Bund) angewiesen.

 

Im Hinblick auf die Bedeutung des Gebäudes für die Stadt Hagen und um einen leichteren Zugang zu Fördergebern zu erhalten ist es notwendig, dass sich die Stadt Hagen als Mitglied im Verein engagiert.

 

Der Mitgliedsbeitrag für die Stadt Hagen beträgt 120,00 €. Die Mitgliedschaft gilt zunächst für ein Jahr und verlängert sich um ein weiteres Jahr, soweit nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt wird.

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

x

Vertragliche Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1116

Bezeichnung:

Zentrale Dienste

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

1116

Bezeichnung:

Geschäftsaufwand

 

 

Kostenart

2019

2020

2021

2022

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

542400

120

120

120

120

Eigenanteil

542400

120

120

120

120

 

Kurzbegründung:

x

Die Finanzierung ist für das Haushaltsjahr 2019 bereits eingeplant/gesichert und wird bei der Haushaltsplanung 2020 und 2021 berücksichtigt.

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

 

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

Bei finanziellen Auswirkungen:

gez.

 

 

 

 

 

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

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Beschlüsse

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23.05.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen