Beschlussvorlage - 0507/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass die Stadt Hagen dem Verein Technikförderung Südwestfalen e. V. beitritt.

 

Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt

 

Begründung

 

Ausgegangen von der Zukunftsschmiede in Hagen entwickelte sich die Idee, einen außerschulischen Lernort zur Vermittlung technischen Wissens aufzubauen.

Technisches Verständnis ist für alle Berufe zukünftig eine Schlüsselqualifikation. Gerade unsere Industrie braucht zudem Jugendliche, die den technischen bzw. gewerblich-technischen Bereich einschlagen und die Fachkräfte von morgen werden. Bereits heute sind trotz der Bewerberlage viele gewerblich - technische oder handwerkliche Ausbildungsplätze nicht zu besetzen. Ein Technikzentrum, getragen von Wissen und Engagement der heimischen Wirtschaft, bietet die Gewähr dafür, dass die Jugendlichen mit dem aktuellen Stand der Technik vertraut gemacht werden, wichtige Kompetenzen für ihr Berufsleben gestärkt werden und Einblicke in heutige Arbeitsprozesse genommen werden können.

 

Damit der Verein Technikförderung Südwestfalen e. V. ein zweites Technikzentrum mit Standort in Hagen aufbauen kann, braucht der Verein Unternehmen, die den Aufbau und den Betrieb unterstützen.

Der Vorstand des Vereins und die agentur mark sprechen aktuell Unternehmen an und versuchen diese für die Idee zu gewinnen. Die Hagener Schulen sind aktiv an der Entwicklung beteiligt und haben großes Interesse an der Umsetzung. Die Stadt Hagen soll mit der Beteiligung an dem Verein ein wichtiges Signal setzen, dass Stadt und Wirtschaft hier ein gemeinsames Interesse im Sinne der Jugendlichen und der Zukunft der Stadt Hagen haben.

 

Es werden Jahresbeiträge in Höhe von 250,00 € erhoben. Die Mitgliedschaft ist durch die Beitrittserklärung an den Verein zu richten.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

 

 

 

Rechtscharakter

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

x

Vertragliche Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1116

Bezeichnung:

Zentrale Dienste

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

1116

Bezeichnung:

Geschäftsaufwand

 

 

Kostenart

2019

2020

2021

2022

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

542400

250

250

250

250

Eigenanteil

542400

250

250

250

250

 

Kurzbegründung:

x

Die Finanzierung ist für das Haushaltsjahr 2019 bereits eingeplant/gesichert und wird bei der Haushaltsplanung 2020 und 2021 berücksichtigt.

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

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Beschlüsse

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23.05.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen