Beschlussvorlage - 0501/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachwahl von stimmberechtigten Vertretern der Stadt Hagen in die Verbandsversammlung der Sparkasse HagenHerdecke und Nachwahl eines stellvertretenden Mitgliedes in den Verwaltungsrat der Sparkasse HagenHerdecke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
23.05.2019
|
Beschlussvorschlag
|
Sachverhalt
Begründung
Zu 1. bis 3.:
Die Verbandsversammlung ist ein Organ des Zweckverbandes der Sparkasse HagenHerdecke. Die Verbandsversammlung besteht aus 35 Vertretern der Verbandsmitglieder Stadt Hagen und Stadt Herdecke. Davon entsendet die Stadt Hagen 27 Vertreter.
Das vom Rat der Stadt Hagen in die Verbandsversammlung gewählte sachkundige Mitglied Frau Barbara Hanning und das stellvertretende Mitglied Herr Lars Vogeler gehören nicht mehr dem Rat der Stadt Hagen an. Nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes zur Kommunalen Gemeinschaftsarbeit ist die Mitgliedschaft in der Verbandsversammlung erloschen, weil die beiden nicht mehr dem Rat der Stadt Hagen angehören.
Des Weiteren ist das vom Rat der Stadt Hagen in die Verbandsversammlung gewählte stellvertretende sachkundige Mitglied Frau Karin Köppen zurück getreten.
Der Rat der Stadt Hagen muss daher für den Rest der Wahlperiode Nachfolger oder Nachfolgerinnen wählen. Der Verbandsversammlung dürfen nicht angehören:
a) Dienstkräfte der Sparkasse,
b) Personen, die Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Kommanditisten, Mitglieder des Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder der Vertreterversammlung, Treuhänder, Leiter, Beamte, Angestellte, Arbeiter oder Repräsentanten von Unternehmen sind, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder vermitteln oder andere Finanzdienstleistungen erbringen, oder die für Verbände dieser Unternehmen tätig sind oder vergleichbare Tätigkeiten ausüben. Dies gilt nicht für die Mitgliedschaft in Verwaltungs- oder Aufsichtsräten der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, bei denen das Land, ein Landschaftsverband oder ein Sparkassen- und Giroverband an der Trägerschaft beteiligt ist, sowie deren Tochterunternehmen und der mit den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten im Verbund stehenden Unternehmen.
c) Beschäftigte der Steuerbehörden, der Deutschen Postbank AG, der Deutschen Post AG.
d) Inhaber und Dienstkräfte von Auskunfteien.
e) Personen, gegen die wegen eines Verbrechens oder eines Vermögensvergehens ein Strafverfahren rechtshängig oder eine Strafe verhängt worden ist, soweit und solange nach dem Gesetz über das Bundeszentralregister einer Behörde Auskunft erteilt werden darf, oder die als Schuldner in den letzten zehn Jahren in ein Insolvenzverfahren oder ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verwickelt waren oder noch sind.
Zu 4.:
Dem Verwaltungsrat der Sparkasse HagenHerdecke gehören 24 Mitglieder an, davon zehn Vertreter/innen der Stadt Hagen, sechs Vertreter/innen der Stadt Herdecke und acht Arbeitnehmervertreter/innen. Das bisherige stellvertretende Mitglied der Stadt Hagen im Verwaltungsrat der Sparkasse HagenHerdecke Herr Wolfgang Hoffmann ist zurückgetreten. Die Nachfolgebesetzung erfolgt auf Vorschlag der Stadt Hagen durch die Zweckverbandsversammlung.
