Beschlussvorlage - 0438/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2018 wird entgegengenommen und an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2018 ist durch den Rechnungsprüfungsaus-schuss gem. § 101 Gemeindeordnung NRW zu prüfen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2018 wird gem. § 95 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW zugleitet.

 

 

Begründung

Der Stadtkämmerer hat den Entwurf des Jahresabschlusses 2018 mit Datum vom 28.03.2019 aufgestellt.

Der Oberbürgermeister hat den Entwurf mit gleichem Datum bestätigt.

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2018 ist nunmehr an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten. Nach Durchführung der nach § 101 Gemeindeordnung NRW vorgeschriebenen Prüfung hat der Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 zu beschließen (§ 96 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NRW).

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.05.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen