Beschlussvorlage - 0352/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen

Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 108 – Einzelhandel Emst – zum Flächennut­zungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.

 

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk-Mitte in der Ortslage Emst. Es wird begrenzt

-          durch die Bebauung an der Gerhart-Hauptmann-Str.  im Süden und

-          die Haßleyer Straße im Norden.

-          Die westliche Grenze des Plangebiets verläuft entlang des Fußweges neben Haus Gerhart-Hauptmann-Str.1  und die Karl-Ernst-Osthaus-Straße.

-          Die östliche Grenze liegt in Höhe des Hauses  Max-Planck-Str. 135 in nördli­cher Richtung bis zur B 54 (Haßleyer Straße).

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit soll im Herbst

2019  erfolgen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Der Verwaltung liegt ein Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen  Bebau­ungsplanes vor. Der Vorhabenträger plant die Ansiedlung eines großflächigen Vollsortimenters inklusive Backshop, sowie die Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes. Hierzu ist die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich (siehe Vorlage Drucksachen-Nr. 350/2019). Da im rechtswirksamen Flächennut­zungsplan (FNP)  für den Bereich Grünfläche dargestellt ist, ist eine Änderung des FNPs erforderlich.

Mit Beschluss dieser Verwaltungsvorlage wird ein Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahren eingeleitet, das zum Ziel hat, die bisherige Grünfläche an die vorlie­gende Planung anzupassen und als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Großflächige Einzelhandelsbetriebe  darzustellen.

 

 

Begründung

 

Vorlauf

Für den Stadtteil Emst soll eine verbesserte Grundversorgung durch Erweiterung des jetzigen Einzelhandels an der Gerhart-Hauptmann-Str. geschaffen werden. In seiner Sitzung am 24.03.2015 hat der Stadtentwicklungsausschuss dazu einstimmig fol­genden Beschluss gefasst:  "Als Standort für die Ansiedlung von Einzelhandel wird die Fläche entlang der Haßleyer Straße gewählt."

 

Daher beabsichtigt die Stadt Hagen den Verkauf eines ca. 9.000 m² großen Grund-stücks an der Haßleyer Straße als Standort für einen Vollsortimenter inklusive Backshop sowie Drogeriemarkt. Zur Findung des Investors hat 2017/18 ein offener, nicht formgebundener Wettbewerb stattgefunden, aus dem die Michael Brücken Immobilien GmbH als Sie­ger hervorgegangen ist.

Der Rat der Stadt hat dazu am 27.09.2018 folgenden Beschluss (Drucksachen-Nr. 0739/2018) gefasst: "Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Gewinner des Investorenwettbewerbes, der Michael Brücken Immobilien GmbH, Verhandlungen über ei­nen städtebaulichen Vertrag zur Errichtung eines Vollsortimenters plus Drogeriemarkt an der Haßleyer Straße aufzunehmen." Diese Verhandlungen sind fast abge­schlossen.

 

 

Anlass und Vorhabenbeschreibung

Ein Investor plant auf dem o. g. Flurstück an der Haßleyer Straße die Ansiedlung ei­nes REWE Vollsortimenters und eines Drogeriefachmarktes.

 

Um die Voraussetzungen im Rahmen der Planungen für eine geordnete städtebauli­che Entwicklung für Hagen-Emst unter Berücksichtigung der Fortschreibung des Ein­zelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Hagen zu schaffen, ist die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans notwendig.

 

Einzelhandels- und Zentrenkonzept

In der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Hagen

 

vom April  2015 sind die zentralen Versorgungsbereiche im gesamten Stadtgebiet als Grundlage für die strategische Steuerung des Einzelhandels auf Basis der aktuellen landesplanerischen Rahmenbedingungen überarbeitet und festgeschrieben worden.

Das Plangebiet liegt im "Zentralen Versorgungsbereich" Emst als Nahversorgungszentrum.

 

 

Planungsrechtliche Grundlagen

 

Regionalplan

Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg (Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen) stellt den Bereich als "Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)" dar. Die Änderung des Regionalplans ist nicht erforderlich.

 

Landschaftsplan

Die zu beplanende Fläche liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes, aber ohne Schutzfestsetzung.

 

 

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt den Bereich als "Grünfläche" dar, teilweise mit der Zweckbestimmung "Spielplatz".

 

Da es sich bei den geplanten Einzelhandelsbetrieben um großflächigen Einzelhandel handelt, ist eine Teiländerung des Flächennutzungsplans von Grünfläche in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Großflächige Einzelhandelsbetriebe“ für diesen Bereich erforderlich. Der Bereich an der Ecke Karl-Ernst-Osthaus-Straße/Haßleyer Straße wird im Zuge der Teiländerung des Flächennutzungsplans ebenfalls redaktionell von Grünfläche in Wohnbaufläche mitgeändert, da sich die Fläche in tatsächlich als von baulichen Nutzungen geprägt darstellt.

Neben dem FNP-Teiländerungsverfahren wird zur planungsrechtlichen Absicherung

ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Aktuell liegt ein Antrag auf einen

vorhabenbezogenen Bebauungsplan vor (siehe auch Vorlage: 0350/2019).

 

 

Verfügbarkeit der Flurstücke

Die Verfügbarkeit der zu beplanenden Fläche (Flurstück 1693 teilw.)  ist durch den Abschluss eines Grundstückskaufvertrages gegeben, der zur Zeit mit dem FB Immo­bilien, Bauverwaltung und Wohnen verhandelt wird. Der Notartermin soll im Mai 2019 stattfinden.

 

 

 

Weiteres Vorgehen

Nach der Einleitung der Verfahren findet als nächster Schritt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (inkl. Scoping) statt.

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Thomas Huyeng

Oberbürgermeister

Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.05.2019 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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08.05.2019 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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09.05.2019 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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14.05.2019 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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23.05.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen