Berichtsvorlage - 0204/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Umsetzung der Maßnahmen in städtischer Trägerschaft erfolgt – vorbehaltlich im Einzelfall erforderlicher politischer Beschlüsse zur Durchführung einer Maßnahme oder Bereitstellung von Haushaltsmitteln – entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Prioritätenliste. Zunächst sind die mit der Priorität „hoch“ gekennzeichneten Maßnahmen zu bearbeiten.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Rat der Stadt beschloss am 12.07.2018 den Masterplan „Nachhaltige Mobilität“ und beauftragte die Verwaltung, eine Priorisierung der Maßnahmen des Masterplans zur Beschlussfassung vorzubereiten. Die Vorlage stellt die zwischen Verwaltungsvorstand und Fachverwaltungen abgestimmten Vorschläge zur Prioritätenbildung vor und zeigt die organisatorischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen der Umsetzung des Masterplans auf.

 

 

Begründung

Der Rat der Stadt Hagen beschloss am 12.07.2018 einstimmig den Masterplan „Nachhaltige Mobilität für die Stadt Hagen“ (Drucksachen-Nrn. 0709/2018, 0709-1/2018, 0709-2/2018). Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Priorisierung der Maßnahmen des Masterplans zur politischen Beschlussfassung vorzubereiten sowie die organisatorischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen der Umsetzung des Masterplans zu ermitteln. Zu den Maßnahmen 1.17 (Mobilitätsdatenmodell) und 1.3 (Verkehrsabhängige Steuerung Lichtsignalanlagen / Ausbau der Digitalisierung LSA) sollten Förderanträge gestellt werden.

 

Ziel dieser Vorlage ist es, über den aktuellen Stand der Maßnahmen des Masterplans zu informieren und die am 12.07.2018 beschlossene Priorisierung vorzunehmen. Über die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel ist danach im Rahmen der Beratungen über die Aufstellung des Doppelhaushalts 2020 / 2021 zu befinden.

 

Die Vorlage stellt die zwischen dem Verwaltungsvorstand und den Fachämtern / Fachbereichen zum jetzigen Zeitpunkt abgestimmten Vorschläge zur Prioritätenbildung vor. Allerdings handelt es sich bei der Bearbeitung der Maßnahmen des Masterplans um einen dynamischen Prozess. Prioritäten können sich im weiteren Verfahrenslauf verändern. Auch können die Maßnahmekosten im weiteren Verlauf noch variieren.

 

 

A. Priorisierung der Maßnahmen

 

Die im Masterplan aufgeführten Maßnahmen wurden durch die Beratungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers GmbH (PwC) hinsichtlich ihres Nutzens und ihrer Kosten bewertet und anschließend priorisiert (Masterplan, Rd.-Nr. 178 ff). Der Nutzen umfasst sowohl die erwartete NO2-Minderung und CO2-Minderung als auch die positive verkehrliche Wirkung sowie den prognostizierten Realisierungs- und Umsetzungszeitraum. Die Kosten gliedern sich in die Umsetzungs- und Folgekosten. Die Maßnahmen wurden auch nach Umsetzbarkeit bzw. noch zu behebenden Hemmnisse bewertet. Bei der Bewertung war maximal ein Gesamtwert von „2“, minimal ein Gesamtwert von „0“ zu erreichen. Die Bewertung der Maßnahmen lässt jedoch in der zusammengefassten Form keine Aussage über die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen zu. Maßnahmen, die schnell und günstig um-zusetzen sind, können eine ebenso hohe Bewertung haben wie Maßnahmen, die ei-ne hohe Wirksamkeit haben, aber über größere Umsetzungshürden verfügen. Eine vollständige  Übersicht über die von PwC vorgenommene Maßnahmebewertung und -priorisierung enthält die Anlage 1 zum Masterplan.

 

Unter Beachtung der im Masterplan angeführten Kriterien

 

  • erwartete NO2-Minderung,
  • erwartete Feinstaub-Minderung,
  • erwartete CO2-Minderung,
  • verkehrliche Auswirkungen,
  • Realisierungs- und Wirkungszeitraum,
  • Umsetzungs- und Folgekosten,
  • Umsetzbarkeit bzw. zu behebende Hemmnisse

 

schlägt die Verwaltung hinsichtlich der in städtischer Trägerschaft umzusetzenden Maßnahmen die in der Anlage 1 zu dieser Vorlage aufgezeigte, konkretisierte Prioritätenbildung zur Beschlussfassung vor. Die Maßnahmen in Trägerschaft Dritter sind in der Anlage 2 nachrichtlich aufgeführt.

 

Ebenso wie PwC schlägt die Verwaltung vor, vorrangig Maßnahmen zu entwickeln, die im Masterplan mit einer hohen Priorität sowie einem guten Kosten-Nutzen-Verhältnis aufgelistet und bei einem Workshop mit Akteuren / Beteiligten mit einer hohen Punktebewertung versehen worden sind. Diese anvisierten Projekte sind den Bereichen ÖPNV (Stärkung des Umweltverbundes), der Stärkung des Radverkehrs und der umweltfreundlichen Belieferung der Innenstadt durch Kurier- und Paketdienstleister (KEP-Dienste) zuzuordnen und tragen dazu bei, den Anteil des Umweltverbundes bei der Verkehrsmittelwahl zu erhöhen.

 

Unter dem Gesichtspunkt schnellstmöglicher Schadstoffreduzierung zur Vermeidung von Dieselfahrverboten hat die Schlaufenerschließung des Innenstadtrings (Einbahnstraßen-Lösung) die größte Bedeutung (Maßnahme 1.13). Auch wenn für die Umsetzung dieses Vorhabens ein zeitlicher Vorlauf von ca. zwei Jahren benötigt wird (Erstellung einer Machbarkeitsstudie), sollte diese Maßnahme aus Sicht der Verwaltung mit hoher Priorität angegangen werden, um auch im laufenden Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen das Land NRW (die Stadt Hagen ist beigeladen) dem Gericht effektive Maßnahmenvorschläge unterbreiten zu können.

 

Von zentraler Bedeutung für die Schadstoffminderung ist ferner die Verbesserung des ÖPNV-Angebots (Maßnahme 1.16). Hier wird auf die Vorlage Drucksachen-Nr. 0193/2019 verwiesen.

 

Auch die im Masterplan genannten Maßnahmen im Bereich Kommunikation und Kooperation sowie Digitalisierung spielen nach den Erkenntnissen aus dem durchgeführten Workshop und dem Austausch mit beteiligten Projektpartnern eine entscheidende Rolle auf dem Weg zu einer Mobilitätswende in Hagen. In diesem Zusammenhang möchte die Verwaltung in Zusammenarbeit mit Partnern Maßnahmen entwickeln, die zum Handlungsfeld Elektromobilität gehören und die im Bereich der Beteiligung der Öffentlichkeit / Kommunikation zur Gestaltung von Dialogprozessen anzusiedeln sind.

 

 

B. Organisatorische, personelle und finanzielle Voraussetzungen

 

Der Masterplan beinhaltet 57 Einzelmaßnahmen, davon 36 in städtischer Trägerschaft. Um die inhaltlich mit der Bearbeitung der Einzelmaßnahmen befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Personal und Organisation (11), des Fachbereiches Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung (61) und des Umweltamtes (69) zu entlasten, wurde die Gesamtkoordination für den Masterplan mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 12.11.2018 auf den Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport / Projektmanagement (VB 5 / P), verlagert.

 

Daneben wurde die interne Zuständigkeit für einzelne Maßnahmen in städtischer Trägerschaft neu festgelegt:

 

Maßnahme 2.12Kommunales Fahrrad-Sharing – künftig FB 11

Maßnahme 2.14Bildung des Arbeitskreises „Radfahren“ – künftig FB 61

Maßnahme 2.15Business Bike – künftig FB 11

Maßnahme 2.16Interaktiver Stadtplan für Radfahrer – künftig FB 61

Maßnahme 3.3E-Einsatzfahrzeuge Stadt – künftig FB 11

Maßnahme 4.4Runder Tisch – künftig VB 5 / P

TeilkonzeptKommunales Mobilitätsmanagement – künftig FB 11

Teilkonzept Kommunales Elektromobilitätskonzept – künftig Amt 69

 

Die zeitgleiche Umsetzung aller Maßnahmen des Masterplans würde die personellen und finanziellen Möglichkeiten aller Maßnahmenträger übersteigen. Aber auch eine Bearbeitung der Maßnahmen in städt. Trägerschaft unter Beachtung der unter Buchstabe „A.“ vorgeschlagenen Prioritäten erfordert, wenn diese zielgerichtet und in einem angemessenen Zeitraum erfolgen soll, einen verstärkten Personaleinsatz.

 

Der wesentliche Teil der Maßnahmen in städt. Trägerschaft ist im Fachbereich 61 und im Amt 69 angesiedelt. Für die Bearbeitung der sehr umfangreichen Maßnahmen wird hier ab 01.05.2019 pro Organisationseinheit jeweils eine zusätzliche Planstelle zur Verfügung gestellt.

 

Mit dieser Personalverstärkung erscheint es möglich, die in der Anlage 1 genannten Maßnahmen der Priorität „hoch“ zeitnah abzuarbeiten bzw. voranzutreiben.

Die Entwicklung und schrittweise Umsetzung erster (kostenneutraler) Maßnahmen aus dem zum Masterplan gehörenden „Organisationskonzept Kommunales Mobilitätsmanagement“ wird durch den Fachbereich 11 wahrgenommen.

Die Entwicklung und sukzessive Umsetzung erster (kostenneutraler) Maßnahmen aus dem ebenfalls zum Masterplan gehörenden „Kommunalen Elektromobilitätskonzept“ wird durch das Amt 69 vorangetrieben.

 

Förderprogramme

 

Durch das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ werden bis zu 1,9 Mrd. € bereitgestellt, um Maßnahmen zur Luftreinhaltung der besonders von Luftschadstoffen betroffenen Städte zu fördern. Dabei ist es das Ziel, die Luftverschmutzung – in einem ersten Schritt – bis Ende 2020 zu reduzieren. Das Sofortprogramm deckt eine Vielzahl von Maßnahmenbereichen, wie z. B. die Elektrifizierung des urbanen Wirtschaftsverkehrs, die Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme, die Elektrifizierung der Busflotten, die Förderung des Radverkehrs, eine Förderung des Zubaus von Ladeinfrastruktur, ab. Das Sofortprogramm wird auf der Grundlage der bestehenden Förderrichtlinien des Bundes umgesetzt. Das Programm ist Ende des Jahres 2018 finanziell aufgestockt worden. Die Fördermittel werden den Kommunen über diverse Förderaufrufe des Bundes zur Verfügung gestellt. Beispielsweise bereitet der Bund gerade den Vierten Förderaufruf zur sogenannten Digitalisierungs-Richtlinie zum „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ vor. Voraussichtlich stehen in diesem Aufruf rund 300 Mio.  zur Verfügung; die Förderquote wird für Kommunen mit geringer Finanzkraft 70 % betragen. Ggf. ist eine Kofinanzierung über andere Fördertöpfe möglich, wobei beantragende Kommunen aber einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent tragen müssen. Der Masterplan der Stadt Hagen schafft die notwendige Voraussetzung, um am Vierten Förderaufruf zur Digitalisierungs-Richtlinie teilzunehmen.

 

Über die Angebote der Bundesregierung hinaus ist es ggf. möglich, für die Entwicklung und Umsetzung von weiteren Maßnahmen aus dem Masterplan Fördermittel des Landes NRW einzuwerben. Die Bewerbung um zusätzliche Fördermittel aus den laufenden bzw. geplanten Förderaufrufen des Bundes und des Landes NRW erfordert die Bereitstellung der erforderlichen Eigenmittel, die je nach Förderprogramm zwischen 10% und 50% der Gesamtfinanzierung ausmachen.

 

 

Finanzierung der Maßnahmen / Eigenanteil

 

Die Umsetzung der Maßnahmen des Masterplanes erfordert die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel in den Jahren 2020 und 2021 ff (s. Anlage 1). Insbesondere wird es zur Akquirierung von Fördermitteln erforderlich sein, städtische Eigenanteile einzusetzen, um Fördermittel auf den verschiedenen Ebenen (Bund, Land) abrufen zu können. Die Mittelbereitstellung erfolgt nicht durch diese Vorlage, sondern im Rahmen der Beratungen zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2020/2021.

 

Ohne die Mitnahme der Bevölkerung ist die für Hagen erforderliche Verkehrswende nicht zu erreichen. Die Handlungsfelder „Hagen radelt“, „Hagen elektrisiert“ oder „Hagen bewegt“ müssen nach Auffassung der Verwaltung in der Bevölkerung aktiv beworben werden, um die gewünschte Verschiebung des Modal-Splits zugunsten des Umweltverbundes zu erreichen. Zudem erfordern die anstehenden, im Masterplan genannten Beteiligungsprozesse, die eine intensive Öffentlichkeitsarbeit und die Beteiligung der Akteure der Stadtgesellschaft am Masterplan vorsehen, entsprechende Haushaltsmittel. Die Verwaltung schlägt vor, für Öffentlichkeitsarbeit zunächst 20.000 für den Doppelhaushalt 2020 / 2021 vorzusehen.

 

 

C. Maßnahme 1.17 – Mobilitätsdatenmodell - Sachstand

 

Für die Maßnahme 1.17 „Aufbau eines umfassenden Mobilitätsdatenmodells“ wurde fristgerecht zum 31.08.2018 eine Förderung über den Förderaufruf „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ des BMVI beantragt. Ziel der Maßnahme ist es, mit Hilfe von Mobilfunkdaten das bestehende Verkehrsmodell zu erweitern, um ein möglichst umfassendes Verständnis der Mobilität in Hagen zu erhalten (vgl. Masterplan, Anlage 2, Seite 13). Der Förderbescheid ist am 22.02.2019 eingegangen. Die Umsetzung der Maßnahme beginnt voraussichtlich Mitte des Jahres 2019.

 

 

D. Maßnahme 1.3 – Verkehrsabhängige Steuerung / Digitalisierung LSA

    Sachstand

 

Für die Maßnahme 1.3 „Verkehrsabhängige Steuerung Lichtsignalanlagen / Ausbau der Digitalisierung an LSA“ wurde ebenfalls fristgerecht zum 31.08.2018 eine Förderung über den Förderaufruf „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ des BMVI beantragt. Die Maßnahme dient dazu, die verkehrsabhängige Steuerung an Lichtsignalanlagen voranzutreiben (vgl. Masterplan, Anlage 2, S. 3). Ein Förderbescheid ist im Dezember 2018 erteilt worden. Die Umsetzung wird im laufenden Jahr 2019 erfolgen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Die Mittel für die dargestellten Maßnahmen werden im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes für die Jahre 2020 / 2021 eingeplant.

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Thomas Huyeng

Oberbürgermeister

Beigeordneter

 

 

Bei finanziellen Auswirkungen:

gez. Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.05.2019 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Umsetzung der Maßnahmen in städtischer Trägerschaft erfolgt vorbehaltlich im Einzelfall erforderlicher politischer Beschlüsse zur Durchführung einer Maßnahme oder Bereitstellung von Haushaltsmitteln entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Prioritätenliste. Zunächst sind die mit der Prioritäthoch“ gekennzeichneten Maßnahmen zu bearbeiten.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen.

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

 

 

Beschluss des 

Ausschusses für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität:

Für die Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität wird ein ständiger Tagesordnungspunkt `Masterplan „Nachhaltige Mobilität“` festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen.

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Erweitern

14.05.2019 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

23.05.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen