Beschlussvorlage - 0393-1/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1)     Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung die mit der in der Vorlage 1233/2018 beschriebenen Variante M verbundenen Maßnahmen umzusetzen.
 

2)     Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister folgenden schriftlichen Gesellschafterbeschluss nach § 13 Abs. 3 des Gesellschaftervertrages der Hagener Versorgung- und Verkehrs-GmbH (HVG) zu fassen:

Die Stadt Hagen als Alleingesellschafter der HVG weist die HVG als Alleingesellschafterin der HAGENBAD GmbH an, über den zwischen HVG und HAGENBAD GmbH bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sicherzustellen, dass die HAGENBAD GmbH die in dieser Vorlage und in der Vorlage 1233/2018 bereits dargestellte Variante M umsetzt.

Die HVG wird zu allen Handlungen und Erklärungen beauftragt und ermächtigt, die zur Umsetzung notwendig und/oder sachgerecht sind.

 

 

 

3)     Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, alle zur Umsetzung der Ziff. 1) und Ziff.2) erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung
 

Entfällt

 

Begründung
 

Ergänzend zur Vorlage 0393/2019 ist der Beschlussvorschlag unter Ziffer 2) um den letzten Satz sowie um die Ziffer 3) ergänzt worden, damit die HVG und der Oberbürgermeister zu allen Handlungen die zur Umsetzung der Beschlüsse erforderlich sind beauftragt bzw. ermächtigt wird.

 

Die Begründung der Vorlage 0393/2019 wird im vorletzten Absatz um den folgenden in Fettdruck dargestellten Teil ergänzt und lautet nun wie folgt:

 

Unabhängig von einer etwaigen Förderung soll nach Auffassung der Stadt Hagen die HAGENBAD GmbH eine Attraktivierung des Hengsteybades in Umsetzung der Variante M vornehmen. Weil die Umsetzung Auswirkungen auf das wirtschaftliche Ergebnis der HAGENBAD GmbH bzw. der HVG hat, wird die Entscheidung über die Umsetzung durch die Stadt Hagen als Gesellschafterin erfolgen. Daher ist durch die Stadt Hagen ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss für die HVG zu fassen, mit der die HVG bzw. die HAGENBAD GmbH beauftragt wird, die in der Beschlussvorlage 1233/2018 dargestellte Variante M mit dem hier für die HVG/HAGENBAD ausgewiesenen Investitionsvolumen von rd. 2.300.000 € umzusetzen. Die Stadt Hagen leistet in diesem Falleinen Investitionszuschuss in Höhe von 450.000 € für den Aussichtsturm.


 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Die finanziellen Auswirkungen wurden bereits in der Vorlage 0393/2019 dargestellt.

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz
Oberbürgermeister

Henning Keune
Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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09.05.2019 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

 

1)     Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung die mit der in der Vorlage 1233/2018 beschriebenen Variante M verbundenen Maßnahmen umzusetzen.
 

Die Ausgestaltung der Maßnahmen wird nach Vorlage der Planung in den Fachausschüssen festgelegt.

 

2)     Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister folgenden schriftlichen Gesellschafterbeschluss nach § 13 Abs. 3 des Gesellschaftervertrages der Hagener Versorgung- und Verkehrs-GmbH (HVG) zu fassen:

Die Stadt Hagen als Alleingesellschafter der HVG weist die HVG als Alleingesellschafterin der HAGENBAD GmbH an, über den zwischen HVG und HAGENBAD GmbH bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sicherzustellen, dass die HAGENBAD GmbH die in dieser Vorlage und in der Vorlage 1233/2018 bereits dargestellte Variante M umsetzt.

Die HVG wird zu allen Handlungen und Erklärungen beauftragt und ermächtigt, die zur Umsetzung notwendig und/oder sachgerecht sind.

 

3)     Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, alle zur Umsetzung der Ziff. 1) und Ziff.2) erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

3

1

1

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

-

-

-

FDP

 

1

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

2

Enthaltungen:

1

 

 

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14.05.2019 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1)     Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der in der Vorlage 1233/2019 beschriebenen Variante M und unter Berücksichtigung der dargestellten Wirtschaftlichkeit und des Finanzierungsrahmens die Planung fortzuschreiben und den Fachausschüssen vorzulegen.

 

2)     Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister folgenden schriftlichen Gesellschafterbeschluss nach § 13 Abs. 3 des Gesellschaftervertrages der Hagener Versorgung- und Verkehrs-GmbH (HVG) zu fassen:

Die Stadt Hagen als Alleingesellschafter der HVG weist die HVG als Alleingesellschafterin der HAGENBAD GmbH an, über den zwischen HVG und HAGENBAD GmbH bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sicherzustellen, dass die HAGENBAD GmbH die in dieser Vorlage und in der Vorlage 1233/2018 bereits dargestellte Variante M umsetzt.

Die HVG wird zu allen Handlungen und Erklärungen beauftragt und ermächtigt, die zur Umsetzung notwendig und/oder sachgerecht sind.

 

 

 

3)     Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, alle nach Vorlage der modifizierten Planungen und Beschlussfassungen in den Gremien zur Umsetzung der Ziff. 1) und Ziff. 2) erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

-

 

 

AfD

1

 

 

FDP

-

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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16.05.2019 - Sport- und Freizeitausschuss

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22.05.2019 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen

Geänderter Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

1)     Die Verwaltung wird gebeten, auf Grundlage der in der Vorlage 1233/2018 beschriebenen Variante M und unter Berücksichtigung der dargestellten Wirtschaftlichkeit und des Finanzierungsrahmens die Planung fortzuschreiben und den Fachausschüssen und der Bezirksvertretung Nord vorzulegen.
 

2)     Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister folgenden schriftlichen Gesellschafterbeschluss nach § 13 Abs. 3 des Gesellschaftervertrages der Hagener Versorgung- und Verkehrs-GmbH (HVG) zu fassen:

Die Stadt Hagen als Alleingesellschafter der HVG weist die HVG als Alleingesellschafterin der HAGENBAD GmbH an, über den zwischen HVG und HAGENBAD GmbH bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sicherzustellen, dass die HAGENBAD GmbH die in dieser Vorlage und in der Vorlage 1233/2018 bereits dargestellte Variante M umsetzt.

Die HVG wird zu allen Handlungen und Erklärungen beauftragt und ermächtigt, die zur Umsetzung notwendig und/oder sachgerecht sind.

 

 

 

3)     Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, alle nach Vorlage der modifizierten Planungen und Beschlussfassungen in den Gremien zur Umsetzung der Ziff. 1) und Ziff.2) erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

-

-

CDU

3

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

1

-

-

Hagen Aktiv

2

-

-

Die Linke

1

-

-

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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23.05.2019 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1) Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der in der Vorlage 1233/2018 beschriebenen Variante M und unter Berücksichtigung der dargestellten Wirtschaftlichkeit und des Finanzierungsrahmens die Planung fortzuschreiben und den Fachausschüssen und der Bezirksvertretung Nord vorzulegen.

 

2) Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister folgenden schriftlichen Gesellschafterbeschluss nach § 13 Abs. 3 des Gesellschaftervertrages der Hagener Versorgung- und Verkehrs-GmbH (HVG) zu fassen:

 

Die Stadt Hagen als Alleingesellschafter der HVG weist die HVG als Alleingesellschafterin der HAGENBAD GmbH an, über den zwischen HVG und HAGENBAD GmbH bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sicherzustellen, dass die HAGENBAD GmbH die in dieser Vorlage und in der Vorlage 1233/2018 bereits dargestellte Variante M umsetzt.

 

Die HVG wird zu allen Handlungen und Erklärungen beauftragt und ermächtigt, die zur Umsetzung notwendig und/oder sachgerecht sind.

 

3) Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, alle nach Vorlage der modifizierten Planungen und Beschlussfassungen in den Gremien zur Umsetzung der Ziff. 1) und Ziff. 2) erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

X

Mit Mehrheit beschlossen bei zwei Gegenstimmen der FDP-Fraktion