Beschlussvorlage - 0276/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Umstellung des im vereinfachten Verfahren eingeleiteten Änderungsverfahrens auf das Normalverfahren.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich dieses Änderungsverfahrens umfasst den Geltungsbereich der I. Nachtragssatzung zum Bebauungsplan Nr. 3/63 des Geländes zwischen der Schwerter-, Turm- und Kleine Straße. Um einen überdeckungsfreien Anschluss an den nordöstlich angrenzende Bebauungsplan (Nr. 2/96 1. Änderung 2. Fassung - Ortsumgehung Boele) zu erhalten, wurde eine geringfügige Verkleinerung des Plangebietes vorgenommen.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängtem Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1.000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

 

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Nach der Umstellung des Verfahrens findet als nächster Schritt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (inkl. Scoping) statt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

Am 14.12.2017 hat der Rat der Stadt Hagen die Einleitung des Änderungsverfahrens  I. Nachtragssatzung zum Bebauungsplan Nr. 3/63 des Geländes zwischen der Schwerter-, Turm- und Kleine Straße – 1. Änderung i. V. m. § 13 BauGB beschlossen. Anlass zur Einleitung des Änderungsverfahrens war ein vorgelegter Antrag zur Erteilung eines Vorbescheides für die Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes mit einer Verkaufsfläche von 1.400 qm oder hilfsweise 1.000

qm auf dem Grundstück an der Lütkenheider Straße 14, der dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Hagen zuwiderlaufen würde. Das Änderungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB eingeleitet. Aufgrund aktueller Rechtsauffassung werden die Grundzüge der Planung betroffen sein. Aus diesem Grund wird das begonnene Verfahren auf das Normalverfahren umgestellt. Zielsetzung des Bebauungspanverfahrens ist weiterhin, die Empfehlungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes planungsrechtlich zu sichern.

 

Unter anderem sind folgende Ziele und Grundsätze in dem Konzept formuliert:

  • Für den Stadtteil Hagen-Boele sind die Entwicklungsziele, der Erhalt sowie die Sicherung des Nahversorgungsangebotes in den Zentralen Versorgungs-bereichen Boele und Helfe.
  • Die Ansiedlung von Einzelhandel mit nahversorgungsrelevantem Sortiment sollte nach Möglichkeit nur noch in den Zentralen Versorgungsbereichen erfolgen.
  • Außerhalb der Zentralen Versorgungsbereiche und Sonderstandorte sollte keine Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel etabliert werden.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Thomas Grothe

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.05.2019 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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08.05.2019 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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14.05.2019 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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22.05.2019 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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23.05.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen