Beschlussvorlage - 0350/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6/19 (692) Sondergebiet Einzelhandel Haßleyer Straße Einleitung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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07.05.2019
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.05.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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09.05.2019
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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14.05.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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23.05.2019
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 02.04.2019
zu und beschließt die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6/19
(692) - Sondergebiet Einzelhandel Haßleyer Straße - gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen-Emst an der Haßleyer Straße und beinhaltet das Flurstück Gemarkung Eppenhausen, Flur 14, Flurstück 1693 teilw.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt wird im Herbst 2019 die vorgezogene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt..
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Verwaltung liegt ein Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vor. Der Vorhabenträger plant die Ansiedlung eines großflächigen Vollsortimenters inklusive Backshop, sowie die Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes. Hierzu ist die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich.
Begründung
Vorlauf
Für den Stadtteil Emst soll eine verbesserte Grundversorgung durch Erweiterung des jetzigen Einzelhandels an der Gerhart-Hauptmann-Str. geschaffen werden. In seiner Sitzung am 24.03.2015 hat der Stadtentwicklungsausschuss dazu einstimmig folgenden Beschluss gefasst: „Als Standort für die Ansiedlung von Einzelhandel wird die Fläche entlang der Haßleyer Straße gewählt.“
Daher beabsichtigt die Stadt Hagen den Verkauf eines ca. 9.000 m² großen Grundstücks an der Haßleyer Straße als Standort für einen Vollsortimenter sowie Drogeriemarkt. Zur Findung des Investors hat 2017/18 ein offener, nicht formgebundener Wettbewerb stattgefunden, aus dem die Michael Brücken Immobilien GmbH als Sieger hervorgegangen ist. Der Rat der Stadt hat dazu am 27.09.2018 folgenden Beschluss (Drucksachen-Nr. 0739/2018) gefasst: „Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Gewinner des Investorenwettbewerbes, der Michael Brücken Immobilien GmbH, Verhandlungen über einen städtebaulichen Vertrag zur Errichtung eines Vollsortimenters plus Drogeriemarkt an der Haßleyer Straße aufzunehmen.“ Diese Verhandlungen sind fast abgeschlossen.
Anlass und Vorhabenbeschreibung
Die Verwaltung hat einen Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erhalten. Der Vorhabenträger plant auf dem o. g. Flurstück an der Haßleyer Straße die Ansiedlung eines REWE Vollsortimenters mit rd. 1.500 m² Verkaufsfläche und die Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes mit rd. 800 m² Verkaufsfläche.
Um die Voraussetzungen im Rahmen der Planungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung für Hagen-Emst unter Berücksichtigung der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Hagen zu schaffen ist die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans notwendig.
Das Plangebiet an der Haßleyer Straße ist verkehrlich, sowohl fußläufig und mit dem Rad, als auch mit dem PKW gut erreichbar. Die gute verkehrliche Erreichbarkeit gilt auch im Hinblick auf die unmittelbare Nähe zur BAB-Anschlußstelle „Hagen-Süd“.
Das Entwurfskonzept (siehe Anlage) sieht eine Ein- und Ausfahrt in bzw. von der Haßleyer Straße gegenüber der neuen Feuerwache vor. Die dazugehörige Stellplatzanlage liegt ebenfalls im Wesentlichen im Bereich der Haßleyer Straße und ist direkt von dieser zu erreichen. Damit wird gewährleistet, dass die südlich des Plangebietes angrenzende Wohnbebauung durch diesen Lärm nicht beeinträchtigt wird. Zusätzlich werden etwaige Lärmemissionen durch die Anordnung des Einzelhandels von der Wohnbebauung abgeschirmt.
Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Das Plangebiet liegt im „Zentralen Versorgungsbereich“, welcher in der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Hagen vom April 2015 definiert ist. Hier sind die zentralen Versorgungsbereiche im gesamten Stadtgebiet als Grundlage für die strategische Steuerung des Einzelhandels auf Basis der aktuellen landesplanerischen Rahmenbedingungen überarbeitet und festgeschrieben worden.
Am 17.03.2016 wurde diese Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes vom Rat der Stadt Hagen beschlossen. Das Nachfragevolumen in dem zu versorgenden Gebiet mit ca. 14.000 Einwohnern (Einzugsbereich geschätzt) liegt bei etwa 40 Mio. Euro. Die Umsatzerwartung des Vollsortimenters und Drogeriemarktes liegt bei ca. 10,7 Mio Euro. Der Standort liegt in einem Zentralen Versorgungsbereich, den es zu entwickeln gilt.
Planungsrechtliche Grundlagen
Regionalplan
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg (Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen) stellt den Bereich als „Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)“ dar.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt den Bereich als „Grünfläche“ dar, teilweise mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“. Parallel zu diesem Verfahren wird deshalb eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes eingeleitet (siehe Drucksachen-Nr. 0352/2019).
Verfügbarkeit der Flurstücke
Die Verfügbarkeit der zu beplanenden Fläche (Flurstück 1693 teilw.) ist durch den Abschluss eines Grundstückskaufvertrages gegeben, der zur Zeit mit dem FB Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen abgestimmt wird. Der Notartermin ist für den Mai 2019 vorgesehen.
Weiteres Vorgehen
Nach der Einleitung der Verfahren findet als nächster Schritt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (inkl. Scoping) statt.
Bestandteile der Vorlage
- Übersichtsplan zum Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
- Antrag vom 02.04.2019 zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich eines Entwurfskonzeptes und kurzer Projektbeschreibung
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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494 kB
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3
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(wie Dokument)
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702,2 kB
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07.05.2019 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 02.04.2019
zu und beschließt die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6/19
(692) - Sondergebiet Einzelhandel Haßleyer Straße - gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen-Emst an der Haßleyer Straße und beinhaltet das Flurstück Gemarkung Eppenhausen, Flur 14, Flurstück 1693 teilw.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt wird im Herbst 2019 die vorgezogene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt..
Abstimmungsergebnis:
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x | Mit Mehrheit abgelehnt | ||
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Dafür: | 1 | ||
Dagegen: | 8 | ||
Enthaltungen: | 1 | ||
Ergänzung:
Beschluss des Naturschutzbeirates:
Der Naturschutzbeirat stellt fest, dass durch den Bau der Märkte den Menschen auf Emst unwiderruflich ein Park verloren geht, der den Menschen als Aufenthalts- und Spielfläche bisher dient. Ebenfalls geht der Bolzplatz verloren. Weiterhin wird der breite mit Bäumen bewachsene 15 Meter breite Grünstreifen zur Haßleyer Straße auf einer Länge von 150 Metern ersatzlos gerodet. In der Vorlage wird über den Ersatz und Ausgleich zum Wohle der Bürger kein Satz verloren. Der Naturschutzbeirat hat daher diesen Bebauungsplan und die Teiländerung des Flächennutzungsplans
abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
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x | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 10 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||