Beschlussvorlage - 0012/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters/einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für die Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.01.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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02.02.2006
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen bestellt
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als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt
Hagen für die Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH.
Er/Sie wird beauftragt,
1.
den
Jahresabschluss 2004 festzustellen,
2.
dem
Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen,
3.
als
Abschlussprüfer die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AuditTeam AG, Dortmund, zu
bestellen,
4.
der
Festlegung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates auf 110 €
pro Person und Sitzung sowie auf 150 € für den/die Vorsitzende/n pro Sitzung
zuzustimmen,
5.
entsprechend
den weiteren Beschlüssen des Rates der Stadt Hagen in nichtöffentlicher Sitzung
abzustimmen.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 07.02.2006.
Sachverhalt
Die
Stadtbeleuchtung Hagen GmbH, an der die Stadt Hagen mit 100 % beteiligt ist,
hält am 07.02.2006 ihre Gesellschafterversammlung ab. Hierfür ist ein/e
stimmberechtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu benennen.
Die
Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
1. Jahresabschluss
2004 (Feststellung des Jahresabschlusses sowie Entlastung des Geschäftsführers
und des Aufsichtsrates)
2. Wirtschaftsplan
2005
3. Wirtschaftsplan
2006
4. Bestellung
des Abschlussprüfers für 2005
5. Festlegung
der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates.
Seitens
der Verwaltung bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen des
Aufsichtsrates zuzustimmen.
Details
zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und die Stellungnahmen der Verwaltung
dazu können der Begründung entnommen werden.
Der
Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Die Gesellschafterversammlung der
Stadtbeleuchtung Hagen GmbH findet am 07.02.2006 um 14.00 Uhr im Rathaus an
der Volme, Sitzungsraum A 204, statt.
Für
diese Versammlung ist ein stimmberechtigter Vertreter bzw. eine stimmberechtigte
Vertreterin der Stadt Hagen zu bestellen.
Die
Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
1. Jahresabschluss
2004 (Feststellung des Jahresabschlusses sowie Entlastung des Geschäftsführers
und des Aufsichtsrates)
Beschlussvorschlag
der Gesellschaft:
1.
Der
Jahresabschluss der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH für das Jahr 2004 wird
festgestellt.
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.005,75 wird auf die neue
Rechnung vorgetragen.
2.
Die
Geschäftsführung und der Aufsichtsrat werden entlastet.
Begründung
der Gesellschaft:
Die Geschäftsführung hat den
Jahresabschluss und den Lagebericht gem. § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages
nach Maßgabe der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften innerhalb
von 3 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres 2004 aufgestellt.
Die Prüfung erfolgte durch
die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft MSW Mantay
Schulz GmbH, Berlin.
Die Prüfung hat zu keinen
Einwendungen geführt.
Mit Datum vom 11.03.2005
wurde der uneingeschränkte Bestätigungstermin des Wirtschaftsprüfers erteilt.
Die Feststellung des
Jahresabschlusses und die Entscheidung über die Entlastung der Geschäftsführung
und des Aufsichtsrates unterliegt gem. § 13 Abs. 1, Punkte 2. u. 7. des
Gesellschaftsvertrages der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH der Beschlussfassung der
Gesellschafterversammlung.
Der Aufsichtsrat der SBH hat
in seiner Sitzung am 22.11.2005 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
1.
Der
Jahresabschluss der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH für das Jahr 2004 wird
festgestellt.
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.005,75 wird auf die neue
Rechnung vorgetragen.
2.
Der
Aufsichtsrat der SBH empfiehlt der Gesellschafterversammlung die Entlastung der
Geschäftsführung.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Der Jahresabschluss 2004 der Stadtbeleuchtung Hagen
GmbH ist von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MSW Mantay Schulz GmbH geprüft
und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Eine Prüfung
nach § 53 HGrG erfolgte nicht, was jedoch vor dem Hintergrund, dass es sich bei
dem Prüfungsjahr lediglich um das Rumpfgeschäftsjahr vom 07.12.2004 bis
31.12.2004 handelt und die Gesellschaft die Geschäftstätigkeit erst zum
01.01.2005 aufgenommen hat, aus Kostengründen auch nicht sinnvoll erscheint.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2004 weist daher
lediglich das Stammkapital in Höhe von 25.000 , das zum Stichtag noch nicht
eingezahlt war, Rückstellungen für die Jahresabschlussprüfung in Höhe von 2000
, Verbindlichkeiten aus Kontoführungsgebühren in Höhe von 5,75 sowie einen
daraus resultierenden Verlust in Höhe von 2005,75 aus.
Aus Sicht der Verwaltung
bestehen keine Bedenken, dem Jahresabschluss 2004 der Stadtbeleuchtung Hagen
GmbH zuzustimmen.
Der Jahresabschluss ist
dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
2. Wirtschaftsplan
2005
Der
Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 22.11.2005 folgenden Beschluss gefasst:
Unter Einarbeitung der
Änderungen zur Personalgestellung und zum Strombezugsvertrag wird der
Wirtschaftsplan 2005 festgestellt und in korrigierter Form der
Gesellschafterversammlung vorgestellt.
Die
Stellungnahme der Verwaltung zu dem Wirtschaftsplan 2005 sowie eine
Beschlussempfehlung für den/die städtische/n Vertreter/in erfolgt in nichtöffentlicher
Sitzung (Drucksachennummer 0011/2006).
3. Wirtschaftsplan
2006
Der
Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 22.11.2005 folgenden Beschluss gefasst:
Unter Einarbeitung der Änderungen
zum Strombezugsvertrag wird der Wirtschaftsplan 2006 festgestellt und in
korrigierter Form der Gesellschafterversammlung vorgestellt.
Die
Stellungnahme der Verwaltung zu dem Wirtschaftsplan 2006 sowie eine
Beschlussempfehlung für den/die städtische/n Vertreter/in erfolgt in
nichtöffentlicher Sitzung (Drucksachennummer 0011/2006).
4. Bestellung
des Abschlussprüfers 2005
Beschlussvorschlag
der Gesellschaft:
Der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AuditTeam
AG, Dortmund wird der Auftrag erteilt, den Jahresabschluss 2005 durchzuführen.
Begründung
der Gesellschaft:
Die Prüfung der
Jahresabschlüsse erfolgt durch unabhängige Wirtschaftsprüfer.
Es wird vorgeschlagen, die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AuditTeam AG mit Sitz in Dortmund zum Jahresabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2005 zu bestellen und die Geschäftsführung zu
ermächtigen, den Prüfungsauftrag zu erteilen.
Die Bestellung des
Abschlussprüfers unterliegt gem. § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der
Stadtbeleuchtung Hagen GmbH der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung.
5. Festlegung
der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates
Beschlussvorschlag
der Gesellschaft:
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten
110 pro Person und Sitzung, der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält 150
pro Sitzung.
Begründung
der Gesellschaft:
Die Höhe der Sitzungsgelder
wird entsprechend der Regelungen anderer kommunaler Gesellschaften festgesetzt.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Aus
Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Höhe der vorgeschlagenen Vergütung
keine Bedenken.
An der
Gesellschafterversammlung zur Gründung der Gesellschaft am 07.12.2004 hat Herr
Dr. Roland Bäcker teilgenommen.
