Beschlussvorlage - 0012/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen bestellt

 

 

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als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen für die Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH.

 

Er/Sie wird beauftragt,

 

1.      den Jahresabschluss 2004 festzustellen,

2.      dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen,

3.      als Abschlussprüfer die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AuditTeam AG, Dortmund, zu bestellen,

4.      der Festlegung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates auf 110 € pro Person und Sitzung sowie auf 150 € für den/die Vorsitzende/n pro Sitzung zuzustimmen,

5.      entsprechend den weiteren Beschlüssen des Rates der Stadt Hagen in nichtöffentlicher Sitzung abzustimmen.

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 07.02.2006.

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Sachverhalt

Die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH, an der die Stadt Hagen mit 100 % beteiligt ist, hält am 07.02.2006 ihre Gesellschafterversammlung ab. Hierfür ist ein/e stimmberechtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu benennen.

 

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

 

1.       Jahresabschluss 2004 (Feststellung des Jahresabschlusses sowie Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates)

2.       Wirtschaftsplan 2005

3.       Wirtschaftsplan 2006

4.       Bestellung des Abschlussprüfers für 2005

5.       Festlegung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates.

 

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

Details zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und die Stellungnahmen der Verwaltung dazu können der Begründung entnommen werden.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.


 
Die Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH findet am 07.02.2006 um 14.00 Uhr im Rathaus an der Volme, Sitzungsraum A 204, statt.

 

Für diese Versammlung ist ein stimmberechtigter Vertreter bzw. eine stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen zu bestellen.

 

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

 

 

 

1.       Jahresabschluss 2004 (Feststellung des Jahresabschlusses sowie Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates)

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

 

1.       Der Jahresabschluss der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH für das Jahr 2004 wird festgestellt.
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von – 2.005,75 € wird auf die neue Rechnung vorgetragen.

 

2.       Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat werden entlastet.

 

 

Begründung der Gesellschaft:

 

Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht gem. § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages nach Maßgabe der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres 2004 aufgestellt.

 

Die Prüfung erfolgte durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft MSW Mantay Schulz GmbH, Berlin.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Mit Datum vom 11.03.2005 wurde der uneingeschränkte Bestätigungstermin des Wirtschaftsprüfers erteilt.

 

Die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entscheidung über die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates unterliegt gem. § 13 Abs. 1, Punkte 2. u. 7. des Gesellschaftsvertrages der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung.

 

Der Aufsichtsrat der SBH hat in seiner Sitzung am 22.11.2005 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

 

1.       Der Jahresabschluss der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH für das Jahr 2004 wird festgestellt.
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von – 2.005,75 € wird auf die neue Rechnung vorgetragen.

 

2.       Der Aufsichtsrat der SBH empfiehlt der Gesellschafterversammlung die Entlastung der Geschäftsführung.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Jahresabschluss 2004 der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH ist von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MSW Mantay Schulz GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Eine Prüfung nach § 53 HGrG erfolgte nicht, was jedoch vor dem Hintergrund, dass es sich bei dem Prüfungsjahr lediglich um das Rumpfgeschäftsjahr vom 07.12.2004 bis 31.12.2004 handelt und die Gesellschaft die Geschäftstätigkeit erst zum 01.01.2005 aufgenommen hat, aus Kostengründen auch nicht sinnvoll erscheint.

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2004 weist daher lediglich das Stammkapital in Höhe von 25.000 €, das zum Stichtag noch nicht eingezahlt war, Rückstellungen für die Jahresabschlussprüfung in Höhe von 2000 €, Verbindlichkeiten aus Kontoführungsgebühren in Höhe von 5,75 € sowie einen daraus resultierenden Verlust in Höhe von 2005,75 € aus.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, dem Jahresabschluss 2004 der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH zuzustimmen.

 

Der Jahresabschluss ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

 

2.       Wirtschaftsplan 2005

 

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 22.11.2005 folgenden Beschluss gefasst:

 

“Unter Einarbeitung der Änderungen zur Personalgestellung und zum Strombezugsvertrag wird der Wirtschaftsplan 2005 festgestellt und in korrigierter Form der Gesellschafterversammlung vorgestellt”.

 

Die Stellungnahme der Verwaltung zu dem Wirtschaftsplan 2005 sowie eine Beschlussempfehlung für den/die städtische/n Vertreter/in erfolgt in nichtöffentlicher Sitzung (Drucksachennummer 0011/2006).

 

 

 

3.       Wirtschaftsplan 2006

 

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 22.11.2005 folgenden Beschluss gefasst:

 

“Unter Einarbeitung der Änderungen zum Strombezugsvertrag wird der Wirtschaftsplan 2006 festgestellt und in korrigierter Form der Gesellschafterversammlung vorgestellt”.

 

Die Stellungnahme der Verwaltung zu dem Wirtschaftsplan 2006 sowie eine Beschlussempfehlung für den/die städtische/n Vertreter/in erfolgt in nichtöffentlicher Sitzung (Drucksachennummer 0011/2006).

 

 

 

4.       Bestellung des Abschlussprüfers 2005

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

 

Der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AuditTeam AG, Dortmund wird der Auftrag erteilt, den Jahresabschluss 2005 durchzuführen.

 

 

Begründung der Gesellschaft:

 

Die Prüfung der Jahresabschlüsse erfolgt durch unabhängige Wirtschaftsprüfer.

 

Es wird vorgeschlagen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AuditTeam AG mit Sitz in Dortmund zum Jahresabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 zu bestellen und die Geschäftsführung zu ermächtigen, den Prüfungsauftrag zu erteilen.

 

Die Bestellung des Abschlussprüfers unterliegt gem. § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung.

 

 

 

5.       Festlegung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

 

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten 110 € pro Person und Sitzung, der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält 150 € pro Sitzung.

 

 

Begründung der Gesellschaft:

 

Die Höhe der Sitzungsgelder wird entsprechend der Regelungen anderer kommunaler Gesellschaften festgesetzt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Höhe der vorgeschlagenen Vergütung keine Bedenken.

 

 

 

 

 

An der Gesellschafterversammlung zur Gründung der Gesellschaft am 07.12.2004 hat Herr Dr. Roland Bäcker teilgenommen.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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19.01.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

02.02.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen