Beschlussvorlage - 0350/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom  02.04.2019

zu und beschließt die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6/19

(692) - Sondergebiet Einzelhandel Haßleyer Straße - gemäß § 2 Abs. 1 BauGB  in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen-Emst an der Haßleyer Straße und bein­haltet das Flurstück Gemarkung Eppenhausen, Flur 14, Flurstück 1693 teilw.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt wird im Herbst 2019 die vorgezogene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung  durchgeführt..

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Der Verwaltung liegt ein Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen  Bebau­ungsplanes vor. Der Vorhabenträger plant die Ansiedlung eines großflächigen Vollsortimenters inklusive Backshop, sowie die Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes. Hierzu ist die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich.

 

 

Begründung

 

Vorlauf

 

Für den Stadtteil Emst soll eine verbesserte Grundversorgung durch Erweiterung des jetzigen Einzelhandels an der Gerhart-Hauptmann-Str. geschaffen werden. In seiner Sitzung am 24.03.2015 hat der Stadtentwicklungsausschuss dazu einstimmig fol­genden Beschluss gefasst: „Als Standort für die Ansiedlung von Einzelhandel wird die Flä­che entlang der Haßleyer Straße gewählt.“

 

Daher beabsichtigt die Stadt Hagen den Verkauf eines ca. 9.000 m² großen Grund­stücks an der Haßleyer Straße als Standort für einen Vollsortimenter sowie Drogerie­markt. Zur Findung des Investors hat 2017/18 ein offener, nicht formgebundener Wettbewerb statt­gefunden, aus dem die Michael Brücken Immobilien GmbH als Sie­ger hervorge­gan­gen ist. Der Rat der Stadt hat dazu am 27.09.2018 folgenden Be­schluss (Drucksachen-Nr. 0739/2018) gefasst: „Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Gewinner des Investorenwettbewerbes, der Mi­chael Brücken Immobilien GmbH, Verhandlungen über einen städtebaulichen Ver­trag zur Errichtung eines Vollsorti­menters plus Drogeriemarkt an der Haßleyer Straße aufzunehmen.“ Diese Verhand­lungen sind fast abgeschlossen.

 

 

Anlass und Vorhabenbeschreibung

 

Die Verwaltung hat einen Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau­ungsplanes erhalten. Der Vorhabenträger plant auf dem o. g. Flurstück an der Haß­leyer Straße die Ansiedlung eines REWE Vollsortimen­ters mit rd. 1.500 m² Verkaufsfläche und die Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes mit rd. 800 m² Verkaufsfläche.

 

Um die Voraussetzungen im Rahmen der Planungen für eine geordnete städtebauli­che Entwicklung für Hagen-Emst unter Berücksichtigung der Fortschreibung des Ein­zelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Hagen zu schaffen ist die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans notwendig.

 

Das Plangebiet an der Haßleyer Straße ist verkehrlich, sowohl fußläufig und mit dem Rad, als auch mit dem PKW gut erreichbar. Die gute verkehrliche Erreichbarkeit gilt auch im Hinblick auf die unmittelbare Nähe zur BAB-An­schlußstelle  „Hagen-Süd“.

 

Das Entwurfskonzept (siehe Anlage) sieht eine Ein- und Ausfahrt in bzw. von der Haßleyer Straße gegenüber der neuen Feuerwache vor. Die dazugehörige Stell­platzanlage liegt ebenfalls im Wesentlichen im Bereich der Haßleyer Straße und ist direkt von dieser zu erreichen. Damit wird gewährleistet, dass die südlich des Plangebietes angrenzende Wohnbebauung durch diesen Lärm nicht beeinträchtigt wird. Zusätzlich werden etwaige Lärmemissionen durch die Anordnung des Einzelhandels von der Wohnbebauung abgeschirmt.

 

 

Einzelhandels- und Zentrenkonzept

 

Das Plangebiet liegt im „Zentralen Versor­gungsbereich“, welcher in der Fortschrei­bung des Einzelhandels- und Zentrenkon­zeptes der Stadt Hagen vom April  2015 definiert ist. Hier sind die zentralen Versorgungsbereiche im gesamten Stadtgebiet als Grundlage für die strategische Steuerung des Einzelhandels auf Basis der aktu­ellen landesplanerischen Rah­menbedingungen überarbeitet und festgeschrieben worden.

 

Am 17.03.2016 wurde diese Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkon­zeptes vom Rat der Stadt Hagen beschlossen. Das Nachfragevolumen in dem zu versorgenden Gebiet mit ca. 14.000 Einwohnern (Einzugsbereich geschätzt) liegt bei etwa  40 Mio. Euro. Die Umsatzerwartung des Vollsortimenters und Drogeriemarktes liegt bei ca. 10,7 Mio Euro.  Der Standort liegt in einem Zentralen Versorgungsbereich, den es zu entwickeln gilt.

 

 

Planungsrechtliche Grundlagen

 

Regionalplan

Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg (Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen) stellt den Bereich als „Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)“ dar.

 

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt den Bereich als „Grünfläche“ dar, teilweise mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“. Parallel zu diesem Verfahren wird deshalb eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes eingeleitet (siehe Drucksachen-Nr. 0352/2019).

 

Verfügbarkeit der Flurstücke

Die Verfügbarkeit der zu beplanenden Fläche (Flurstück 1693 teilw.) ist durch den Abschluss eines Grundstückskaufvertrages gegeben, der zur Zeit mit dem FB Immobilien, Bau­verwaltung und Wohnen abgestimmt wird. Der Notartermin ist für den Mai 2019 vorgesehen.

 

 

 

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Nach der Einleitung der Verfahren findet als nächster Schritt die Beteiligung der Öffent­lichkeit und der Behörden (inkl. Scoping) statt.

 

 

Bestandteile der Vorlage

 

-         Übersichtsplan zum Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungspla­nes

-         Antrag vom 02.04.2019 zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs­planes einschließlich eines Entwurfskonzeptes und kurzer Projekt­beschreibung

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Thomas Huyeng

Oberbürgermeister

Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.05.2019 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom  02.04.2019

zu und beschließt die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6/19

(692) - Sondergebiet Einzelhandel Haßleyer Straße - gemäß § 2 Abs. 1 BauGB  in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen-Emst an der Haßleyer Straße und bein­haltet das Flurstück Gemarkung Eppenhausen, Flur 14, Flurstück 1693 teilw.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt wird im Herbst 2019 die vorgezogene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung  durchgeführt..

Abstimmungsergebnis:

 

x

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

1

Dagegen:

8

Enthaltungen:

1

 

 

Ergänzung:

 

Beschluss des Naturschutzbeirates:

 

Der Naturschutzbeirat stellt fest, dass durch den Bau der Märkte den Menschen auf Emst unwiderruflich ein Park verloren geht, der den Menschen als Aufenthalts- und Spielfläche bisher dient. Ebenfalls geht der Bolzplatz verloren. Weiterhin wird der breite mit Bäumen bewachsene 15 Meter breite Grünstreifen zur Haßleyer Straße auf einer Länge von 150 Metern ersatzlos gerodet. In der Vorlage wird über den Ersatz und Ausgleich zum Wohle der Bürger kein Satz verloren. Der Naturschutzbeirat hat daher diesen Bebauungsplan und die Teiländerung des Flächennutzungsplans

abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

Erweitern

08.05.2019 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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09.05.2019 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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14.05.2019 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

23.05.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen