Beschlussvorlage - 0382/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorschlag zur Verwendung der drei

Kontingente wie in der Vorlage dargestellt zu.

2. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung dem Ministerium den Beschluss bis zum 15.06.2019 einzureichen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Entfällt

 

Begründung

 

In der Anlage zum Erlass vom 06.03.2019 teilt das Ministerium für Kinder, Familie,

Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen mit, dass der Stadt

Hagen zur Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen ab dem

Kindergartenjahr 2019/2020 zwei weitere Kontingente zur Verfügung gestellt werden.

Die Antragsfrist für die neuen Familienzentren nach § 21 Abs. 7 KiBiz für das

nächste Kindergartenjahr ist der 15. Juni 2019.

Zu diesen zwei neuen Kontingenten kommt noch ein Kontingent, das im letzten

Jahr kurzfristig zur Verfügung gestellt wurde und mit Genehmigung des

Ministeriums auf das kommende Kindergartenjahr übertragen werden konnte.

 

Laut der mit der AG 3 nach § 78 SGB VIII entwickelten Prioritätenliste ist der Ausbau

der Familienzentren in Hagen bereits abgeschlossen.

Dennoch besteht Einigkeit die Kontingente nicht an das Land zurückzugeben.

In Abstimmung mit der AG 3 nach § 78 SGB VIII wurde die Verteilung der drei Kontingente am 03.04.2019 unter den Gesichtspunkten

 

-          Stärkung der neu definierten Inklusionszentren

-          Berücksichtigung des weiteren Kita.-Ausbaus

 

diskutiert und nachfolgender Vorschlag entwickelt.

 

Stärkung der neu definierten Inklusionszentren

Das Inklusionszentrum Loxbaum ist bereits als Familienzentrum anerkannt. Ebenso das neue Inklusionszentrum in der Innenstadt im Volmepark, das das Familienzentrums-Kontingent perspektivisch vom Remberg übernehmen wird und zwischenzeitlich als Verbundpartner mit den Einrichtungen Remberg und Hochstraße als zweites Familienzentrum Innenstadt fungiert. Das dritte Inklusionszentrum, die Kita am Bügel, soll nun im Verbund mit dem bereits bestehenden Familienzentrum Helfe unter Zuweisung eines neuen Kontingents die Arbeit im Hagener Norden verstärken.

Als Inklusionsstandort für den Stadtbezirk Haspe wurde die Kita Am Gosekolk festgelegt, die noch kein Familienzentrum ist und sich nun dazu entwickeln soll.

Die Maßnahmen in Bezug auf die Inklusionszentren sollen zur Stärkung der inklusiven Arbeit in den Sozialräumen dienen und so eine Ausweitung der Angebotspalette mit Wirkung auch auf die umliegenden Einrichtungen zu dieser Querschnittsaufgabe ermöglichen.

 

Berücksichtigung des weiteren Kita.-Ausbaus

Das weitere Kontingent für den Stadtbezirk Haspe wird darüber hinaus auch vor dem Hintergrund des beabsichtigten Kita-Ausbaus in Haspe vergeben. Da es nicht möglich ist Kontingente im Voraus der Eröffnung einer Einrichtung zu vergeben und es keine Sicherheit gibt, dass auch im nächsten Jahr neue Kontingente zur Verfügung stehen, kann hierdurch bereits im Vorfeld ein Ausbau der Familienzentrumsarbeit auch für einen neuen, noch nicht existierenden Kitastandort gesichert werden.

Das gleiche gilt für das letzte zu vergebende Kontingent. Hier soll der Sozialraum Wehringhausen bedacht werden, der bisher von nur einem Verbundfamilienzentrum vertreten wird, das sich in erster Linie im der Innenstadt zugewandten Teil von Wehringhausen orientiert. In Bezug auf die Ausbauplanung (Block I) ist vorgesehen, die Kita Eugen-Richter-Straße zum Familienzentrum auszubauen. Hier kann es dann in der Folge nach Fertigstellung der Kita Block I zu einem neuen Verbund zur Versorgung des Haspe zugewandten Teils von Wehringhausen kommen.

 

Die Verteilung der drei Kontingente erfolgte darüber hinaus auch vor dem Hintergrund der Gewichtung der Sozialräume untereinander in Bezug auf die Versorgung mit finanziellen Mittel zur Wahrnehmung der Sozialraumarbeit für Familien mit kleinen Kindern.

 

Die Arbeitsgemeinschaft 3 nach § 78 SGB VIII hat sich am 03.04.2019 einstimmig für die dargestellte Vorgehensweise ausgesprochen und empfiehlt dem JHA so zu verfahren.

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

 

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Die Kontingente dienen der Stärkung der Inklusionszentren in Hagen

 

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Auswirkungen

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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11.04.2019 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen