Beschlussvorlage - 0319/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kostensteigerung bei der Maßnahme Anbau einer Mensa und eines Aufzuges in der Kindertageseinrichtung Am Gosekolk 2 wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die im Jahre 2017 beschlossene An- und Ausbaumaßnahme in der Kindertageseinrichtung Am Gosekolk 2 ist nach den bestehenden Ausschreibungsergebnissen marktbedingt von weiteren Mehrkosten betroffen. Um die Maßnahme umsetzen zu können, sind weitere Mittel bereit zu stellen.

 

 

Begründung

 

Die Bezirksvertretung Haspe hat in ihrer Sitzung am 06.04.2017 beschlossen, die Kindertageseinrichtung Am Gosekolk 2 um den Anbau einer Mensa und der Installation eines Aufzuges zur Förderung und Betreuung von Kindern mit einer Behinderung (Umsetzung des inklusiven Konzeptes) zu erweitern. Inhaltlich wird auf die Vorlage 0106/2017 verwiesen.

Im Verlaufe des Umsetzungsprozesses hat sich herausgestellt, dass die ursprüngliche Kostenschätzung nicht eingehalten werden konnte. In der Folge kam es zu Mehrkosten, die auf der Grundlage des Beschlusses der Bezirksvertretung Haspe bereitgestellt wurden. Inhaltlich wird auf die Vorlage 0355/2018 verwiesen.

 

Im August 2018 wurden die ersten zwei Gewerke in einem beschränkten Verfahren ausgeschrieben. Dabei kam es zu erheblichen Überschreitungen der zuvor ermittelten Kosten, welche auf die extrem überreizte Marktlage zurückzuführen sind. Die Ausschreibung wurde nach Rücksprache zwischen dem Fachbereich 55 und dem Fachbereich 65 aufgehoben und mit dem Ziel den Kreis der Wettbewerber zu vergrößern, öffentlich ausgeschrieben.

Das Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung war, dass weniger Bieter ein Angebot abgaben, die Angebotssummen auf dem gleichen Niveau blieben und damit deutlich über den ermittelten Kosten liegen.

Zu diesem Zeitpunkt wurden insgesamt 8 Gewerke ausgeschrieben. Die Ergebnisse der Bieter untereinander wichen um bis zu 210% voneinander ab (siehe Anlage Vergabeergebnisse).

Nach diesen Ergebnissen wurde durch das mit der Maßnahmenumsetzung beauftragte externe Architekturbüro eine angepasste Kostenberechnung erstellt, welche für die überreizte Marktsituation höhere Kosten ansetzt.

 

Die Baumaßnahme steht in einer Abhängigkeit zur Dach- u. Fassadensanierung am Gebäude der Kindertageseinrichtung, welche mit den Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes umgesetzt wird. Durch den Anbau wird ein Eingriff in die Attika und die Fassade des eingeschossigen Bauteils nötig. Die Dacharbeiten am dreigeschossigen Bauteil sind notwendig, da das Dach von 65/22 als sanierungsbedürftig eingeschätzt wurde. Durch den Anschluss des Anbaus an das eingeschossige Bauteil ist eine Dachsanierung für diesen Bereich ratsam, um eventuelle technische und bauphysikalische Komplikationen zu vermeiden. Des Weiteren ist der bauliche Zustand des Dachs bereits als kritisch zu betrachten. Durch die möglichen zusätzlichen Kosten, welche die Wiederherstellung der Zuwegung betreffen und sowohl für den Anbau als auch für die Dachsanierung notwendig sind, ist es nach Einschätzung von 65/21 nur sinnvoll die Maßnahmen zusammen auszuführen zu lassen.

 

Gemäß der neuen Baukostenschätzung für die Maßnahme „Mensa und Aufzug“ vom 06.03.2019 wird ein Betrag in Höhe von 671.300 € benannt. Hiervon entfallen auf die Anbaumaßnahme 586.300 €, auf den Aufzug 45.000 € und auf die Position „Herrichtung und Erschließen“ (u.a. anteilige Kosten für die Errichtung der Baustraße) 40.000 €.

 

Die entstehenden Baukosten werden durch die Stadt Hagen getragen. Die zunächst beantragten Fördermittel aus dem Sonderprogramm „Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf“ in Höhe von 207.000 € stehen nicht mehr zur Verfügung. Das Programm war auf einen finalen Zeitpunkt zur Maßnahmenumsetzung bis zum 31.12.2018 fixiert. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums wurde durch das Land ausgeschlossen.

 

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus den bereits eingeplanten Mitteln der Bildungspauschale (Eigenanteil) in Höhe von 263.000 und den überplanmäßigen Bereitstellungen aus Mitteln des Belastungsausgleichsgesetzes (Konnexmitteln) in Höhe von 408.300 €.

 

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Mit der Maßnahme erfolgt die Umsetzung des inklusiven Konzeptes für die Einrichtung.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

3650

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Finanzstelle:

5000169

Bezeichnung:

Neubau und Umbau Kindertageseinrichtungen

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2019

Einzahlung(-)

681100

-          408.300

-          408.300

Auszahlung (+)

785100

671.300 €

671.300

Eigenanteil

 

263.000  €

263.000

Kurzbegründung:

x

Finanzierung kann überplanmäßig gedeckt werden.

Die Deckung der Mehrkosten erfolgt aus Mehreinzahlungen aus Mitteln des Belastungsausgleichsgesetzes (Konnexmittel)

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben in Höhe von insgesamt 671.300 € stellen Herstellungskosten dar, wobei die Kosten für die Baustraße als Nebenkosten der Herstellung zu betrachten sind, da sie ausschließlich baubedingt errichtet wird. Diese Herstellungskosten sind über eine Nutzungsdauer von 70 Jahren abzuschreiben. Der jährliche Abschreibungsaufwand beträgt 9.590 €.

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die dabei berücksichtigten Konnexmittel in Höhe von 408.300 € sind als Sonderposten zu bilanzieren und werden ebenfalls über 70 Jahre mit dem jährlichen Betrag in Höhe von 5.833 € aufgelöst.

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

9.590

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

9.590

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (hier: Auflösung Sonderposten)

5.833

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

3.757 €

 

 

 

 

 

 

 

 

gez. Margarita Kaufmann

 

 

 

Beigeordnete

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

Erweitern

11.04.2019 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.05.2019 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen