Beschlussvorlage - 0305/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den I. Nachtrag zur Satzung vom 18.12.2018 über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB in dem Fördergebiet "Soziale Stadt Wehringhausen", wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (DS 0305/2019) ist.

 

Der Beschluss wird sofort umgesetzt.

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wurde für das Gebiet der „Sozialen Stadt Wehringhausen“ im Dezember 2018 die Fortschreibung der Vorkaufsrechtssatzung aus dem Jahr 2013 erlassen.

Aufgrund vermehrter Handlungserfordernisse im Hinblick auf einzelne Objekte aus dem Modellvorhaben Problemimmobilien ist die Neufassung der Objektliste erforderlich.

 

 

Begründung

 

  1. Anlass

 

Gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB kann eine Gemeinde „in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht.“ Dieses besondere Vorkaufsrecht kann ausgeübt werden, wenn die Gemeinde nachweisen kann, dass ein Grunderwerb zur Sicherung der betreffenden städtebaulichen Maßnahme erforderlich ist.

Am 11.07.2013 wurde die erste Vorkaufsrechtssatzung der Stadt Hagen für die „Soziale Stadt Wehringhausen“ vom Rat beschlossen. Am 18.12.2018 erfolgte die vom Rat beschlossene Fortschreibung der Satzung (Drucksachennummer: 1191/2018).

Wegen der vermehrten Handlungserfordernisse hinsichtlich problematischer Einzelimmobilien erfolgt der I. Nachtrag zur Vorkaufsrechtssatzung mit aktualisierter Liste der Problemimmobilien.

 

  1. Problemimmobilien

 

Gemäß des Ratsbeschlusses vom 14.12.2017 hat die Stadt Hagen das Integrierte Handlungskonzept als Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (INSEK) 2017 für die "Soziale Stadt" Hagen-Wehringhausen fortgeschrieben (Drucksachennummer:

0932/2017). Das neu aufgelegte „Modellvorhaben Problemimmobilien im Kontext der Zuwanderung aus Südosteuropa des Landes NRW ist Bestandteil des Handlungskonzeptes. Die Förderung ist ein Maßnahmenbestandteil des Förderprogramms „Soziale Stadt“, in das Wehringhausen im Dezember 2013 aufgenommen wurde. Mit dem Modellvorhaben werden der Ankauf und ggf. auch der Abriss problematischer Immobilien mit Fördersätzen ermöglicht. Die städtebaulichen Konsequenzen des Rückbaus werden perspektivisch durch anschließende Entwicklung der Flächen aus Mitteln der „Sozialen Stadt“ mitgedacht.

In den Fällen, in denen der Erhalt und die Bestandssanierung das Ziel sind, werden über das fortgeschriebene Hof- und Fassadenprogramm und die Förderung der Modernisierung von Wohngebäuden Anreize für Investoren geschaffen, die einen langfristigen Leerstand in unsaniertem Zustand sowie ein Brachliegen der Flächen verhindern sollen.

 

 

 

In den übrigen Fällen werden mit Hilfe des Modellvorhabens problematische Immobilien rückgebaut und die Flächen zugunsten von Freiraum oder Gewerbe entwickelt und neu geordnet.

Schwerpunktmäßig werden unter Einsatz der verfügbaren Fördermittel folgende Ziele verfolgt:

 

-Stärkung der Wohnfunktion durch Wohnungsneubau oder Sanierung von vorhandenem Wohnraum

-Rückbau von nicht mehr modernisierungs- bzw. marktfähigen Immobilien

-Rückbau von Wohngebäuden zugunsten einer gewerblichen Entwicklung

-Rückbau von Immobilien zugunsten einer Freiraumnutzung

-Erhalt und Pflege des bauhistorischen Erbes

-Sanierung von erhaltenswerten Fassaden

-Verbesserung des Stadtbildes

-Förderung der Innenhofbegrünung

-Verbesserung der Park- und Stellplatzsituation im Wohnbezirk

 

  1. Änderung der Objektliste

 

Im Zuge der von der Koordinierungsstelle Problemimmobilien regelmäßig durchgeführten Inaugenscheinnahme der aufgelisteten Problemimmobilien wurde festgestellt, dass die Immobilie Minervastraße 4 mithin einen hohen Grad der Verwahrlosung aufweist.

Das Objekt Minervastraße 4 erfüllt die Voraussetzungen zur Aufnahme in das Modellvorhaben Problemimmobilien. Die inhaltliche Begründung ergibt sich aus Absatz 2 des Zuwendungsbescheides. Danach zielt das Modellvorhaben "auf die Beseitigung von Immobilien ab, die im Kontext der Zuwanderung aus Südosteuropa eine problematische Entwicklung erfahren bzw. erfahren haben".

Dies ist im vorliegenden Fall im Rahmen der mit dem Kaufvertrag beschriebenen Umstände und der im Umfeld nach wie vor stattfindenden Entwicklung gegeben.

Die Aufnahme des Objektes erfolgt mit der Fortschreibung der Objektliste während der Umsetzungsphase.

 

  1. Zusammenfassung

 

Aufgrund der Gefahr einer fortschreitenden Verschlechterung des baulichen Zustands und den damit einhergehenden negativen Auswirkungen auf das städtebauliche Umfeld wird mit dem I. Nachtrag der Vorkaufsrechtssatzung die Immobilie Minervastraße 4 (Flurstück 91, Flur 25, Gemarkung 051328) in die Liste der Problemimmobilien und in die Vorkaufsrechtssatzung aufgenommen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Thomas Grothe

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

gez. Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.03.2019 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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04.04.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen

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09.05.2019 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen