Mitteilung - 0320/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Verwaltung gibt einen aktuellen Sachstandsbericht zum laufenden Genehmigungs-verfahren für den Neubau eines Discounters am Gotenweg 9. (Antrag auf Vorbescheid, Ausnahme von der Veränderungssperre)

 

 

Begründung

 

Der Antrag auf Vorbescheid zu dem Bauvorhaben befindet sich zzt. noch in Bearbeitung.

 

Die Anhörung des Antragstellers für das Bauvorhaben hat Folgendes ergeben: Die Bezirksregierung Arnsberg wird im Baugenehmigungsverfahren gemäß Einzelhandelserlass lediglich angehört. Im vorliegenden Fall wurde eine negative Stellungnahme abgegeben.

 

Diese Stellungnahme ist jedoch kein wesentlicher Bestandteil des Genehmigungsverfahrens. Die Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg ist nicht Voraussetzung für eine Genehmigung. Die Entscheidung obliegt letztlich der Genehmigungsbehörde.

 

Sobald die vertraglichen Vereinbarungen zur Aufgabe der Einzelhandelsfläche am Alemannenweg 21 und zur Einschränkung des Einzelhandels am Gotenweg 7 von dem Investor unterzeichnet sind, kann dem Beschluss der Bezirksvertretung Hohenlimburg vom 02.05.2018 entsprechend der Antrag positiv beschieden werden.

 

Da es sich bei dem beabsichtigten INSEK (Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept) für die Innenstadt Hohenlimburg nicht primär um die Förderung von Verkaufsflächen handelt, ist die beschriebene Vorgehensweise nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Arnsberg nicht zwingend förderschädlich in Bezug auf das INSEK oder ggf. einzelne förderfähige Maßnahmen in diesem Zusammenhang.

 

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

gez. Thomas Grothe

 

(Technischer Beigeordneter)

 

 


 

 

 

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Beschlüsse

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09.04.2019 - Bezirksvertretung Hohenlimburg