Mitteilung - 0320/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Discounters Gotenweg 9
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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09.04.2019
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Verwaltung gibt einen aktuellen Sachstandsbericht zum laufenden Genehmigungs-verfahren für den Neubau eines Discounters am Gotenweg 9. (Antrag auf Vorbescheid, Ausnahme von der Veränderungssperre)
Begründung
Der Antrag auf Vorbescheid zu dem Bauvorhaben befindet sich zzt. noch in Bearbeitung.
Die Anhörung des Antragstellers für das Bauvorhaben hat Folgendes ergeben: Die Bezirksregierung Arnsberg wird im Baugenehmigungsverfahren gemäß Einzelhandelserlass lediglich angehört. Im vorliegenden Fall wurde eine negative Stellungnahme abgegeben.
Diese Stellungnahme ist jedoch kein wesentlicher Bestandteil des Genehmigungsverfahrens. Die Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg ist nicht Voraussetzung für eine Genehmigung. Die Entscheidung obliegt letztlich der Genehmigungsbehörde.
Sobald die vertraglichen Vereinbarungen zur Aufgabe der Einzelhandelsfläche am Alemannenweg 21 und zur Einschränkung des Einzelhandels am Gotenweg 7 von dem Investor unterzeichnet sind, kann dem Beschluss der Bezirksvertretung Hohenlimburg vom 02.05.2018 entsprechend der Antrag positiv beschieden werden.
Da es sich bei dem beabsichtigten INSEK (Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept) für die Innenstadt Hohenlimburg nicht primär um die Förderung von Verkaufsflächen handelt, ist die beschriebene Vorgehensweise nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Arnsberg nicht zwingend förderschädlich in Bezug auf das INSEK oder ggf. einzelne förderfähige Maßnahmen in diesem Zusammenhang.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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X | sind nicht betroffen |
