Beschlussvorlage - 0240/2019
Grunddaten
- Betreff:
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Hagener Straßenbahn AG Vorschlag zur Wahl eines Vertreters der Stadt Hagen im Aufsichtsrat und Benennung eines stimmberechtigten Vertreters/einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für die außerordentliche Hauptversammlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kommission für Beteiligungen und Personal
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.03.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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04.04.2019
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Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Hagen schlägt der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG vor, in die Nachfolge von Herrn Thomas Grothe Herrn Henning Keune als Vertreter der Stadt Hagen in die laufende Amtszeit des Aufsichtsrats der Hagener Straßenbahn zu wählen.
- Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn/Frau ___________________ als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen in die noch anzuberaumende außerordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG zu entsenden.
- Ausschließlich für den Fall der plötzlichen Verhinderung des/der oben genannten stimmberechtigten Vertreters/Vertreterin entsendet der Rat der Stadt Hagen Herrn/Frau ___________________ in die noch anzuberaumende außerordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG zu entsenden.
- Er/Sie wird beauftragt, die unter 1. genannte Person als Vertreter der Stadt Hagen für den Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG vorzuschlagen und diese in den Aufsichtsrat zu wählen.
- Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses erforderlich oder sachgerecht sind. Dies umfasst insbesondere auch einen entsprechenden schriftlichen Gesellschafterbeschluss für die HVG.
Sachverhalt
Begründung
Zu 1.
Nach § 9 Abs. 1 der Satzung der HST besteht der Aufsichtsrat aus fünfzehn Mitgliedern, von denen zehn auf Vorschlag der Stadt Hagen von der Hauptversammlung gewählt werden. Die übrigen fünf Mitglieder wählen die Arbeitnehmer. Nach § 113 Abs. 2 S. 1 GO NRW vertritt bei unmittelbaren Beteiligungen ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde im Aufsichtsrat. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss nach § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen.
Herr Thomas Grothe ist in seiner Funktion als Technischer Beigeordneter der Stadt Hagen als Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW in den Aufsichtsrat der Straßenbahn AG gewählt worden. Die Amtszeit von Herrn Grothe als Technischer Beigeordneter der Stadt Hagen endet bekanntlich zum 30.04.2019. Gem. § 9 Abs. 3 der Satzung der HST endet damit auch das Aufsichtsratsmandat von Herrn Grothe.
Der Rat wird gebeten als Nachfolger den neuen Technischen Beigeordneten, Herrn Henning Keune, zu benennen, der anschließend in einer noch anzuberaumenden außerordentlichen Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn zu wählen ist.
Zu 2.
In die für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erforderliche Hauptversammlung der HST ist für die Stadt Hagen ein/e stimmberechtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu entsenden. Dabei ist zu beachten, dass er/sie nicht Mitglied des Aufsichtsrates ist.
In die letzte Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG war Herr Jörg Klepper entsandt worden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
X | Belange von Menschen mit Behinderung sind nicht betroffen. |
