Beschlussvorlage - 0219/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Hagen über die abweichende Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Personenstandsgesetz (Gebührensatzung Personenstandswesen)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Birgit Buß
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.03.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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04.04.2019
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Beschlussvorschlag
Die Satzung der Stadt Hagen über die abweichende Erhebung von Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) für Amtshandlungen nach dem Personenstandsgesetz (Gebührensatzung Personenstandswesen) vom __________ wird beschlossen, wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0219/2019) ist.
Realisierungstermin: 01.07.2019
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Stadt Hagen macht zum 01.07.2019 von der Möglichkeit Gebrauch, durch eine eigene Gebührensatzung für das Personenstandswesen von der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes abweichende Gebührensätze zu erheben. Durch die Anpassung der Gebühren ist mit einem Mehrertrag von jährlich 50.000 € zu rechnen.
Begründung
Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen erhebt im Standesamt Gebühren nach der Tarifstelle 5b der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO) vom 03.07.2001 für Amtshandlungen nach dem Personenstandsgesetz. Diese Tarifstelle ist seit 2008 nicht mehr angepasst worden.
Der Gesetzgeber hat den Kommunen durch § 2 Abs. 3 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) die Möglichkeit eingeräumt, von den bestehenden Tarifen der Gebührenordnung durch Satzung abzuweichen, um auf einen erhöhten Aufwand zu reagieren.
Von dieser Möglichkeit wird mit dieser Satzung Gebrauch gemacht.
Ziel der Satzung ist es, ein angemessenes Verhältnis zwischen Gebühr und Leistung zu schaffen. Der Ertrag für das Standesamt liegt bisher bei knapp 270.000 €. Dem steht ein Aufwand von etwa 1 Mio. € gegenüber.
Neben dem Verwaltungsaufwand und den dadurch entstandenen Kosten ist für Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung auch auf den Nutzen einer Amtshandlung für den Antragsteller bei der Bestimmung der Gebührenhöhe abzustellen. Wirtschaftliche Verhältnisse werden nicht berücksichtigt. Die Ermächtigung gibt nicht das Recht, zusätzliche Gebührentatbestände einzuführen oder Amtshandlungen generell gebührenfrei vorzunehmen. Davon abgesehen sind gerade im Personenstandswesen einzelne Leistungen, wie zum Beispiel die Ausstellung von Urkunden für soziale Zwecke, die Erstbeurkundung einer Geburt, eines Todesfalls oder einer Vaterschaftsanerkennung oder auch die Eheschließung innerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes von den Gebühren befreit.
Grundlage für die Gebührenkalkulation sind die "Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren" - Runderlass des Ministeriums des Inneren - 14-36.08.06 vom 17.04.2018. Anhand durchschnittlicher Bearbeitungszeiten und Vergleichswerte wurden die Gebührensätze ermittelt, die das Äquivalenzprinzip berücksichtigen und sich am unteren Gebührenrahmen orientieren. In der Anlage befindet sich darüber hinaus eine Zusammenstellung der bisherigen Gebühren nach Landesrecht mit dem Gebührenrahmen aus der Erhebung bei anderen Kommunen.
Für Ambientetrauungen, die ausschließlich am Freitagnachmittag und am Samstag stattfinden, wurde bisher statt der Gebühren für Eheschließungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten ein Servicezuschlag aufgrund des Ratsbeschlusses vom 08.10.2002 erhoben. Dieser beläuft sich auf 110 € für Trauungen in den Rathäusern und Kirchen sowie auf 131,61 € zuzüglich der Nutzungsentgelte für andere zur Verfügung gestellte Räume.
Analog zu den bisherigen Servicezuschlägen wird für Eheschließungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten, die nach dem 30.06.2019 angemeldet werden, stattdessen eine einheitliche Gebühr in Höhe von 140 € erhoben. Anfallende Nutzungsentgelte werden zusätzlich als umsatzsteuerpflichtige Auslagen nach § 10 Absatz 1 Nr. 5 des Gebührengesetzes NRW in Rechnung gestellt. Die entsprechenden Nutzungsvereinbarungen werden umgehend angepasst.
Amtshandlung (Auszug) | Gebühren bisher | Gebühren neu | Fälle in 2017 | Fälle in 2018 | geschätzte Mehr- erträge |
Anmeldung der Eheschließung | 40 € | 50 € | 711 | 746 | 7.200 € |
Anmeldung der Eheschließung, wenn ausländisches Recht zu beachten ist | 66 € | 75/90 € | 239 | 255 | 3.000 € |
Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten (Ambientetrauungen) | 110/131 € | 140 € | 144 | 169 | 3.800 € |
Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung | 21 € | 25 € | 350 | 267 | 1.000 € |
Nachträgliche Beurkundung einer Geburt oder Eheschließung | 40 € | 75 € | 31 | 30 | 1.000 € |
Ausstellung einer Urkunde | 10 € | 14 € | Ca. 18.000 € (davon je 1/3 gebührenfrei und halbe Gebühr | 34.000 € | |
Mehrerträge geschätzt |
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| 50.000 € |
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
X | Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 1220 | Bezeichnung: | Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste |
Produkt: | 1122041 | Bezeichnung: | Melde- und Personenstandswesen |
| Kostenart | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
Ertrag (-) | 431100 | - 20.000 € | - 50.000 € | - 50.000 € | - 50.000 € |
Aufwand (+) |
| 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Eigenanteil |
| - 20.000 € | - 50.000 € | - 50.000 € | - 50.000 € |
Kurzbegründung: | |
X | Der Mehrertrag ist im Haushalt 2019 nicht berücksichtigt |
gez. Erik O. Schulz | gez. Thomas Huyeng |
Oberbürgermeister | Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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48,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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52,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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37,3 kB
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