Beschlussvorlage - 0300/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1)     Die Verwaltung wird beauftragt auf Basis des Konzeptes die Variante M für die weitere Umsetzung zu verfolgen.

 

2)     Die Verwaltung wird beauftragt die mit der Variante M verbundenen städtischen Maßnahmen für die Standortentwicklung umzusetzen.

 

 

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Mit Blick auf die Weiterentwicklung des Freizeit- und Erholungsstandortes am Südufer des Hengsteysees soll das Familienbad Hengstey aufgewertet werden.
Die Beratungsgesellschaft für Freizeitattraktionen und Destinationsentwicklungen „PROFUND CONSULT“ stellte am 01.10.2018 im Aufsichtsrat der HVG eine Entwicklungsanalyse zur weiteren Standortentwicklung des Bades vor.

Aus den strategischen Empfehlungen zur Entwicklung eines Handlungskonzeptes weist die Variante M das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Die Hagenbad GmbH soll diese Entwicklungsvariante umsetzen und damit ihren Beitrag zur Standort- entwicklung des Südufers Hengsteysee im Hinblick auf die IGA 2027 leisten, was allerdings voraussetzt, dass für die Umsetzung eine entsprechende Entscheidung durch die Stadt Hagen bzw. ein entsprechender Gesellschafterbeschluss für die HVG vorliegt.

Auf die Vorlage 1233/2018 aus der Ratssitzung vom 13.12.2018 wird verwiesen.

 

Begründung
 

Im Zusammenhang mit den Überlegungen zur Attraktivierung des Südufers Hengsteysee beabsichtigt die Verwaltung mit der vom RVR überlassenen Fläche des ehemaligen Rangierbahnhofs Hagen-Hengstey an der IGA 2027 teilzunehmen. Dabei spielt die städtische Fläche des Hengsteybades eine entscheidende Rolle.

 

Um die Lage des Bades und der vorhanden Infrastruktur optimal zu nutzen, hat die Hagenbad GmbH im Januar 2018 eine Machbarkeitsstudie zur zukünftigen Nutzung des Bades und der vorhanden Räumlichkeiten erarbeiten lassen und am 01. Oktober 2018 im Aufsichtsrat der HVG beschlossen. Die Entscheidung über die konkrete Um- setzung ist durch den Rat der Stadt Hagen zu treffen.

 

Vor dem Hintergrund der Zielsetzung einer touristischen Seeuferentwicklung waren die relevanten Entwicklungsthemen für eine Weiterentwicklung des touristischen Standortes, das Seeufer, die Gastronomie, Veranstaltungen und Beherbergung im Zuge des Ruhrtalradweges und die Aufwertung des Freibadstandortes in eine attraktive Seeuferentwicklung.

 

Im Rahmen der Projektbearbeitung fanden zwei Standortbesichtigungen, einschließ- lich Seeuferbegehung sowie drei Workshop-Termine unter Beteiligung der HVG, der Hagenbad GmbH und des Vorstandsbereiches Stadtentwicklung, Bauen und Sport der Stadt Hagen statt.

Das Strandhaus wird dabei als attraktives Gebäude mit erheblichem Potenzial für Gastronomie und Events angesehen. Es könnte ganzjährig als Location für Familien- feiern (Hochzeiten, Geburtstage, Jubiläen, Tagungen u. a.) dienen. Die Anbindung an die Promenade ist dabei ein wichtiger Bestandteil und soll auch den Radtouris- mus (Ruhrtal Radweg, Ruhrtal 8) miteinbeziehen. Der Freibadstandort besitzt durch die unmittelbare Nähe zum Hengsteysee eine zusätzliche Lage- und Standortqua- lität, die derzeit aufgrund des dichten Strauch- und Baumbewuchses zwischen Freibadgrundstück und Uferpromenade nicht wahrnehmbar ist.

 

Durch die Öffnung dieser Fläche für einen Beachclub soll die Verweildauer an der Seeuferpromenade gefördert werden.

 

In der Fortsetzung dieser Entwicklungsachse wird am Schnittpunkt Hochsteg / Seeuferpromenade ein Aussichtsturm geschaffen, der eine Zäsur an der Seepromenade bildet und Radfahrer wie Spaziergänger animiert, einen Perspektiv-wechsel auf den See und das gegenüberliegende Koepchenwerk zu erleben. Dabei ist das Thema der Barrierefreiheit in der weiteren Ausführungsplanung zu beachten.

 

Durch die verbesserte Anbindung des Freibades an den See wird dem Bad ein Alleinstellungsmerkmal in dieser Region ermöglicht. Die Aufwertung und Attrak- tivierung der Gastronomie mit Restaurantterrasse und Anbindung an die Ufer- promenade bildet ein zentrales Qualitätsmerkmal.

 

Als Ergebnis der Projektbearbeitung und des Workshop-Prozesses bleibt nach Auffassung der Teilnehmer festzuhalten, dass die „Handlungsvariante M“ das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist.

 

Im Zuge des Projektaufrufes 2018 SJK III des Landes zum Förderprogramm

„Sanierung kommunaler Einrichtungen 2018“ ist am 19.12.2018 nach einem entsprechenden Ratsbeschluss vom 13.12.2018 (Vorlage 1233/2018) eine Antrag- stellung durch die Verwaltung für die Variante M erfolgt. Derzeit wartet die Verwaltung auf die Entscheidung, ob sie einen positiven Förderbescheid erhält. (nach Aussagen des Projektträgers ist bis Ende April mit einer Entscheidung zu rechnen).

 

Sollte es zu einem negativen Förderbescheid kommen, soll die Hagenbad GmbH eine Attraktivierung des Hengsteybades in Umsetzung der Variante M vornehmen. Dies setzt voraus, dass die Stadt Hagen einen schriftlichen Gesellschafterbeschluss für die HVG fasst, mit der die HVG beauftragt wird, die in der Beschlussvorlage 1233/2018 dargestellte Variante M mit dem hierfür ausgewiesenen Investitionsvolumen von 2.300.000 € umzusetzen.

Die Stadt Hagen übernimmt in diesem Fall die notwendigen Investitionen von 450.000 € in den Aussichtsturm und die Wegeführung am Ufer (Ruhrtal Radweg und Gehweg) im Haushalt 2020/2021.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Thomas Grothe

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

gez. Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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