Beschlussvorlage - 0101/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Biologische Station Umweltzentrum Hagen e. V.hier: Maßnahmenpaket 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kai Gockel
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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05.02.2019
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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06.02.2019
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20.03.2019
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Seit dem 01.01.2006 wird die Biologische Station Umweltzentrum Hagen gemäß der geänderten Förderrichtlinien für die Biologischen Stationen in NRW (FÖBS) finanziert.
Alle Biologischen Stationen in NRW arbeiten seit 2008 nach den vom MKULNV vorgegebenen Schwerpunktsetzungen, die 2011 überarbeitet wurden und zukünftig allen Biologischen Stationen mehr Gestaltungsfreiheiten einräumen.
Wie auch 2018 wurden der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen für das neue Maßnahmenpaket des Jahres 2019 insgesamt 208.046,40 € bewilligt, was ein Volumen von 3.652,5 Verrechnungseinheiten von jeweils 56,96 € entspricht. Der Landesanteil in Höhe von 80 % beträgt 166.437,12 €, der Anteil der Stadt Hagen verbleibt wie auch in den Vorjahren bei 20.152 €, der Anteil des Regionalverbandes Ruhr (RVR) bei 15.000 €. Für die Sicherstellung der Co-Finanzierung der zusätzlich beantragten Mittel hat der NABU-Stadtverband Hagen e.V. einen Betrag von 960 € bereitgestellt; den verbleibenden Eigenanteil von 5497,28 € steuert die Biologische Station Hagen aus Eigenmitteln bei. Ergänzend dazu wird 2019 für die Erstellung einer Biotopbaum-Kartierung im Hagener Teil des FFH-Gebietes Gevelsberger Stadtwald eine zusätzliche Förderung von 31 VE gewährt, von den 1.765,76 € werden 80 % vom Land NRW finanziert (=1.412,61) und 20 % (= 353,15 €) vom Landesbetrieb Wald und Holz beigesteuert.
Innerhalb des aktuell zur Verfügung stehenden Finanzierungsrahmens sind die bisherigen Arbeitsschwerpunkte gem. den Förderrichtlinien des Landes NRW für alle Biologischen Stationen (FÖBS) verbindlich umzusetzen. Die regionalen Besonderheiten der bisherigen Arbeit der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen können und sollen weiterhin berücksichtigt und ausgebaut werden.
Als wichtige Aufgabenstellung zur Wahrnehmung von Landesaufgaben wird die Betreuung der Hagener FFH-Gebiete „Kalkbuchenwälder bei Hohenlimburg“ des Hagener Teils des „Gevelsberger Stadtwaldes“ umgesetzt; auch 2019 werden vertiefende Untersuchungen wie das Monitoring seltener Orchideen- und Reptilienarten durchgeführt. Aus diesen Erkenntnissen heraus werden zielgerichtete Schutz- und Pflegemaßnahmen entwickelt und zeitnah umgesetzt. Ergänzend dazu wird für das Wald-Maßnahmen-Konzept (MAKO) eine Biotopbaumkartierung für die LANUV erstellt.
Im NSG „Hardt“ wird ebenfalls auf Wunsch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) eine Biotopkartierung der FFH-Lebensraumtypen durchgeführt, die wegen der Berichtspflicht des Landes NRW an die EU erforderlich ist.
Für das Naturschutzgebiet (NSG) „Alter Yachthafen“ wird ein Pflegekonzept erarbeitet, das die aktuelle durch massive Neophyten- und Brombeerbestände dominierte Situation grundlegend verbessern soll. Zukünftig ist vorgesehen, durch eine Beweidung mit einer kleinen Ziegenherde den nicht schutzkonformen Pflanzenbeständen entgegen zu wirken; die Umsetzung der aufwändigen Maßnahmen einschließlich der Herrichtung der Fläche für die Beweidung soll über einen gesonderten Antrag vom Land NRW finanziert werden.
Die Überprüfung aller kleineren über den Landschaftsplan Hagen ausgewiesenen Schutzgebiete wird 2019 abgeschlossen; für diese 109 kleineren Schutzgebiete gibt es nach über 20 Jahren Geltungsdauer des Landschaftsplanes erstmals eine umfangreiche Dokumentation, Bewertung des Zustandes und Beurteilung der Schutzwürdigkeit. Ergänzend dazu soll untersucht werden, in welchen Gebieten sich Beweidungsprojekte anbieten, die anstelle einer aufwändigen Pflege die Freihaltung schutzwürdiger Flächen gewährleisten sollen. Ortsansässige Landwirte sollen mit geeigneten Tierrassen diese Schutzgebiete extensiv beweiden, die Biostation wird diese Projekte im Rahmen eines Monitorings begleiten.
Das überaus erfolgreiche Projekt zum Schutz der Gebäudebrüter wird auch im nächsten Jahr fortgesetzt und umfasst als das größte Einzelvorhaben 350 Verrechnungseinheiten (VE).Die Erhöhung des Förderbeitrages des RVR wurde mit der Erfordernis und der regionalen Ausrichtung (Einzugsgebiet des RVR) dieses Projektes begründet, zumal seit Beginn des Projektes aufgrund der erfolgten Beratungstätigkeiten von den Wohnungsgenossenschaften über 3.000 Nisthilfen installiert werden konnten.
Wie in jedem Jahr werden auch wieder eine Vielzahl von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf über 50 Einzelflächen umgesetzt. Für besonders bedrohte Arten wie die Schlingnatter oder dem Steinkauz werden begleitend zu den Kartierungsarbeiten konkrete Maßnahmen zu ihrem Schutz umgesetzt. Stadtweite Erfassungen werden auch für Feuersalamander, Haselhuhn oder die Haselmaus fortgeführt.
Die für Stadt und Region bedeutenden Arbeitsfelder sollen innerhalb des Aufgaben-bereiches „Naturschutzbildung und Öffentlichkeitsarbeit“ umgesetzt werden, z.B. bei größeren Veranstaltungen am Standort Haus Busch im Rahmen eines „Tages der Artenvielfalt“ unter Einbindung möglichst vieler lokaler Akteure orientiert am Beispiel der Veranstaltergemeinschaft des 2018er Waldtages.
Weitere Maßnahmen ergeben sich aus dem Entwurf des Maßnahmenpaketes (s. Anlage), das mit der Bezirksregierung, dem RVR und der Stadt Hagen am 24.09.2018 abgestimmt wurde. Die Jahreshauptversammlung des Trägervereins der Biologischen Station hat dem Entwurf am 02.10.2018 zugestimmt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5520 | Bezeichnung: | Wasserwirtschaft, Natur und Landschaft// Naturschutz |
Produkt: | 1552040 | Bezeichnung: | Naturschutz |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
Ertrag (-) |
| € | € | € | € |
Aufwand (+) | 531800 | 20.152 € | 20.152 € | 20.152 € | 20.152 € |
Eigenanteil |
| 20.152 € | 20.152 € | 20.152 € | 20.152 € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert und die Aufwendungen ab 2020 werden bei der Aufstellung des nächsten Haushaltes berücksichtigt. |
gez. Thomas Huyeng Beigeordneter | gez. Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
| gez. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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79,3 kB
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